Glossar: Observation (Beobachtung) | observieren

Observation (Beobachtung) | observieren

Observation ist die Überwachung bzw. Beobachtung oder Beschattung von verdächtigen Personen und Orten. Die Observation von Personen (Personenüberwachung) und Objekten (Objektüberwachung), z. B. Gebäude, Räume, Anlagen, Gelände oder Fahrzeuge, gehört zu den wichtigsten Tätigkeitsbereichen einer Detektei.

Es werden mehrere Detektive für die Observation eingesetzt, da eine Observation (Beobachtung) immer Teamarbeit ist. Dies ist auch notwendig, wenn die Observation über einen längeren Zeitraum oder an verschiedenen Orten durchgeführt werden muss. Die Mobilität der Zielperson ist übrigens unerheblich dafür, wie gründlich die Detektive bei der Observation vorgehen. Als Beweismaterial (Fotos, Videos, etc.) aller Tätigkeiten der Zielperson erhält der Auftraggeber einen ausführlichen Bericht.

Bei der Observation unterscheidet man zwischen der Beobachtung von Personen oder einer Sache. Personenobservationen werden nochmals in ‚fließende Observationen‘ und ‚Standobservationen‘ unterteilt.

Ziele bei der Observation von Personen oder Objekten

Eine Personenüberwachung (Beschattung von Personen) oder Objektüberwachung kann aus verschiedenen Gründen angebracht sein oder notwendig werden. Zu den Zielen der Observation gehören:

  • Observation zur Aufklärung + ggf. Dokumentation von Aktivitäten rund um ein Gebäude / einem Ort
  • Observation zur Bestimmung welche Person(en) wann an einem Gebäude / einem Ort in Erscheinung treten
  • Observation zur Erlangung von Gewissheit beim Vorliegen eines Verdachts sowie
  • Observation zur Sicherung von Beweisen und deren anschließende zivil- oder strafrechtliche Verwertung.

Ist die Observation (Beobachtung) von Personen und Objekten erlaubt?

Personen- und Objektüberwachung unterliegen in Deutschland strengen Regelungen. So ist z. B. das Abhören und Ausforschen von Telefon- oder Computerdaten grundsätzlich per Gesetz verboten. Die Privatsphäre genießt ebenfalls besonderen Schutz. Darum müssen die Umstände jedes Falls gründlich geprüft werden, bevor ein Detektiv tätig werden und mit der Observation beginnen darf.

Bei jeder Observation und Objektüberwachung, in besonderem Maße bei der Personenüberwachung, trägt die Detektei die Verantwortung für deren rechtssichere Durchführung. Es dürfen also nur Mittel und Methoden angewendet werden, die der Gesetzgeber sowohl für die entsprechende Sachlage als auch für Detekteien erlaubt.

Zudem muss der Auftraggeber – egal, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson, eine Personenüberwachung oder Objektüberwachung handelt – ein berechtigtes Interesse an der Observation bzw. den Ermittlungsergebnissen glaubhaft schriftlich darlegen können. Wird dieser Nachweis nicht glaubhaft und schlüssig erbracht, dürfen Detekteien bzw. deren Mitarbeiter keine Observation, d.h. Überwachungen oder ‚Beschattungen‘ durchführen. Grund dafür ist, dass es bei der Observation durchaus zur Verletzung von Datenschutzrechten und Persönlichkeitsrechten kommen kann. Diese Rechtsverletzung ist strafbar, sofern kein berechtigtes Interesse des jeweiligen Auftraggebers vorliegt.

Nur bei vorhandenem berechtigten Interesse ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durch die Observation durch Detektive erlaubt, zulässig und folglich straffrei.

Observation: Wann liegt ein berechtigtes Interesse vor?

Ein berechtigtes Interesse an einer Objekt- oder Personenbeobachtung kann z. B. aus den folgenden Gründen vorliegen:

  • Der Auftraggeber braucht die Beweise, um eine schwerwiegende Entscheidung treffen oder strafrechtliche Konsequenzen einleiten zu können (z. B. Scheidung oder bei Verdacht auf eheliche Untreue, Kündigung/Strafverfolgung, bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, Diebstahl oder Geheimnisverrat im Unternehmen).
  • Die Bonität eines säumigen Schuldners oder Unterhaltszahlers, aktuellen oder künftigen geschäftlichen Vertragspartners muss geprüft/sichergestellt werden, um bestehende Ansprüche durchzusetzen oder die Familie bzw. das Unternehmen vor Schaden zu bewahren.
  • Ein Erbe muss ermittelt werden oder es bestehen Zweifel an der Identität eines angeblichen Erben.
  • Es besteht Verdacht auf Insolvenzbetrug, Insolvenzverschleppung oder Bankrott.
  • Es besteht Verdacht auf Urheberrechts- oder Patentrechtsverletzungen.
  • Ein minderjähriges Familienmitglied ist abgängig oder in gefährliche Gesellschaft geraten und muss gefunden und/oder durch eine Personenüberwachung vor drohenden Schäden bewahrt werden.

Nicht berechtigt im Sinne des Gesetzgebers ist hingegen das Interesse an einer Personenüberwachung bzw. Objektüberwachung aus bloßem Interesse, Spaß oder Neugier ohne rechtlich relevanten Grund, z. B. aus Eifersucht oder um die Anschrift eines Menschen herauszufinden, in den man sich verliebt hat. Auch die Observation von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ohne einen begründbaren Anfangsverdacht ist strafbar und wird von keiner seriösen Detektei durchgeführt; zumal auch der jeweilige Auftraggeber sich mit der Auftragserteilung strafbar machen könnte.

Ermittlungsmittel bei der Observation

Zur Observation, Personenüberwachung und Objektüberwachung können verschiedene Mittel eingesetzt werden, z. B. elektronische und elektrooptische Geräte wie Kameras oder Sicherheits- und Überwachungstechnik für Gebäude oder (Firmen-)Gelände. Neben einer Videoüberwachung oder persönlichen Beschattung von Personen kann auch das Einschleusen eines Detektivs (z. B. ins Unternehmen) zielführend sein, um unbemerkt vor Ort zu ermitteln und die zur Klärung des Verdachts notwendigen Beweise zu sichern und gerichtsverwertbar zur Verfügung zu stellen.

Observationsformen

Observationen teilen sich in zwei grundlegende Formen, die

  • Standobservation
  • Bewegungsobservation

Bewegungsobservationen werden nach dem ABC-System durchgeführt, d.h. beide Observationsformen werden niemals durch nur einen Detektiv allein durchgeführt, sondern immer durch ein Team. Eine mobile Beschattungsgruppe besteht – je nach Erfordernis – aus zwei bis fünf Detektiven zeitgleich, die in unterschiedlichen PKW, Fahrrädern, Motorrädern, bzw. zu Fuß (siehe Bild), alle Zu-/ Abfahrtswege einer Zielperson abdecken und miteinander über Funk verdeckt kommunizieren, um nicht aufzufallen.

Abklärung des Observationsraumes

Profis werden jedoch auf gar keinen Fall und unter gar keinen Umständen ohne eine vorangegangene Abklärung des Observationsraumes tätig. Dies trifft nicht nur auf Detekteien, sondern auch auf staatliche Observationsgruppen bei Polizei, Staatsschutz o.ä. zu.

Synonyme für Observation, observieren (im Detektiv-Kontext)

Observation

  • Beobachtung
  • Überwachung
  • Beschatten / Beschattung
  • Observierung
  • Observieren (Substantiv)

observieren

  • beobachten
  • etwas nachgehen
  • im Auge behalten
  • nicht aus den Augen lassen
  • beschatten
  • überwachen
  • belauern


Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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