Kindesunterhalt – rechtliche Vorgaben und elterliche Pflichten

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Kindesunterhalt – rechtliche Grundlagen

Der Kindesunterhalt in Deutschland ist in den §§ 1601 ff. BGB gesetzlich geregelt. Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt des Kindes verantwortlich. Leben die Eltern zusammen, leisten sie gemeinsam Naturalunterhalt in Form von Wohnung, Lebensmitteln, Spielsachen, Schule etc. Nach einer Trennung oder Scheidung wird der Naturalunterhalt weiterhin von dem Elternteil erbracht, in dessen Haushalt das Kind lebt. Der andere unterhaltspflichtige Elternteil muss Barunterhalt leisten. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen errechnet sich aus dem Alter des Kindes und dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Unterhaltssätze sind in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

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Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei in

News der Detektei Lentz

Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

01. April 2024

Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

Diese Frage ist wahrlich nicht einfach zu beantworten. Aber wir wollen uns heute dieser Frage ausführlich widmen und Ihnen Entscheidungshilfen an die Hand geben, damit auch Sie den richtigen Partner finden, um ihre Probleme beweiskräftig zu klären.


 

Privatermittler bei partnerschaftlicher Untreue als Beweisnothelfer

01. April 2024

Privatermittler bei partnerschaftlicher Untreue als Beweisnothelfer

In einer Beziehung kann der Verdacht auf Untreue schwerwiegende Auswirkungen haben. Oftmals fehlt jedoch der konkrete Beweis, um die Vermutungen zu bestätigen oder zu widerlegen.


 
Ausbildung zum Privatermittler
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder + Marcus Lentz. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Privatermittler gibt es in Deutschland und warum ist die Ausbildung vor Berufsaufnahme existentiell wichtig?
Privatdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder. Was tun Privatdetektive überhaupt; welche Mandate werden betreut und welcher Rechtsrahmen besteht für Privatdetektive in Deutschland…
Wirtschaftsdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Marcus Lentz. Was macht ein Wirtschaftsdetektiv und welche Auftragsmandate werden betreut? Warum ist Rechtskenntnis für einen Wirtschaftsdetektiv eklatant wichtig?

Kindesunterhalt wird oft unpünktlich oder gar nicht gezahlt

Wenn es um den Kindesunterhalt geht, machen viele Väter in Deutschland leider keine gute Figur. Laut Statistiken und Schätzungen von Ämtern, Anwälten, Wirtschaftsdetekteien und anderen Experten zahlt nur einer von drei Vätern den Unterhalt für sein(e) Kind(er) in voller Höhe und fristgerecht. Die anderen zwei Drittel zahlen entweder zu wenig oder gar keinen Unterhalt - oder die Zahlungen kommen unregelmäßig und immer wieder zu spät. Das kann den Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt - meist ist das die Mutter - in finanzielle Nöte bringen. Hinzu kommen erhebliche seelische Belastungen, etwa durch das Gefühl fortdauernder Ungerechtigkeit.

Über den Kindesunterhalt gibt es sehr häufig Streit. Viele Väter mit geringem Einkommen fühlen sich durch die Forderungen überlastet. Andere empfinden es als ungerecht, dass sie überhaupt Kindesunterhalt zahlen sollen, obwohl sie z. B. kein Sorgerecht haben, ihr Kind nur selten sehen oder die Expartnerin inzwischen mit einem anderen Mann zusammenlebt. In der Folge versuchen sie, sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken oder sich ihrer Unterhaltspflicht ganz zu entziehen. Dafür gibt es verschiedene gängige Strategien:

  • Falsche Angaben zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen 
    Damit der Kindesunterhalt möglichst gering angesetzt wird, verschweigen zahlungsunwillige Väter oft zumindest einen Teil ihres Vermögens und/oder ihrer Einkünfte. Manche machen sich bei ihren Verschleierungsstrategien gleich auf mehrere Arten strafbar, etwa indem sie Arbeitslosenunterstützung oder Sozialleistungen beziehen und nebenher schwarzarbeiten. 
  • Untertauchen
    Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nach der Trennung oder Scheidung wegzieht, vielleicht sogar das Land verlässt, wird es generell komplizierter, Unterhaltsansprüche durchzusetzen oder Unterhaltsschulden einzutreiben. Erst recht, wenn die neue Meldeadresse nicht bekannt ist. Das nutzen viele aus - in der Hoffnung, dass die Unterhaltsberechtigten weder die Zeit noch die Mittel haben, ihr Recht durchzusetzen. 
  • Auf Verjährung oder Verwirkung hoffen
    Grundsätzlich gilt: Unterhaltsansprüche, die nicht gerichtlich durchgesetzt werden, verjähren binnen drei Jahren. Beim Kindesunterhalt gilt diese Verjährungsfrist aber erst ab dem 18. Geburtstag; bei minderjährigen Kindern verjähren die Ansprüche nicht. Außerdem können Minderjährige ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern nicht verwirken. Ein Verzicht auf den Minderjährigenunterhalt ist ebenfalls rechtlich nicht möglich. Ein Kind (oder dessen gesetzlicher Vertreter) könnte also den gesamten ihm zustehenden Unterhalt auch rückwirkend geltend machen und gerichtlich einfordern, wenn z. B. der Vater nie gezahlt und die Mutter nie geklagt hat. 

In der Praxis hat sich die Rechtsprechung hier jedoch zugunsten der Schuldner verschoben. Der Hauptgrund: Die Unterhaltsschulden können schnell so groß werden, dass der Schuldner sie auch auf Raten nicht mehr bezahlen könnte. Dann kann er mit der Verwirkung argumentieren: Wer eine solche Riesensumme überhaupt auflaufen lässt, ohne sich um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu kümmern, hat das Geld offenbar nicht so nötig gehabt. Damit sind inzwischen schon viele Unterhaltsschuldner durchgekommen. Die Leidtragenden sind letztlich immer die Kinder, denen das Geld von Rechts wegen zusteht. 

Das Wichtigste beim Kindesunterhalt: Dranbleiben

Heute ist das rückwirkende Einfordern von Kindesunterhalt in der Regel nicht möglich - es sei denn, die Berechtigten haben ihre Ansprüche stets verfolgt und können das auch nachweisen. Bei einer verspäteten Klage kann es außerdem helfen, wenn man zumindest gerichtsverwertbar beweisen kann, dass vorher keine Aussicht bestand, Geld vom Unterhaltspflichtigen zu bekommen.

Als Faustregel gilt: Unterhaltsansprüche sollten binnen eines Jahres durchgesetzt werden. Wurden die Ansprüche nicht beurkundet bzw. tituliert und regelmäßig Zahlungen eingefordert (z. B. über das Jugendamt, mit einem Anwalt oder durch Vollstreckungsmaßnahmen), kann der Unterhaltspflichtige mit der sogenannten Verwirkung argumentieren und Recht bekommen. 

Wichtig ist auch, sich von zweifelhaften Argumenten säumiger Zahler weder einschüchtern noch einwickeln zu lassen. Das Recht eines minderjährigen Kindes auf Unterhalt besteht unabhängig von dessen Verhalten, dem Verhältnis der Eltern zueinander oder den Umgangs- und Sorgerechten. Auch, wenn die Eltern andere Beziehungen eingehen oder eine neue Familie gründen, bleibt es bestehen. 

Wirklich zahlungsunfähig - oder nur zahlungsunwillig?

Beim Erheben gerichtsverwertbarer Beweise kann auch eine Detektei helfen. Wirtschaftsdetektive, die sich mit dem Kindesunterhalt auskennen, können die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität eines säumigen Schuldners prüfen und ermitteln, ob er wirklich zahlungsunfähig oder nur zahlungsunwillig ist. Der Detektiv kann auch herausfinden, wo ein unbekannt verzogener Schuldner sich aufhält und welche Vermögenswerte vorhanden sind. 

Hat der Unterhaltspflichtige kein Einkommen oder Vermögen, springen die Sozialbehörden ein. Was sie zahlen oder eintreiben, ist jedoch immer nur der Mindestunterhalt, also der niedrigsten Satz nach der Düsseldorfer Tabelle. Viele Unterhaltsberechtigte könnten mehr bekommen, wenn sie sich selber um die Durchsetzung ihrer Ansprüche kümmern würden. Werden Sie aktiv, um zu Ihrem Recht und dem Ihnen zustehenden Geld zu kommen. Eine ausgebildete Detektivin oder Wirtschaftsdetektei, die mit einem Fachanwalt zusammenarbeitet, kann Sie dabei beraten und auf viele weitere Arten rechtssicher unterstützen.

Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Wie arbeitet eine Detektei?

Das kommt darauf an, was vom Mandanten beauftragt wird. Recherchen und Ermittlungen werden ebenso erbracht, wie Beobachtungen und Observationen zur legalen Beweisgewinnung, oder Befragungen von Zeugen unter neutralen, sachlichen Vorwänden, Ebenso bieten wir über unseren eigenen Technischen Abschirmdienst Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der Lauschabwehr an.

Was kostet ein Privatdetektiv die Stunde?

Die Kosten für einen Privatdetektiv beginnen bei 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. und enden bei extrem kurzfristigen Einsätzen mit kurzer Einsatzdauer bei 85,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. Als Faustformel gilt: Je länger ein Einsatz dauert und je mehr Zeit wir haben, um alles sorgfältig und gewissenhaft zu planen, desto günstiger können wir unseren Stundensatz anbieten. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Was kostet ein Privatdetektiv bei Unterhaltsbetrug?

Ein Privatdetektiv wird bei Unterhaltsbetrug ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Expertenvorstellung: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Kindesunterhalt – rechtliche Vorgaben und elterliche Pflichten? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.