Fremdgehen, Anzeichen
Fremdgehen: Beim Verdacht auf Untreue nicht selbst ermitteln, sondern unsere Detektei einschalten. Wir wissen, was benötigt wird. Erfahrung seit 1995!
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Fremdgehen gehört zu den häufigsten Scheidung- und Trennungsgründen. Denn kein anderes Fehlverhalten in der Ehe oder festen Beziehung belastet die Vertrauensbasis so nachhaltig wie ein Treuebruch. Viele Frauen und Männer halten schon das einmalige Fremdgehen für unverzeihlich. Der bloße Verdacht, der Lebenspartner, die Partnerin oder Ehefrau könne fremdgehen, ist Gift für die Partnerschaft, und das Selbstwertgefühl – eben ein echter Schlag unter die Gürtellinie.
Was tun beim Verdacht auf Fremdgehen?
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Mann sie betrügt, dass Ihre Partnerin Ihnen untreu ist? Dann ist es das Wichtigste, sich nicht zu unüberlegten, voreiligen und womöglich destruktiven Handlungen hinreißen zu lassen. Zuallererst brauchen Sie Klarheit – der ständige, quälende Verdacht ist für viele Betroffene das Allerschlimmste.
Leider stehen die Chancen, dass ein wirklich untreuer Partner sein Fremdgehen offen zugibt, ziemlich schlecht. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass die untreue Person ihr Fehlverhalten geheimhalten will. Trotzdem schöpfen die betrogenen Partner häufig Verdacht. Viele werden dann aufs Geratewohl aktiv, indem sie etwa heimlich das Telefon, den Computer, die Kleidung oder das Auto des Partners durchsuchen.
Von solchen Privatermittlungen auf eigene Faust raten wir als erfahrene Detektive grundsätzlich ab. Denn wer seinem Lebenspartner oder seiner Ehefrau hinterherspioniert, nach fremden Gerüchen oder verdächtigen Zetteln sucht oder heimlich die E-Mails des Partners checkt, verstärkt damit nur seine Ängste, die Hilflosigkeit und das Gefühl der Demütigung. Echte Gewissheit bringt die Privatuntersuchung selten. Auch das Ausfragen von Freunden ist in den meisten Fällen für alle Beteiligten äußerst peinlich, ohne jedoch Klarheit zu liefern.
Wenden Sie sich stattdessen an uns und lassen Sie gut ausgebildete, erfahrene Detektive in Ihrem Auftrag ermitteln. So bekommen Sie die Sicherheit, die Sie benötigen, und falls Ihr Verdacht sich nicht bestätigt, braucht Ihr Partner niemals etwas davon zu erfahren. Denn Sie allein entscheiden, was Sie mit den Informationen anfangen.
Die Detektei Lentz ermittelt absolut diskret und liefert Ihnen die Beweise, die Sie brauchen. Sie wollen Ihrem Partner das Fremdgehen nachweisen oder seine Treue prüfen? Melden Sie sich bei uns und lassen Sie sich ausführlich und persönlich beraten.
Fremdgehen kann auch rechtliche Folgen haben
Ehebruch ist keine Straftat, und für Untreue gibt es nicht einmal eine klare Definition. Dennoch kann Fremdgehen Einfluss auf das Unterhaltsrecht haben. So kann ein länger andauernder Betrug in der Ehe ein Unterhaltsverwirkungstatbestand sein. Auch das Plündern des (gemeinsamen) Kontos, um das Fremdgehen oder gar ein heimliches Doppelleben zu finanzieren, ist kein „Ausrutscher“ und kann weitreichende Konsequenzen haben. Dazu muss das schwerwiegende Fehlverhalten jedoch auch zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Die Detektei Lentz & Co. GmbH ist vom TÜV und nach DIN SPEC 33452 zertifiziert für geprüfte und nachgewiesene Qualität. Unsere Ermittlungsergebnisse werden vor Gericht als Beweise anerkannt, etwa wenn der Richter entscheiden muss, ob durch das Fremdgehen Ansprüche auf Unterhalt oder Versorgungsausgleich hinfällig werden. So können Sie durch das rechtzeitige Einschalten einer Detektei möglicherweise sogar verhindern, dass Sie dem untreuen Ex oder der Frau, die Sie betrogen hat, nach der Scheidung oder Trennung auch noch Unterhalt zahlen müssen.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
Ilona C. , Bad Bramstedt
S. Mesner, Herne
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Gibt es sichere Anzeichen für das Fremdgehen?
Generell kann jedes ungewöhnliche oder auffällige Verhalten des Partners oder der Partnerin ein Anzeichen auf das Fremdgehen sein. Häufige Zeichen für Untreue sind etwa:
1. Geheimniskrämerei, wo es vorher keine Geheimnisse gab: Verlässt Ihr Partner bei Anrufen rasch den Raum? Telefoniert Ihre Frau im Flüsterton? Wird die Chronik am Computer auf einmal extrem gewissenhaft gelöscht?
2. Änderungen beim Sex: Hat er/sie jetzt gar keine Lust mehr? Oder gibt es auf einmal deutlich mehr oder anderen Sex als früher?
3. Scheinbar grundloses Aufblühen und Strahlen, mehr Schwung und Selbstbewusstsein: Jeder weiß, wie aufregend eine neue Liebe ist, auch eine verbotene.
4. Verändertes Kommunikationsverhalten: Erzählt Ihr Partner neuerdings nicht mehr, was er alles so gemacht hat? Oder liefert er auf einmal detaillierte, überausführliche Berichte, wo vorher ein kurzer Satz gereicht hat?
5. Neue Kleidung, neues Hobby, andere Körperpflege: Vor allem Männer, die in langen Beziehungen ein wenig nachlässig mit Äußerlichkeiten geworden sind, verraten sich häufig dadurch, dass sie wieder einen Duft tragen, sich selbst Kleidung kaufen oder auf einmal Sport treiben, um besser auszusehen.
Natürlich haben Sie selbst dann keinen sicheren Beweis für das Fremdgehen, wenn Sie viele Auffälligkeiten beobachten. Denn auch beim Fremdgehen sind die Menschen verschieden, ebenso beim Verschleiern Ihrer Geheimnisse. Und schließlich könnte der Verdacht ja auch unbegründet sein und etwas ganz anderes dahinterstecken.
Was dürfen Detektive, wenn sie beim Verdacht auf Fremdgehen ermitteln?
Detekteien können bei ihrer Ermittlungstätigkeit verschiedene Techniken und Methoden einsetzen - von der klassischen Observation ("Beschattung") mit Video- und Fotobeweisen bis zu einer direkten Kontaktaufnahme. Dabei geben der Detektiv oder die Detektivin ihre Identität natürlich nicht preis, sondern treten mit einer glaubhaften Geschichte (Legende) auf.
Natürlich muss sich eine seriöse Detektei bei allen Ermittlungen jederzeit an das geltende Recht halten. Die Überwachungsmethoden dürfen nicht gegen die Datenschutzgesetze oder die Persönlichkeitsrechte der verdächtigten Personen verstoßen. Darum sind manche Methoden, die man etwa aus Filmen kennt, für Detektive rechtlich nicht zulässig.
Dazu gehören etwa das "Anzapfen" des Handys, um heimlich Gespräche mitzuhören oder Privatnachrichten zu lesen, und das Anbringen von Peilsendern an Autos, um per GPS Bewegungsprotokolle zu erstellen. Überwachungstechniken, die so weit in die Privatsphäre hineinreichen, sind hierzulande der Polizei bzw. dem Staat vorbehalten, wenn beim Verdacht auf schwere Straftaten ermittelt wird.
Expertenvorstellung: Frances R. Lentz
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Fremdgehen, Anzeichen? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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