Arbeitszeitbetrug | Abrechnungsbetrug

Arbeitszeitbetrug | Abrechnungsbetrug

 Telefonische Sofortberatung

Kostenlose telefonische Sofortberatung
0800 – 88 333 11
(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

Arbeitszeitbetrug durch unsere Detektei nachweisen

Bild: Detektei-Arbeitszeitbetrug-Detektiv

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist zumeist ein reines Zweckbündnis, aus dem sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer einen wirtschaftlichen Nutzen finanzieller Art ziehen können. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung und der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer für diese Arbeitskraft.

Dennoch geht es in den meisten Fällen nicht ohne ein gewisses beiderseitiges Vertrauen. Schließlich werden dem Mitarbeiter unter Umständen hohe Werte wie ein Firmenwagen, Werkzeuge oder der Zugang zu sensiblen Daten überlassen.

Ist ein solches Vertrauensverhältnis erst einmal aufgebaut, erleichtert und entspannt das die Arbeitsatmosphäre ungemein. Der Arbeitgeber weiß, dass er sich auf seinen Arbeitnehmer verlassen kann und ist somit in der Lage, ihm eine gewisse Autonomie zu gewähren, was wiederum dem Arbeitnehmer zugutekommt.

Leider gibt es jedoch immer wieder Vertrauensbrüche seitens des Arbeitnehmers durch schwere Pflichtverletzungen, wie z.B. Abrechnungsbetrug. Dieser wird häufig entweder zufällig entdeckt oder aber erst, nachdem einem konkreten Verdacht auf den Grund gegangen wird. Da es sich meist äußerst schwierig gestaltet, einen tatsächlichen Abrechnungsbetrug nachzuweisen, ist es in den meisten Fällen unumgänglich, eine Detektei mit entsprechender Kompetenz im Arbeitsrecht mit der Aufdeckung solcherlei Verhalten zu beauftragen

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei in

News der Detektei Lentz

Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

01. April 2024

Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

Diese Frage ist wahrlich nicht einfach zu beantworten. Aber wir wollen uns heute dieser Frage ausführlich widmen und Ihnen Entscheidungshilfen an die Hand geben, damit auch Sie den richtigen Partner finden, um ihre Probleme beweiskräftig zu klären.


 

Privatermittler bei partnerschaftlicher Untreue als Beweisnothelfer

01. April 2024

Privatermittler bei partnerschaftlicher Untreue als Beweisnothelfer

In einer Beziehung kann der Verdacht auf Untreue schwerwiegende Auswirkungen haben. Oftmals fehlt jedoch der konkrete Beweis, um die Vermutungen zu bestätigen oder zu widerlegen.


 
Ausbildung zum Privatermittler
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder + Marcus Lentz. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Privatermittler gibt es in Deutschland und warum ist die Ausbildung vor Berufsaufnahme existentiell wichtig?
Privatdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder. Was tun Privatdetektive überhaupt; welche Mandate werden betreut und welcher Rechtsrahmen besteht für Privatdetektive in Deutschland…
Wirtschaftsdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Marcus Lentz. Was macht ein Wirtschaftsdetektiv und welche Auftragsmandate werden betreut? Warum ist Rechtskenntnis für einen Wirtschaftsdetektiv eklatant wichtig?

Was versteht man unter Arbeitszeitbetrug?

Versucht der Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Arbeitszeit zu machen, ergibt sich daraus für ihn ein Vorteil in Form von Vergütungszahlungen für Arbeitszeiten, die in der Realität nicht erbracht worden sind. Dies nennt man juristisch Arbeitszeitbetrug. Auch der Versuch kann strafbar sein; wobei die Nachweispflicht beim Arbeitgeber liegt. Hier bedienen sich zahlreiche Firmen der Detektive unserer Detektei um Sachverhalte zu prüfen und ggf. juristisch fundiert zu beweisen, oder zu entkräften. 

Beliebte Methoden sind hier natürlich, die Arbeitszeiten großzügig nach oben zu korrigieren. Gerne wird hier und da eine halbe Stunde oder mehr eingetragen. Kollegen betätigen die Stempeluhr, Kundentermine werden erfunden und die Zeit sowie die Spesen in Rechnung gestellt, obwohl man tatsächlich vielleicht mit der Ehefrau einkaufen, mit den Kindern im Spaßbad, oder mit Gartenarbeit im heimischen Garten beschäftigt war. ‚Wird schon keiner merken‘, so das Credo.

Auch wenn hier seitens des Arbeitnehmers oft argumentiert wird, es hätte sich ja lediglich um eine halbe Stunde gehandelt, so ergibt sich bei vielen „halben Stunden“ über einen Zeitraum von mehreren Monaten ein stattlicher Betrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unrechtmäßig bezahlt und letztlich damit – unwissentlich – seine eigenen Kunden betrügt, die diese höhere Arbeitszeit ja finanzieren.

Was kann unsere Detektei gegen systematischen Arbeitszeitbetrug tun?

Zunächst einmal sollte jeder Arbeitnehmer sich im Klaren darüber sein, dass es sich hierbei um den Tatbestand des Betruges (§263 StGB.) handelt und keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Vor diesem Hintergrund wäre eine fristlose Kündigung fast noch das geringere Übel.

Für Geschädigte ist die wirksamste Methode, eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug rechtfertigen zu können, eine professionelle Observation durch unsere Detektei. Dabei wird der verdächtige Mitarbeiter durch drei bis vier Detektive einer rechtskonformen, völlig unbemerkten und lückenlosen Beobachtung mit ebensolcher lückenloser und korrekter Dokumentation von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, tatsächlicher Tätigkeit zwischen diesen beiden Punkten und Arbeitspausen unterzogen. Dies meist über ein bis zwei Wochen, um eine sog. ‚tatsächliche Wochenarbeitszeit‘ zu dokumentieren.

Hier tun sich nicht selten Unterschiede von gleich mehreren Stunden pro Woche auf, wie unsere Detektive oft zu berichten wissen.

Die Tätigkeiten des jeweiligen Mitarbeiters werden lückenlos und minutiös dokumentiert. Alles, was er tut, wird genau festgehalten. Hier ist es gerade bei Außendienstmitarbeitern von entscheidender Wichtigkeit, jeden gefahren Kilometer belegen zu können, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit zu dokumentieren, jede angefahrene Adresse mit Uhrzeit und Aufenthaltsdauer zu notieren und schlichtweg jede Aktivität zu verfolgen.

Um sich so unauffällig wie möglich im Hintergrund zu halten, wird die Observation zumeist von drei bis vier Detektiven in unterschiedlichen Fahrzeugen / Motorrädern durchgeführt. Diese peinlich genauen Aufzeichnungen und der betriebene Aufwand sind in genau diesem Maße unerlässlich und deshalb von so elementarer Bedeutung, da sie in einem möglichen Rechtsstreit oftmals das Zünglein an der Waage sind, welches den Mitarbeiter seines Betruges überführt und nur dann kann der geschädigte Arbeitgeber auch die Kosten der Detektei nach §91 ZPO. als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ vom überführten Arbeitnehmer zurückfordern.

Wichtig ist jedoch, dass alle Maßnahmen der Observation im Rahmen des Erlaubten bleiben. Mit illegalen Mitteln erbrachte Beweise können vor Gericht nämlich in der Regel keine Verwendung finden.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Problembeispiel

Problembeispiel

Sie vermuten, dass einer Ihrer Außendienstmitarbeiter Arbeitsstunden und / oder Kilometergeld geltend macht ohne die dafür erforderliche Arbeitsleistung tatsächlich erbracht zu haben. Eventuell haben Sie bereits ein Mitarbeitergespräch wegen sinkender Umsätze o.ä. geführt; was jedoch nicht zu einer Verhaltensänderung geführt hat. Die Spesenabrechnungen Ihres Mitarbeiters sind immer noch unverhältnismäßig hoch.

Oder vermuten Sie einen Arbeitszeitbetrug im Home Office?

Eine direkte Nachfrage bei Ihren Kunden scheidet aus, da dies Ihre Kunden misstrauisch machen würde, für die Reputation des Unternehmens nicht gut wäre und sich ggf. bis zu Ihrem Verdächtigen herumsprechen würde, was es fast unmöglich machen könnte, den Arbeitszeitbetrug / Spesenbetrug zu beweisen.

Arbeitszeitbetrug und Abrechnungsbetrug sind keine Kavaliersdelikte!

Belügen und Betrügen lassen müssen Sie sich als Arbeitgeber nicht. Aber Sie sind in der Beweispflicht. Trotz Angst vor Arbeitslosigkeit, haben Arbeitszeitbetrug und Abrechnungsbetrug praktisch immer Konjunktur. Bestimmte Berufsgruppen, z.B. Außendienstmitarbeiter, sind dafür naturgemäß besonders anfällig. Gerade bei Arbeitnehmern, die Arbeitszeitbetrug im Home Office begehen, ist die Hemmschwelle sehr niedrig. Viele Denken aber, es handele sich bei Arbeitszeitbetrug / Abrechnungsbetrug um ein Kavaliersdelikt. Schlimmeres, als erwischt zu werden und vielleicht eine Abmahnung zu kassieren, kann einem Arbeitnehmer ja nicht passieren. Mitnichten!

Ein nachgewiesener Arbeitszeitbetrug rechtfertigt eine fristlose Kündigung...

... und zwar unabhängig von der Betriebszugehörigkeit! So die einschlägige Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte. Beim Arbeitszeitbetrug im Kündigungsschutzklageverfahren kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch wie zahlreiche Urteile klar belegen: BAG, 24. November 2005 - 2 AZR 39/05 - aaO; 12. August 1999, LAG Hessen, 08. September 2004, Az. 3 Sa 1183/03 u.a.

Sollte ein Arbeitnehmer unrichtige Angaben bezüglich der Arbeitszeit, Fahrtstrecken und Pausenzeiten machen, drohen aber nicht nur zivilrechtliche Ansprüche des Arbeitgebers, sondern auch strafrechtliche Sanktionen. Grundsätzlich kann nämlich mit dem Arbeitszeitbetrug auch der Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfüllt sein, das kann aber nur im Einzelfall betrachtet werden und bedarf eines schwerwiegenden Beweises, wie ihn zum Beispiel unsere Detektei durch eine gezielte Observation (Beobachtung) erbringen kann.

Kennzeichnend für den Straftatbestand des Arbeitszeitbetrug / Abrechnungsbetrug ist jedenfalls das Vorliegen einer Täuschungsabsicht des Mitarbeiters Ihnen gegenüber und eines tatsächlich eingetretenen finanziellen Schadens. Die Detektive unserer Detektei helfen Ihnen, diesen Schaden rechtssicher nachzuweisen. Der Schadenseintritt ist immer dann gegeben, wenn Sie Arbeitszeit und / oder Spesen bezahlt haben, ohne dass die Voraussetzung dafür vorlag. Zum Nachweis der Täuschungsabsicht ist für das Gericht meist die Observation über mindestens ein bis zwei Wochen notwendig, um ein sogenanntes 'fortgesetztes Fehlverhalten' ermitteln zu können, denn nur dann ist eine Täuschungsabsicht gegeben! Bei einem einmaligen Fehlverhalten könnte sich Ihr Mitarbeiter auf einen Irrtum oder sogar auf ein 'Augenblicksversagen' berufen!

Unser Vorschlag für Ihren konkreten Fall

Wir observieren Ihren Außendienstmitarbeiter im Rahmen eines zuvor fest vereinbarten Zeitraumes und geben Ihnen alle seine Aktivitäten, Arbeitsbeginn / -ende, zurückgelegten Fahrtstrecken und besuchten Kunden im Rahmen dieser Observation und Ermittlungen lückenlos an. Um eine arbeitsgerichtliche Verwertbarkeit sicher zu stellen, ist die tatsächliche Wochenarbeitszeit lückenlos zu dokumentieren und dann mit der vertraglich eigentlich geschuldeten Arbeitszeit abzugleichen. Daraus folgert, dass eine Observation (Beobachtung) durch die Detektive unserer Detektei zur Erlangung höchstmöglicher Rechtssicherheit im Regelfall über mindestens eine Arbeitswoche zu erfolgen hat.

Sie können unseren Bericht dann mit den von Ihrem Mitarbeiter abgerechneten Spesen abgleichen und so Differenzen aufdecken.

Ihre Vorteile von unserer Detektei falsche Abrechnungen beweisen zu lassen:

  • absolute Diskretion, da keine Subunternehmer eingesetzt werden
  • ausschließlicher Einsatz festangestellter ZAD geprüfter Privatermittler (IHK)
  • alle Ermittler sind hinsichtlich Beweisführung im Arbeitsrecht und Beweisführung bei Arbeitszeitbetrug etc. durch Fachanwälte für Arbeitsrecht zusätzlich geschult + sensibilisiert.
  • meist tägliche, minutiöse schriftliche Berichte + umfassende verdeckte visuelle Beweissicherung aller auftragsrelevanter Aktivitäten - inkl. Fahrtstrecken - Ihres Mitarbeiters
  • alle Berichte werden für Sie kostenfrei durch unsere Justiziare hinsichtlich der rechtlichen Verwertbarkeit geprüft + freigegeben. Zu Ihrer und unserer Sicherheit!
  • unsere Berichte + visuelle Beweisdokumentation sind gerichtlich verwertbar und können - bei Fehlverhalten - problemlos als Grundlage für arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnung, Kündigung etc. herangezogen werden
  • Zeugenaussage der von unserer Detektei eingesetzten Detektive vor dem Arbeitsgericht ist kostenfrei in den fairen Honoraren unserer Detektei enthalten!

Sie erhalten für jeden Einsatztag schriftliche, minutiöse Berichte inkl. fotografischer und videogestützter, lückenloser Beweisführung über alle Aktivitäten Ihres Mitarbeiters und die durch unsere auf Mitarbeiterbeobachtung spezialisierte Detektei gewonnenen Erkenntnisse. Selbstverständlich alles in gerichtsverwertbarer Art und Weise.

Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer Detektei seit 1995 im Fachgebiet Arbeitsrecht.

Mehr zum Thema Abrechnungsbetrug und Spesenbetrug auf unserer Themenseite.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Wer hilft bei Abrechnungsbetrug?

Das Nachweisen von Arbeitszeitbetrug des Arbeitnehmers gestaltet sich für den Arbeitgeber oft nicht einfach. Daher ist in den meisten Fällen der Einsatz von professionellen Ermittlern unumgänglich. Die Detektei Lentz hilft Ihnen hier gerne weiter und sammelt vor Gericht verwertbare Beweise.

Was kann ich bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug tun?

Das Nachweisen von Arbeitszeitbetrug des Arbeitnehmers gestaltet sich für den Arbeitgeber oft nicht einfach. Daher ist in den meisten Fällen der Einsatz von professionellen Ermittlern unumgänglich. Die Detektei Lentz hilft Ihnen hier gerne weiter und sammelt vor Gericht verwertbare Beweise.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?

Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?

Ein professioneller Detektiv ist dazu in der Lage, Lohnfortzahlungsbetrug rechtskonform zu dokumentieren und zu beweisen, woraufhin in den meisten Fällen die fristlose Kündigung erfolgen kann. Darüber hinaus kann Lohnfortzahlungsbetrug als Unterform des §263 StGB. (Betrug) auch strafrechtlich verfolgt werden.

Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.

Expertenvorstellung: Alexander Malien

Alexander Malien

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Abrechnungsbetrug | Arbeitszeitbetrug? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.

In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.