Detektei Lentz Podcast

„Aus dem Leben echter Detektive…“

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Folge 9 – Wirtschaftsrecht – wie kann ein Wirtschaftsdetektiv helfen?

In der heutigen Folge sprechen wir über die Bedeutung und die Wichtigkeit eines Wirtschaftsdetektivs in unserem ständig wandelnden Rechtssystem. Welche Aufgabengebiete und Tätigkeitsfelder hat ein Wirtschaftsdetektiv und wie unterscheidet man zwischen einem ‚guten‘ und einem ‚schlechten‘ Wirtschaftsdetektiv. Marcus Lentz beantwortet uns alle Fragen hierüber.

Transkript

Shannon: Nichts ist so wandelbar wie das Recht und das Rechtssystem. Unser Rechtssystem ist über Jahrhunderte gewachsen und entwickelt sich ständig weiter, grade die drei großen Rechtsgebiete Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht sind hiervon stark betroffen. Ich möchte mich heute mit unserem Geschäftsführer, Herr Marcus Lentz, selbst seit 1990 im Beruf, über die Einsatzmöglichkeiten von Wirtschaftsdetektiven unterhalten. Hallo Marcus. #00:00:35-3#

Marcus: Ja, hej, Shannon, da sind wir nun wieder. #00:00:37-0#

Shannon: Ja, genau. Kommen wir doch direkt zum Thema, ist, der Wirtschaftsdetektiv für Firmen ein wichtiges Instrument? #00:00:42-5#

Marcus: Er wird immer wichtiger, grade weil Firmen immer mehr zur Einhaltung der Rechtsnormen verpflichtet werden, Compliance-Vorschriften, das noch relativ neue Geschäftsgeheimnisgesetz und andere Verordnungen zwingen die Firmenchefs förmlich, immer mehr Betrug, Sabotage und Informationsabfluss aktiv einzudämmen. Sich hinzusetzen und zu sagen: „Oh, das wusste ich ja gar nicht oder, da konnte man nichts machen“, das reicht für einen Firmenchef heutzutage bei Weitem schon nicht mehr. #00:01:12-3#

Shannon: Wie meinst du denn das? #00:01:13-4#

Marcus: Naja, wenn ein Firmenchef den Verdacht hat, das in seiner Firma etwa schiefläuft, so ist er verpflichtet, aktiv zu handeln. Hier könnten in vielen, nicht in allen, aber in vielen Bereichen Wirtschaftsdetektive als Beweisnothelfer helfen, Sachverhalte aufzudecken und Schäden einzudämmen oder gänzlich zu verhindern. #00:01:32-7#

Shannon: Okay, dafür hätte ich doch gern mal ein paar Beispiele. #00:01:34-7#

Marcus: Na klar. Die Haupteinsatzgebiete für Wirtschaftsdetektive im 21. Jahrhundert liegen in der Aufdeckung von Lohnfortzahlungsbetrug in Verbindung mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, so der juristisch korrekte Termini, der Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug, Schwarzarbeit, dem Abfluss von Geschäftsgeheimnissen und der Überprüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, etwa durch gekündigte Führungsmitarbeiter, die ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in ihrem Vertrag haben. Dann gibt es natürlich auch noch Wirtschaftsdetekteien und Wirtschaftsdetektive, die sich mit Patentrecht, Markenrecht oder Medizinrecht ganz extrem weiter spezialisiert haben. #00:02:13-6#

Shannon: Von den genannten Einsatzgebieten, was würdest du sagen, sind die häufigsten Einsatzgebiete deiner Wirtschaftsdetektive? #00:02:19-2#

Marcus: Ganz klar das Arbeitsrecht, mehr als 70 Prozent unserer Auftragsmandate von Firmen kommen aus diesem Rechtsgebiet. Hier verfügen wir auch über eine langjährig gewachsene Expertise und begleiten jährlich mehr als Hunderte solcher Auftragsmandate. #00:02:32-6#

Shannon: Nenne doch mal ein paar Beispiele. #00:02:34-3#

Marcus: Naja, am häufigsten geht es, wie ich schon erwähnt habe, um den Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall und die Aufdeckung von Schwarzarbeit und Diebstahl. Etwa Diebstahl von Material in der Firma, dass dann für die Schwarzarbeit genutzt wird. Das kommt wesentlich häufiger vor, als man das vermuten möchte. Das gerichtlich verwertbar zu beweisen, ist nicht etwa sonderlich einfach, da Arbeitsgerichte in Deutschland sehr arbeitnehmerfreundlich urteilen. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Fehlverhalten seiner Erfüllungsgehilfen, also seiner Mitarbeiter, unwiderlegbar, eindeutig und vor allem rechtskonform zu beweisen. Von Laienermittlungen kann ich nur wirklich dringend abraten. Wenn Sie solche Laienermittlungen selbst anstellen, schießen Sie extrem schnell über das Ziel hinaus und die erarbeiteten Beweise werden vor Gericht nicht anerkannt oder, noch viel schlimmer, Sie verstoßen gegen geltende Rechtsnormen und bekommen selbst Ärger mit dem Staatsanwalt. Solche Fälle kommen jedes Jahr zu Hauf vor, wenn Firmen sich die Kosten für einen Detektiv sparen wollen. Aber alle als ZAD-geprüften Privatermittler, IHK mit Abschluss ausgebildeten Ermittler haben gelernt, wie Beweise zu erarbeiten sind und was vor den Arbeitsgerichten wirklich anerkannt wird. Daher ist es für den Mandanten extrem wichtig bei der Auswahl einer Detektei, neben dieser Ausbildung auch auf eine Zertifizierung nach der DIN SPEC 33452 zu achten, da nur wirklich ausgebildete Detektive und Detekteien diese Zertifizierung überhaupt erhalten können. #00:04:05-8#

Shannon: Wie viele Aufträge pro Jahr kommen denn aus der Wirtschaft und wie viele davon entfallen auf Mitarbeiterbeobachtungen? #00:04:11-4#

Marcus: Naja, früher lag das Verhältnis zwischen Privat- und Wirtschaftsaufträgen bei ungefähr fifty-fifty, heute hat sich der Fokus von Detekteien doch auf die Wirtschaft verlagert. Im Durchschnitt, würde ich sagen, etwa 70 bis 80 Prozent aller Aufträge an Detekteien kommen von Firmen. Wirtschaftsdetektive sind Beweisnothelfer und als solche einfach auch vor Gericht für die Firma zugelassen, wenn es denn überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Die meisten Auftragsmandate werden vorgerichtlich einvernehmlich gelöst. #00:04:41-1#

Shannon: Okay, was heißt das genau? #00:04:42-5#

Marcus: Naja, mehr als 90 Prozent aller erfolgreich abgeschlossener Auftragsmandate landen nie vor Gericht. Unsere Mandanten haben genügend Beweismittel in der Hand, um sich mit der Zielperson, im Sinne unserer Mandanten, außergerichtlich, also geräuschlos, zu einigen. Das geht schneller, ist effektiver, spart jede Menge Zeit und Geld und ist vor allen Dingen auch diskreter für das Image der Firma. Das ist eigentlich das Hauptanliegen unserer Mandanten. #00:05:08-2#

Shannon: Dann würde ich jetzt gerne mal wissen, woran erkenne ich denn einen guten oder einen schlechten Wirtschaftsdetektiv beziehungsweise wie kann man sie unterscheiden? #00:05:15-3#

Marcus: Ja, das ist wie in vielen Berufen, wie beim Polizeibeamten, beim Makler, beim Arzt oder beim Rechtsanwalt auch, es steht den Leuten selten auf der Stirn geschrieben und Bewertungen im Internet sind grundsätzlich immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Jeder Ermittler ist ein potenzieller Zeuge vor Gericht, je integerer desto besser, je mehr Schwachstellen, desto negativer. Unabhängig von der Qualität des Auftretens, ist man als Mandat gut beraten, sich eine Bonitätsauskunft der Detektei aus dem Schufa-Register oder bei Creditreform anzufordern oder sich vorlegen zu lassen. Wenn es hier schon hapert, Finger weg. Ein gutes und sicheres Messinstrument ist eine Zertifizierung nach DIN SPEC 33452. Denn nur wer nicht vorbestraft ist und keine negativen Bonitätsmerkmale und steuerliche Unbedenklichkeit nachweisen kann, wird nach dieser Norm überhaupt zertifiziert. Und hier trennt sich sehr, sehr schnell die Spreu vom sprichwörtlichen Weizen, wer hier Probleme hat, wird spätestens vom gegnerischen Anwalt vor Gericht in der Luft verlegt. Und das ist dann für den Mandanten oftmals sehr peinlich, wenn das einzige Auswahlkriterium der Preis war. #00:06:27-0#

Shannon: Also ist diese Norm ein Qualitätsmerkmal und ein Merkmal, dass man zur Auswahl hinzuziehen sollte? #00:06:32-5#

Marcus: Absolut! Hier wird nicht nur die Detektei, sondern auch die eingesetzten Detektive überprüft. Haben alle eine Ausbildung als Detektiv erfolgreich durchlaufen, liegen Vorstrafen vor, wie ist die wirtschaftliche Seriosität der Geschäftsführung und aller angestellter Detektive? Werden die Compliance-Richtlinien, die Arbeitszeitgesetze, die Verschwiegenheitsverpflichtung und wirklich alle Dinge eingehalten? Haben alle Detektive die erforderlichen Nachweise erbracht und vieles andere mehr? Nicht umsonst werden hier die geprüfte nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen zertifiziert und auch jährlich neu kontrolliert. #00:07:10-6#

Shannon: In wie vielen Fällen jährlich kann denn der Verdacht des Auftraggebers bestätigt werden? #00:07:15-2#

Marcus: Also wir begleiten jährlich etwa 6- bis 700 Auftragsmandate im wirtschaftlichen Bereich deutschlandweit, dabei bestätigter Verdacht leider in mehr als 80 Prozent aller Fälle. Das ist natürlich bei Gott nicht repräsentativ, da wir ja nur bei Vorhandensein eines starken berechtigten Interesses, also eines Verdachts, überhaupt eingeschaltet werden, aber es ist schon mal ein guter Richtwert. #00:07:37-7#

Shannon: Berechtigtes Interesse heißt genau was? #00:07:39-8#

Marcus: Ja, ohne das geht gar nichts. Ich bin selbst als Sachverständiger für das Detektiv- und Ermittlungsgewerbe häufig im Gericht im Einsatz und lese auf den Webseiten von Detekteien zum Beispiel immer wieder, dass das berechtigte Interesse nach Paragraph 193 Strafgesetzbuch zu versichern sei. Eine Detektei, die das auf ihrer Website stehen hat, belegt damit schon ihre eigene Inkompetenz, dieser Paragraph hat nämlich nichts, aber auch rein gar nichts mit Detekteien und Detektiven zu tun. Bei dem für die Einschaltung einer Detektei zwingend notwendigen berechtigten Interesse geht es nämlich darum, dass der Grund für die Einschaltung nicht gegen Gesetze, gegen die guten Sitten oder sonstige Normen verstoßen darf. Der Leitsatz lautet, als berechtigtes Interesse kommt jedes öffentliche, private, ideelle oder vermögensrechtliche Interesse in Betracht, dass nicht in Widerspruch zu Recht- oder zu den Sittengrundsätzen steht oder dessen Verfolgung rechtlich schutzwürdig ist. Und dieser Satz sagt eigentlich alles aus. Dafür, dass Sie ein solches berechtigtes Interesse hinterfragen und dann auch schriftlich aufzeichnen können, sind die nach DIN SPEC 33452 geprüften und zertifizierten Detekteien und Detektive aufgrund ihrer vorangegangenen Ausbildung schlicht und einfach besonders gut qualifiziert und erfahren. #00:09:00-5#

Shannon: Und was passiert, wenn jetzt, ich sage mal, eine Wirtschaftsdetektei ohne ein solches berechtigtes Interesse tätig wird? #00:09:05-6#

Marcus: Erst mal gar nichts, solange der gegnerische Anwalt davon nicht Wind bekommt, denn dann kann er den gesamten Auftrag und somit auch die erarbeiteten Beweise als unzulässig rügen. Und auch ein Beweisverwertungsverbot im Zivil- und Arbeitsrecht kommt hier in Betracht. Hier wird ein Beweismittel so grundrecht- und rechtstaatlich unfair erlangt, dass es als nicht verwertbar im Prozess angesehen wird. Im Prozess ist das Beweismittel dem Richter zwar bekannt, es muss aber eine Zensur im Kopf stattfinden, er darf es nicht weiter verwenden. #00:09:38-3#

Shannon: Und wie reagieren die Mandanten dann? #00:09:39-8#

Marcus: Verständlicherweise mit Wut auf die Wirtschaftsdetektei. Dafür sollten sie eigentlich auch zum Teil wütend auf sich selbst sein, weil sie bei der Auswahl nicht sorgfältig genug waren. Und das führt dann manchmal dazu, dass ich als Sachverständiger eingeschaltet werde und befragt werde, ob hier schon am Anfang ein Beratungsfehler durch die Detektei begangen wurde. #00:09:58-4#

Shannon: Dann habe ich jetzt nochmal eine letzte Frage, was rätst du allen Firmen, wenn sie einen Wirtschaftsdetektiv einschalten wollen? #00:10:04-1#

Marcus: Grundsätzlich seien Sie ehrlich zu der Detektei, verschweigen Sie absolut nichts. Weihen Sie niemanden, auch nicht Ihre Sekretärin oder Ihre Assistenz in den Entschluss, eine Wirtschaftsdetektei einzuschalten, ein. Genau er oder sie könnte nämlich die undichte Stelle sein und das haben wir leider schon mehr als einmal erlebt. Stellen Sie keine eigenen Laienermittlungen an. Wenn Sie Zahnschmerzen haben, gehen Sie auch zum Zahnarzt und besorgen sich nicht im Baumarkt selbst einen Bohrer und experimentieren mal ein bisschen. Das ist vielleicht das Wichtigste überhaupt, gehen Sie mit unseren Berichten und den visuellen Beweisdokumenten dann zu Ihrem Anwalt. Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zur Zielperson auf, hier könnte man Ihnen ganz schnell einen Strick draus drehen in Punkto Nötigung oder Erpressung, Ihr Anwalt weiß, was zu tun ist. Treffen Sie Ihren überführten Mitarbeiter niemals allein, um mit ihm über die Ergebnisse zu sprechen und ihn zu einer Kündigung zu bewegen, das könnte man Ihnen dann sogar als Bedrohung auslegen. #00:11:00-6#

Shannon: Ich danke dir vielmals für diese umfangreichen, aufschlussreichen Antworten. Und, ja, ich hoffe auch, dass wir unseren Hörern ein paar hilfreiche Tipps im Umgang mit den Wirtschaftsdetektiven geben konnten. #00:11:12-9#

Marcus: Ja, ich hoffe es auch und wir hören uns vielleicht irgendwann mal wieder. #00:11:16-1#

Shannon: Genau, tschüss. #00:11:17-2#

Marcus: Tschau. #00:11:18-1#

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