...ortskundige und sprachkundige Detektive beauftragt werden um Beweise zu sichern, Unklares zu klären, Dunkles zu erhellen und dabei im Interesse unserer Mandanten zu agieren als Detektei. In Spanien bedeutet der Einsatz unserer Detektei die beruhigende Gewissheit, ein seit zwei Jahrzehnten erfahrenes und verlässliches Unternehmen mit TÜV Zertifikate Qualitätsmanagement eingeschaltet zu haben, dass stets weiss was es zu tun hat, um gesetzeskonform arbeiten zu können. Egal ob in Spaniens Hauptstadt Madrid (Bild oben: Gran Vía, Madrid), oder in den eher ländlichen Gebieten Andalusiens, wie z.B. Malaga konnten wir in den letzten beiden Jahrzehnten schon zahlreiche Aufträge erfolgreich realisieren.
Als Detektei in Spanien haben wir eigene, teils muttersprachliche, spanische und portugisische Detektive im Einsatz die nicht nur die landestypischen Gepflogenheiten - die in Aragonien anders sind, als im südlichen Andalusien - in Spanien berücksichtigen, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben kennen und beste Kontakte zu einheimischen Informationspersonen und Vertrauenspersonen haben, ohne deren Zutun gerade komplexe Einsätze unserer Detektei in Spanien kaum realisierbar wären. Da das Detektivgewerbe ein in Spanien gesetzlich reglementiertes Gewerbe ist, zu dessen gewerbsmäßiger Ausübung nur hierfür per Lizenz des spanischen Innenministeriums befähigte Personen berechtigt sind, bedienen auch wir uns in Spanien eines hierfür befähigten Kollegen und administrieren persönlich die korrekte Erledigung, ganz egal ob auf dem spanischen Festland, also z.B. in Bilbao, Sevilla, oder auf den Balearen.
Marcus Lentz, Julia Verona Karpf, Daniel Martin-Ortega, Gernot Zehner und ihre Teams
(0800) 88 333 11
(0800) 88 333 12
Video-Beratung
Unternehmensbroschüre (PDF)
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
...sollen Ihnen einen ersten Eindruck über die Möglichkeiten unserer Detektei in Spanien bei operativen Einsätzen im Auftragsmandat dort geben.
Die Kosten für den Einsatz unserer Detektei in Spanien lassen sich ganz einfach beziffern:
Sie bezahlen einen festen, vertraglich vereinbarten Stundensatz je eingesetztem Detektiv. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht. In diesem fairen, festen Stundensatz sind bereits alle Kosten für
bereits enthalten und unterliegen daher keiner gesonderten Abrechnung mehr! Noch offener, fairer und transparenter kann eine Detektei in Spanien ihre Leistung kaum anbieten und abrechnen finden wir!
Naturgemäß haben neue Mandanten viele Fragen Einsatzmöglichkeiten unserer Detektei in Spanien. Diesen Fragen stellen wir uns gern.
Die telefonische Erstberatung ist bei unserer Detektei grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Auf Wunsch kann die Erstberatung sogar anonym durchgeführt werden, damit Sie sich an das Thema "Detektei" erst einmal langsam herantasten können. Einer unserer für Spanien erfahrenen Fachberater für Auslandseinsätze unserer Detektei steht Ihnen sehr gern werktags jeweils durchgehend von 09-20 Uhr zur Verfügung, um Sie zu beraten, zu informieren und einen etwaigen Einsatz mit Ihnen zu planen. Sie erreichen unsere freundlichen Fachberater gebührenfrei unter (0800) 88 333 11.
Wir freuen uns auf ihren Anruf und darauf, Ihnen helfen zu dürfen.
Da das Detektivgewerbe ein in Spanien gesetzlich reglementiertes Gewerbe ist, zu dessen gewerbsmäßiger Ausübung nur hierfür per Lizenz des spanischen Innenministeriums befähigte Personen berechtigt sind, bedienen auch wir uns in Spanien eines hierfür befähigten Kollegen und administrieren persönlich die korrekte Erledigung auf dem gesamten spanischen Festland und den spanischen Balearen.
Die geprüften und zuverlässigen, festangestellten teils englisch und spanisch muttersprachlichen ZAD geprüften Privatermittler (IHK) der Detektei Lentz sind seit dem Jahr 1995 auch in ganz Europa mit ganz wenigen Ausnahmen - im operativen Einsatz und verfügen über ein breites Wissen über rechtliche und gesellschaftliche Gepflogenheiten aller europäischen Länder von Frankreich, über Spanien bis in das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Dänemark und die skandinavischen Länder Norwegen, Schweden und Finnland und beste Kontakte zu den jeweiligen entsprechenden Ämtern und Behörden.
Die Kosten unserer TÜV-geprüften Detektei werden in jedem Fall nach dem entstandenen Aufwand ab Einsatzort weltweit abgerechnet. Kosten für Anreise / Abreise dorthin entstehen Ihnen keine. Diesen Aufwand dokumentieren wir selbstverständlich ausführlich und minutiös, sodass die Vergütung fair und transparent vonstatten geht. Einen ersten Kostenvoranschlag lassen wir Ihnen gerne nach Ihrer Anfrage und einem telefonischen Beratungsgespräch, bzw. einer kostenlosen Videoberatung in Form eines schriftlichen Angebotes zukommen.
Das Auslands-Honorar umfasst zahlreiche Leistungen, wie beispielsweise die Vorbereitungen, die kostenfreie An-/ Abreise und die Kosten für die Unterbringung der Detektive. Bei Beauftragung der Detektei Lentz entstehen auch im Auslandseinsatz keine zusätzlichen versteckten Kosten.
Für Mandanten aus Spanien weisen wir darauf hin, dass Ermittlungen bzw. Observationen in Spanien ausschließlich durch Detektive, die in Spanien über die entsprechenden Bewilligungen nach dem Gesetz 5/2014 über private Sicherheitsvorkehrungen und dessen Ausführungsverordnung verfügen und eine Lizenz der Generaldirektion der Polizei besitzen, durchgeführt werden. Denn nur diese Beweise sind in Spanien vor Gericht durch das Gesetz 1/2000 zur spanischen ZPO anerkannt. Diese Detektive werden bei uns fallbezogen angestellt, so dass wir auch hier auf den Einsatz von Subunternehmern verzichten.