Glossar: forensische Schriftgutachten

forensische Schriftgutachten

Forensische Schriftgutachten werden von professionell ausgebildeten Schriftsachverständigen durchgeführt. Sie überprüfen anhand der Handschrift die Echtheit und den Urheber eines Dokuments. Durch das forensische Schriftgutachten kann die Fälschung, bzw. die Echtheit der Unterschrift auf wichtigen Dokumenten, wie Testamenten oder Kaufverträgen nachgewiesen werden.

Forensische Schriftgutachten werden auch als Schriftvergleichungen oder Schriftexpertise bezeichnet. Der forensische Abgleich der Schrift stammt aus der Kriminalistik und der Kriminaltechnik und dient dem Urhebernachweis einer in Frage stehenden Handschrift. Die Urheberidentifizierung von Anonymschreiben, wie Drohbriefen zählt ebenfalls zum Schwerpunkt der forensischen Schriftgutachten.

Wer lässt forensische Schriftgutachten erstellen?


Schriftexpertisen werden von Privatpersonen, Firmen, Richtern, Anwälten und Staatsanwälten in Auftrag gegeben, wenn die Echtheit eines Schriftstücks angezweifelt wird oder der Ersteller eines Drohbriefes nachzuweisen ist.

Wie wird ein forensisches Schriftgutachten erstellt?


Basis für die Schriftexpertise sind mindestens zwei Schriftstücke. Das zu überprüfende Dokument, sowie mindestens ein Vergleichsschreiben im Original, das von dem vermutlichen Urheber erstellt wurde. Nach einer spezifischen Methode wird vom Schriftsachverständigen das forensische Schriftgutachten erstellt. Wichtige Hilfskriterien zur Erstellung der Schriftexpertise sind für den Schriftsachverständigen Informationen zum Verfasser, wie Krankheiten, Alkohol- oder Drogenkonsum.

Beim forensischen Schriftgutachten werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

 

  • Physikalisch-technische Untersuchung des Schriftstücks. Hierbei wird nach Spuren gesucht, die auf eine Fälschung oder Verfälschung hinweisen. Mittels bloßem Auge und technischen Hilfsmitteln, wie Ultraviolettstrahlung und der elektrostatischen Oberflächenprüfung, kann zum Beispiel das Abpausen der Schrift erkannt werden. 
  • Befunderhebung durch Schriftvergleich. Anhand von spezifischen Schriftmerkmalen wird der Schriftvergleich durch den forensischen Schriftgutachter durchgeführt. Strichbeschaffenheit, Druck, Bewegungsführung werden unter anderem in verschiedenen Größenskalen verglichen.
  • Bewertung des Befundes. Anhand von Hypothesen wird vom Schriftsachverständigen die Herstellung des Schriftstücks konstruiert. Als Basis für die Bewertung dienen die Ergebnisse aus Schriftvergleich und Physikalisch-technischer Untersuchung.
  • Ergebnis – das Forensische Schriftgutachten. Ziel des forensischen Schriftgutachtens ist ein prozentualer Wert, der die Echtheit oder Fälschung des Schriftstücks belegt. Die Hypothesen werden dabei vom Schriftsachverständigen gegenübergestellt und der Faktor 100 steht für den eindeutigen Nachweis.

Forensische Gutachten – gerichtsverwertbare Beweise


Um die Schriftexpertise als Beweismittel vor Gericht einsetzen zu können muss der Schriftsachverständige die Dokumentation genau einhalten um den Nachweis für Laien verständlich zu machen. Zudem muss ein Beleg zur Qualifikation des Schriftsachverständigen beigefügt sein.

Falls erforderlich, hat der Schriftgutachter vor Gericht als Zeuge aufzutreten um sein forensisches Gutachten und die Ergebnisse zu erklären. Informieren Sie sich ausführlich über unsere Schriftsachverständigen und unsere Leistungen hinsichtlich forensischer Schriftgutachten. Wir haben alles Wissenswerte über forensische Schriftgutachten für Sie zusammengestellt und auch das Thema Kosten ausführlich erläutert.



Expertenvorstellung: Jürgen Kaufmann

Jürgen Kaufmann

Herr Kaufmann ist bereits seit 1982, nach erfolgreichem Abschluss des Studium der Graphologie in Celle und München, als Schriftsachverständiger tätig und hat – nach entsprechender Berufserfahrung – im Jahr 1987 seine Abschlussprüfung abgelegt und sein Diplom an der Europäischen Gesellschaft für Schriftpsychologie und Schriftexpertise erworben.
Nach seinem Ausscheiden als Oberst bei der Bundeswehr ist Herr Kaufmann bereits seit dem Jahr 2001 in unserem Team als geprüfter Schriftsachverständiger tätig und wurde seither von zahlreichen Anwälten, Gerichten und Staatsanwaltschaften durch schriftlichen Beschluss als Sachverständiger bestimmt und eingesetzt.
In seiner Freizeit ist der mehrfache Großvater viel in Frankreich in seinem Ferienhaus unterwegs.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Niemals Subunternehmer!
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