Detektei Lentz Podcast

„Aus dem Leben echter Detektive…“

 Telefonische Sofortberatung

Kostenlose telefonische Sofortberatung
0800 – 88 333 11
(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

Folge 8 – Einsatz von Privatdetektiven bei Untreue

Privatdetektive werden bei Untreue in der Ehe eingesetzt. So das Klischee. Schon 1972 wurde in Deutschland die Schuldfrage aber zugunsten des Zerrüttungsprinzips abgeschafft. Sind Privatdetektive also überflüssig? Hierüber unterhält sich heute unsere Shannon mit unserer Geschäftsführerin, Frau Frances Roxanne Lentz; selbst seit weit über einem Jahrzehnt als Privatermittlerin tätig.

Transkript

Shannon: Mit dem Wandel der gesellschaftlichen Ansichten über Ehe, Familie und Trennung wurde die Schuldfrage in der Bundesrepublik Deutschland, anders als bei unseren Nachbarn in Österreich, wo die Schuldfrage heute noch relevant ist, schon vor über 40 Jahren, nämlich 1976, abgeschafft. Im Zuge der Abschaffung der Schuldfrage ersetzte das Zerrüttungsprinzip das Schuldprinzip bei einer Ehescheidung. Wird also ein Privatdetektiv bei Untreue überhaupt noch benötigt? Hierüber möchte ich mich heute mit unserer Geschäftsführerin Frau Frances Lentz, selbst seit über zehn Jahren im Beruf, unterhalten. Hallo Frances. #00:00:43-6#

Frances: Hallo, ich freue mich. #00:00:44-9#

Shannon: Ist der Privatdetektiv bei Untreue und Scheidung noch von Bedeutung? #00:00:48-3#

Frances: Auf jeden Fall. Wie du schon selbst richtig gesagt hast, existiert bei einigen unseren Nachbarn, unter anderem Österreich, das Verschuldensprinzip in der Ehescheidung noch. Wer schuldigt geschieden wir, verliert unter Umständen Unterhaltsansprüche komplett, das ist in Deutschland etwas anders. Nichtsdestotrotz hat es das Verschuldensprinzip auch bei uns durch ein Hintertürchen bis in die Gegenwart geschafft, was viele gar nicht wissen. #00:01:07-8#

Shannon: Wie meinst du das? #00:01:08-7#

Frances: Für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs muss der Betrug beziehungsweise die Verfehlung des unterhaltsberechtigten Ehepartners ein nennenswertes Gewicht haben. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich bis heute im Paragraph 1361 BGB, in Verbindung mit dem Paragraphen 1579 BGB. Dabei spielt auch die Dauer der Ehe eine Rolle. Das bedeutet im praktischen Sinne, ein einmaliger One-Night-Stand führt auf gar keinen Fall zum Unterhaltsverlust. Eine mehrmonatige intensive Affäre beziehungsweise häufige, regelmäßige Untreue mit wechselnden Partnern schon. Da der unterhaltsberechtigte Partner das vor Gericht kaum zugeben wird und Eigenrecherche als Beweismittel meist nicht anerkannt werden, kommen hier nach wie vor Privatdetektive ins Spiel zur Beweiserhebung. #00:01:48-5#

Shannon: Das bedeutet, dass ich meinen Unterhaltsanspruch verliere, wenn ich meinen Partner betrüge? #00:01:52-5#

Frances: So einfach ist es nicht. #00:01:53-9#

Shannon: Sondern? #00:01:54-6#

Frances: Zunächst einmal musst du den Nachweis gerichtlich verwertbar führen. Das bedeutet, dass die Beweise legal beschafft worden sein müssen. Dann müssen die Beweise eindeutig eine intime außereheliche Beziehung belegen und nicht nur eine platonische Freundschaft. Dann muss der Nachweis geführt werden, dass diese außereheliche Affäre über einen nennenswerten Zeitraum stattgefunden hat und der unterhaltsberechtigte Partner dadurch die Grundwerte der Ehe so nachhaltig verletzt hat, dass dem betrogenem Partner ein Festhalten an der Ehe nicht mehr zugemutet werden kann und der untreue Partner auch gleichzeitig keine Ansprüche mehr aus der Ehe heraus geltend machen kann, weil er so stark gegen die Grundwerte, also das eheliche Treuegebot, verstoßen hat. Das können meist nur Detektive leisten und beweisen. #00:02:33-5#

Shannon: Das hört sich hoch kompliziert und schwierig an. #00:02:36-1#

Frances: Es ist nicht einfach, wenn du solche Laienermittlungen selbst anstellst, schießt du schnell über das Ziel hinaus und die erarbeiteten Beweise werden vor Gericht unter Umständen nicht mehr anerkannt. Aber ZAD-geprüfte Privatermittler mit IHK-Abschluss haben gelernt, wie Beweise zu erarbeiten sind und was vor Gericht anerkannt wird. Daher ist es wichtig bei der Auswahl einer Detektei, auf eine Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 zu achten, da nur ausgebildete Detektive und Detekteien diese Zertifizierung erhalten können. #00:03:02-8#

Shannon: Wie viele Aufträge, die mit partnerschaftlicher Untreue zu tun haben, bearbeiten deutsche Detekteien jährlich denn überhaupt? #00:03:08-4#

Frances: Nun, früher lag das Verhältnis zwischen Privat- und Wirtschaftsaufträgen bei ungefähr 50-50. Heute hat sich der Fokus von Detekteien doch auf die Wirtschaft verlagert. Viele Kollegen nehmen gar keine Aufträge mehr von privaten Mandanten an, weil auch die Rechtslage im privaten Sektor mit Widerrufrecht und vielen anderen Dingen sehr kompliziert ist und das im Wirtschaftlichen einfacher und auch entspannter ist. #00:03:29-8#

Shannon: Wieso denn entspannter? #00:03:31-3#

Frances: Firmen wissen, was sie wollen und lassen der Detektei dann freie Hand, das gewünschte Ziel zu erreichen, beispielsweise die Aufklärung eines Lohnfortzahlungsbetrugs. Private Mandanten neigen, nicht immer aber häufig dazu, ihre Meinung fast stündlich ändern zu wollen und dann auch aus ihrer emotionalen Lage heraus mehrfach am Tag Status-Updates abzufragen. Diese teils sehr intensive Betreuung bindet unglaublich viel Arbeitszeit und ist für die Detektei und auch die am Auftrag arbeitenden Detektive sehr stressig. Von daher sind auch wir bei der Mandantenauswahl vorsichtig und begleiten nicht jedes Auftragsmandat. #00:04:03-8#

Shannon: In wie vielen Fällen kann denn eine Untreue zweifelsfrei wirklich nachgewiesen werden? #00:04:07-2#

Frances: Wir begleiten jährlich etwa 4- bis 450 Auftragsmandate im privaten Bereich bundesweit, dabei geht es aber nur in etwa 40 Prozent der Fälle um Untreue. In den restlichen Fällen geht es beispielsweise um Unterhaltsbetrug bei Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt oder um Nachbarschaftsstreitigkeiten oder um die Observation von Kindern und Jugendlichen, die nach Befürchtungen ihrer Eltern in schlechte Kreise geraten sind. Bei diesen verbleibenden etwa 160 bis 180 Aufträgen, die wir jährlich in Bezug auf vermutete Untreue, und ich sage ganz bewusst, vermutete Untreue begleiten, bestätigt sich dieser Verdacht allerdings in rund 80 Prozent der Fällen eindeutig. #00:04:43-0#

Shannon: Und bei dem Rest? #00:04:43-8#

Frances: Gar nicht. Wir hatten schon Fälle, in denen der Partner nicht untreu war, sondern heimlich eine Tanzschule besucht hat, um unseren Mandanten für den bevorstehenden Hochzeitstag mit den neuerworbenen Tanzkünsten zu überraschen, weil das wohl schon seit Jahren ein Wunsch unseres Mandanten war. Nicht hinter jedem unerklärlichem Verhalten muss zwangsläufig eine Untreue stecken, aber schon recht häufig. #00:05:02-1#

Shannon: Also kann man sagen, ein Ergebnis gibt es immer? #00:05:04-2#

Frances: Natürlich, aber nicht immer so, wie es sich die Mandanten vorstellen oder denken oder wünschen. Manchmal ist das Ergebnis ein völlig anderes als es sich der Mandant gedacht hat. Da gab es schon Ehefrauen, die wir überwacht haben, die keine heimliche Affäre mit dem Chef hatten, sondern mit dem Bruder des Mandanten, oder Ehemänner, die nicht mit der Sekretärin fremdgegangen sind, sondern sich gleichgeschlechtlich orientiert haben. Alles schon dagewesen. #00:05:25-7#

Shannon: Und wie reagieren die Mandanten dann üblicherweise? #00:05:28-3#

Frances: Völlig unterschiedlich. Manche äußerlich cool und gelassen, andere brechen zusammen. Da muss man dann bei der Ergebnisübermittlung viel Fingerspitzengefühl beweisen. #00:05:36-3#

Shannon: Okay. Dann, würde ich sagen, eine letzte Frage noch. Was rätst du allen privaten Mandanten, wenn sie einen Privatdetektiv einschalten wollen? #00:05:42-6#

Frances: Seien Sie ehrlich zu der Detektei, verschweigen Sie nichts. Weihen Sie niemanden, und auch nicht die beste Freundin oder den besten Freund in ihren Entschluss, eine Detektei einzuschalten, ein. Genau er oder sie könnten die undichte Stelle sein, haben wir schon mehr als einmal erlebt. Stellen Sie keine eigenen Laienermittlungen an. Und das ist vielleicht das Wichtigste überhaupt, halten Sie sich während des laufenden Auftrages zurück, in jedweder Hinsicht. Ihr Partner merkt sofort, wenn sich Ihr Verhalten unterschwellig ändert und wird misstrauisch. Leben Sie Ihr Leben, wir kümmern uns um den Rest. #00:06:12-8#

Shannon: Okay, jetzt muss ich doch nochmal eine Frage stellen, versprochen, die aller letzte Frage. Sind mehr Männer oder mehr Frauen untreu? #00:06:19-9#

Frances: Auf die Frage habe ich das ganze Gespräch gewartet. Da herrscht absolute Gleichberechtigung, beide liegen mit etwa 50 Prozent gleichauf. Das liegt wohl auch daran, dass es zu jedem untreuen Mann ja auch passendes Gegenstück geben muss, oder? Aber Frauen stellen sich cleverer an. Sie beschaffen sich kaum nachprüfbare Alibis durch Freundinnen und wären auch niemals so naiv, mit dem eigenen Auto bis vor die Haustür der Affäre zu fahren. Männer sind da etwas blauäugiger, oder bequemer. Sie zu erwischen, ist einfacher. #00:06:47-7#

Shannon: Das ist auf jeden Fall gut zu wissen. Ja, ich würde sagen, vielen Dank für das informative Gespräch. Und liebe Zuhörer, bis zum nächsten Mal. #00:06:57-0#

Frances: Gerne, bis dahin. #00:06:58-5#

Shannon: Tschüss. #00:06:59-1#

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.