Detektei Lentz Podcast
„Aus dem Leben echter Detektive…“
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Folge 4 – Privatdetektiv: Wo liegen die Grenzen, was ist erlaubt?
In der vierten Folge unseres Detektiv-Podcasts „Detektei Lentz Podcast – Aus dem Leben echter Detektive…“ interviewt Marcus Lentz den Privatermittler Alexander Malien. Es geht dieses Mal darum, dass es für einen Privatdetektiv rechtliche Grenzen und Vorgaben gibt. Alexander erklärt, warum Detektive nicht im rechtsfreien Raum arbeiten und an welche Gesetze und Vorgaben man sich als Detektiv halten muss.
Short Description
In unserem heutigen Podcast erklärt uns Alexander, warum Detektive nicht im rechtsfreien Raum arbeiten und an welche Gesetze und Vorgaben wir uns halten müssen.
Transkript
Marcus: Ja, herzlich willkommen! Für viele nicht vorstellbar, aber auch Detektive arbeiten nicht im rechtfreien Raum. Mal abgesehen davon, dass Detektive im Zivilrecht so ein stückweit das Pendant zur Polizei im Strafrecht sind, also eine halbwegs neutrale Ermittlungsinstanz darstellen, so ist umfassende Rechtskenntnis für den Beruf des Privatdetektivs wirklich unabdingbar. Sonst kommt man nicht nur als Detektiv, sondern auch sein Auftraggeber, wegen Anstiftung schnell in Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt, und das möchte eigentlich niemand. Heute ist der langjährig erfahrene Detektiv Alexander bei mir im Studio. Ich werde mich heute mit Alexander über die rechtlichen Grenzen der Detektivarbeit etwas unterhalten und er wird vermutlich mit einigen Mythen aufräumen, soweit wir das nicht in unseren beiden ersten Podcast-Folgen schon getan haben. Hallo, Alex! #00:01:07-3#
Alexander: Hallo, Marcus! #00:01:08-5#
Marcus: WhatsApp-Konten hacken, GPS-Sender montieren, Wanzen installieren und Telefongespräche abhören, ist das das übliche Tagesgeschäft eines Privatdetektivs, habe ich das so richtig verstanden? #00:01:20-9#
Alexander: Ja, ganz genau. Deswegen findet das Interview heute auch aus dem Gefängnis statt. #00:01:26-0#
Marcus: Okay. Nein, Spaß beiseite, wie ist es denn? #00:01:30-4#
Alexander: Gut, also alles, was du aufgezählt hast, dürfen wir natürlich nicht machen. WhatsApp-Konten hacken, GPS-Sender montieren, Wanzen installieren, Telefongespräche abhören, ist alles strafbar und damit wäre das Ergebnis rechtlich nicht zulässig. Und wir würden uns nicht nur selbst strafbar machen, sondern dementsprechend auch für unsere Mandaten strafbar tätig werden. #00:01:50-9#
Marcus: Ja, ist es nicht für viele Mandaten, ich sage mal salopp, völlig egal, ob das Ergebnis im Nachhinein gerichtsverwertbar ist? Gibt es nicht auch Mandanten, die sagen, es ist mir wurscht, mach doch einfach? #00:02:01-4#
Alexander: Das gibt es durchaus, weil das eben auch so im Fernsehen leider Gottes gezeigt wird. Aber, so etwas machen seriöse Detektive nicht und wir halten uns an Recht und Gesetz. #00:02:11-7#
Marcus: Okay. Grundsätzlich, wo sind denn dann die Grenzen, was dürft ihr denn überhaupt? #00:02:19-3#
Alexander: Alles, was im öffentlichen Bereich passiert, dürfen wir natürlich festhalten. Alles, was in geschlossenen Räumen passiert, wo grad die Persönlichkeitsrechte einer jeden Person höher wiegen, dürfen wir natürlich nicht dokumentieren. Das heißt, alles das, was in einer privaten Wohnung zum Beispiel stattfindet und von außen nicht einsehbar ist, können und dürfen wir nicht dokumentieren. #00:02:40-4#
Marcus: Und das gilt dann auch für GPS-Sender, weil, die sind ja nicht in der privaten Wohnung? #00:02:44-6#
Alexander: Ja, da macht man sich eben schon strafbar, indem das aufgezeichnet wird, die Strecke. Das ist eben das, was den Datenschutzgrundverordnungen dann zugrunde kommt, was das Strafbare dann ist. #00:02:56-2#
Marcus: Okay. Und das gilt jetzt nur für Detektive, ich sage mal, der Herr Müller darf seiner Frau einen GPS-Sender an ihr Auto machen? #00:03:02-2#
Alexander: Ohne ihr Wissen darf er das auch nicht. Das ist wie bei Arbeitnehmern, das darf der Arbeitgeber ja grundsätzlich machen, die Firmenfahrzeuge mit GPS-Senders ausstatten, aber der Arbeitnehmer muss davon in Kenntnis gesetzt sein. #00:03:14-0#
Marcus: Gut, aber wenn ich meiner Frau erzähle, du Schatz, ich habe dir einen Sender ans Auto gemacht, erscheint mir irgendwie kontraproduktiv. Dann wird die Gute mich kaum noch betrügen, zumindest wird sie nicht mit dem Auto hinfahren. #00:03:24-9#
Alexander: Da hast du natürlich irgendwo Recht, aber GPS-Sender dürfen nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Meist nur durch richterliche Anordnung oder wenn das zu schützende Rechtsgut höhergestellt ist als die Persönlichkeitsrechte einer jeden Person. #00:03:37-8#
Marcus: Ja, aber ich höre hier immer gerichtsverwertbar. Seid ihr als Detektive, als Zeugen vor Gericht, überhaupt anerkannt im Familienrecht oder im Arbeitsrecht? Ich denke, doch grade bei Arbeitnehmerbeobachtungen werdet ihr doch bestimmt regelmäßig auch als Zeugen vor Gericht geladen, ist das dann ein zulässiges Beweismittel? #00:03:55-8#
Alexander: Ja, in Ausnahmefällen werden wir auch als Zeugen geladen. Hauptsächlich zählt natürlich unsere Berichterstattung. Wir erstellen zu jedem Tag einen minutiösen Bericht, einen sogenannten Tätigkeitsbericht und der ist absolut gerichtsverwertbar. Sollten dazu natürlich noch Fragen aufkommen, dann werden die eingesetzten Detektive, die bei diesem Einsatz vor Ort waren, dann auch als Zeugen geladen. #00:04:20-4#
Marcus: Das heißt, die Berichte sollten auch in vernünftigem juristischem Deutsch formuliert sein. Ist denn das Juristische während der Detektivausbildung überhaupt ein wesentlicher Bestandteil oder ist das alles so ein bisschen Learning by Doing? Wie juristisch fit muss ein geprüfter Privatermittler denn überhaupt sein? #00:04:37-9#
Alexander: Privatermittler sollten natürlich schon juristisch fit sein, sollten wissen, was man machen darf, was man nicht machen darf. Und hierzu werden wir auch in der ZAD, der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe, geschult, bekommen dazu Lehrbriefe in unserem 22-Monats-Kurs. Und werden natürlich auch noch zusätzlich von unseren Rechtsanwälten, wenn es neue Urteile gibt oder neue Gesetzgebung, dann eben auch informiert und geschult. #00:05:03-6#
Marcus: Und wie ist das mit dem Fotografieren und dem Recht am eigenen Bild? Ich meine, es darf mich ja, glaube ich jedenfalls, nicht jeder einfach irgendwo fotografieren oder ist das falsch? #00:05:12-7#
Alexander: Ja, wie gut, wie eingangs schon erwähnt oder zuvor erwähnt, schulden wir ja unseren Mandanten ausschließlich, oder vertraglich geschuldet, ausschließlich die Berichterstattung, die ist absolut gerichtsverwertbar. Aber natürlich wollen unsere Mandanten auch immer Fotos sehen und Fotos sagen ja auch manchmal mehr aus als 1.000 Worte. Wenn es rechtlich zulässig ist, fertigen wir natürlich auch Fotos und gegebenenfalls Videos an. Natürlich ohne Tonaufnahme, weil, die ist absolut strafbar, und, ja, belegen eben diese Berichterstattung auch nochmal mit Fotos. Das muss aber dementsprechend zulässig sein, und hier greift eben der Paragraph 22 Kunsturhebergesetz. Da ist aber explizit nur die Verbreitung der Bilder geregelt mit den Persönlichkeitsrechten, sprich, mit dem Recht am eigenen Bild ist dann eben auch nochmal die Fotografie der Person beziehungsweise das Erstellen der Fotografie geregelt. Das heißt, wir dürfen jetzt nicht einfach nur Fotos machen, um zu beweisen, okay, wir Detektive waren vor Ort, damit der Mandant einen Nachweis hat. Weil dazu ist eigentlich unsere minutiöse Berichterstattung da. Aber wenn es etwas ist, wie zum Beispiel ein Arbeitnehmer, ein krankgeschriebener, der wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben ist, und hebt für uns ersichtlich schwere Sachen und das auch im öffentlichen Bereich, zum Beispiel im Baumarkt einkaufen gegangen und hebt dort die 30-Kilo-Zementsäcke, dass wir das bildlich eventuell sogar auch mit einer Videosequenz festhalten, um zu zeigen, dass das, ja, ein reibungsloser und schmerzfreier Ablauf ist, den er da zeigt, obwohl er Rückenschmerzen hat, dann ist das natürlich zulässig. #00:07:00-0#
Marcus: Das heißt, wenn ich dich jetzt unterbreche, ich darf nicht einfach irgendjemanden irgendwo fotografieren, nur weil mein Mandant sagt, ihr wart nicht da? #00:07:07-8#
Alexander: Korrekt. #00:07:08-2#
Marcus: Okay. Du hast grade was vom Verbreiten der Fotografie erzählt, was ist mit Verbreiten gemeint? #00:07:16-7#
Alexander: Ja, gut, wir dürfen diese Fotos eben nur für unseren Auftraggeber anfertigen. Verbreiten heißt, wir dürfen die nirgendwo anders weiterleiten. #00:07:24-7#
Marcus: Gut. Also Fazit, in Deutschland braucht Sherlock Holmes einen guten Anwalt und Detektive müssen zumindest halbe Juristen sein, um nicht früher oder später Ärger mit dem Gesetz zu bekommen, kann man das so zusammenfassen? #00:07:39-1#
Alexander: Das kann man letztendlich so zusammenfassen. Es ist natürlich auch, länderübergreifend herrschen dann andere Regelungen. In England genießen die Detektive natürlich andere Vollmachten. In manch anderen Ländern, wie auch Österreich, wo es den Berufsdetektiv gibt, arbeiten die dann auch mit Behörden zusammen und haben auf ganz andere Register auch Zugriff. Aber hier in Deutschland, ja, müssen wir schon juristisch sehr fit sein, weil wir keine Sonderrechte haben, arbeiten nicht mit Behörden zusammen oder ähnliches, haben keinen Zugriff auf irgendwelche Register oder sind zumindest nicht frei zugänglich. Und, ja, müssen da grundsätzlich juristisch sehr fit sein, damit wir uns A) selbst nicht strafbar machen. Und Punkt B) natürlich auch nicht die Beweise für nichtig erklärt werden oder sogar auch den Mandanten selbst strafbar machen, wenn wir seinen Auftrag erfüllen und dann eben Sachen machen, die jetzt nicht legal waren oder die Beweise beschaffen auf nicht legalen Weg, dann ist das Ganze nichtig und wir machen uns und den Mandanten gegebenenfalls sogar selbst strafbar. Und das wäre ja nicht Sinn und Zweck der Sache. #00:08:51-7#
Marcus: Okay. Das heißt, ja, im Prinzip wäre Sherlock Holmes eine private Person, dann bräuchte er, zumindest hierzulande, ja, Arbeitsmethoden, die deutlich anders sind als die, die man von ihm in seinen Filmen gezeigt bekommt, ist das richtig? #00:09:07-3#
Alexander: Korrekt, ja. #00:09:08-6#
Marcus: Okay. Grundsätzlich, dürft ihr denn wenigstens auf Bäume steigen oder Baugerüste hochklettern, um in das Schlafzimmer eines Ehebrechers im zweiten Stock rein zu fotografieren? Oder noch besser, Drohnen einsetzen, die kann man jetzt ja für kleines Geld auf Amazon überall kaufen, da muss man nicht mal mehr ein Baugerüst hochklettern? #00:09:28-7#
Alexander: Das kommt immer ein bisschen auf die örtlichen Gegebenheiten an. Drohnen grundsätzlich einsetzen im öffentlichen Bereich, ja. Wenn man dann natürlich über ein Privatgrundstück drüber fliegt, um in ein Schlafzimmer reinzugucken, das geht natürlich nicht, wäre nicht zulässig. #00:09:42-4#
Marcus: Okay, und auf Bäume und Baugerüste klettern, ist das wenigstens erlaubt? #00:09:45-9#
Alexander: Baugerüste sind ja in dem Sinne auch nicht öffentlich. #00:09:48-3#
Marcus: Also auch nicht, das ist jetzt doof. Also ich merke schon, Detektiv ist kein Job für Personen mit mangelndem Rechtsbewusstsein. #00:09:56-5#
Alexander: Das ist korrekt, ja, da macht man sich sehr schnell strafbar. #00:09:59-7#
Marcus: Okay. Aber könnt ihr mir denn wenigstens irgendein Ergebnis, irgendeinen Erfolg garantieren? #00:10:05-7#
Alexander: Also garantieren können wir keinen Erfolg, es ist schlichtweg eine Dienstleistung. Wir wissen ja selbst nicht, was passiert, sonst würde man uns ja nicht erst beauftragen. Wir können letztendlich vor Ort bei Observationen nur das dokumentieren, was wir dann auch beobachten können. Und ob sich dann der Anfangsverdacht unseres Mandanten bestätigt oder entkräftet, können wir ja nicht vorhersehen. Wir können, wie gesagt, nur das dokumentieren, gerichtsverwertbar, was wir dann vor Ort beobachten oder ermitteln können. Aber einen Erfolg oder eine Ergebnisgarantie könne wir vorab natürlich nicht liefern. Das, was wir versprechen können, ist, dass wir alles daransetzen, auch in Zusammenarbeit mit den Mandanten, eben die Wahrheit herauszufinden. Aber was ist auch Erfolg? Für den einen ist es vielleicht ein Erfolg, wenn die Frau doch nicht fremdgeht und ihm treu ist, für den anderen ist es das eventuell nicht, weil er sich mit seinem Verdacht so sicher ist, dass sie fremdgeht und am Ende stellt sich vielleicht was ganz anderes heraus. Dass sie vielleicht eine Spielsucht hat und deswegen Geld wegkommt und viel Zeit in, ja, in Casinos oder Spielotheken verbringt und ihm eben doch treu ist, aber was ganz anderes dahintersteckt. #00:11:18-3#
Marcus: Also mit anderen Worten, es ist so ein bisschen wie Roulette spielen, kann funktionieren, kann aber auch sein, dass ich was erfahre, was ich eigentlich nicht wissen wollte? #00:11:26-0#
Alexander: Das ist korrekt. Aber natürlich dürfen wir nur über den Auftragsgegenstand informieren. #00:11:30-3#
Marcus: Okay. Das heißt also mit anderen Worten, wenn ich meinen Mitarbeiter beobachten lasse und ihr stellt während der Observation zufällig fest, dass er seine Frau betrügt, dann habe ich doch was, um zumindest mal, ich sage mal, in eine interessante Verhandlungsposition mit ihm zu kommen, weil er will ja nicht, dass das rauskommt. #00:11:49-3#
Alexander: Das stimmt, aber ist ja nicht der Auftragsgegenstand und geht in die Persönlichkeitsrechte dieser Person. #00:11:54-5#
Marcus: Okay, das heißt, das dürft ihr mir gar nicht sagen? #00:11:56-3#
Alexander: Korrekt, wir dürfen nur sagen, wo er sich aufgehalten hat, aber was da passiert ist, dürfen wir nicht sagen. #00:12:00-7#
Marcus: Okay. Dann an dieser Stelle, vielen lieben Dank, dass du dir die Zeit genommen hast und, ja, heute mit ein paar Klischees aufgeräumt hast. Ich verabschiede mich an dieser Stelle und wir hören uns zur nächsten Ausgabe des Detektiv-Podcasts wieder. #00:12:15-9#
Alexander: Ebenfalls danke für das Interview und bis zum nächsten Mal. #00:12:18-5#