Korruption | Bestechlichkeit decken unsere Detektive seit 1995 diskret und ohne Reputationsschäden für ihr Unternehmen auf.
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Wann spricht man von Korruption und Bestechlichkeit?
Korruptionsbekämpfung bevor ihrem Unternehmen öffentliche Reputationsschäden entstehen….
Die Compliance-Abteilungen unserer Mandanten kämpfen mit Hilfe unserer qualifizierten, erfahrenen Wirtschaftsdetektive schon seit fast drei Jahrzehnten gegen Korruption und Bestechung.
Ob bei Bauanträgen, Großaufträgen, im politischen oder wirtschaftlichen Umfeld – wenn es um das Durchsetzen der eigenen Interessen geht, kommt es immer wieder zu Korruption und Bestechlichkeit. Doch worin liegt der Unterschied?
- Korruption
Korruption im Öffentlichen Dienst, in der Wirtschaft oder in der Politik ist dadurch gekennzeichnet, dass die korrupte Person ihre Vertrauens- oder Machtposition missbraucht. Auf diese Weise verschafft sie sich einen Vorteil. Der Begriff Korruption selbst ist im Strafrecht nicht verankert. In vielen Fällen erfüllen korrupte Handlungen oder allein der Versuch jedoch einen Straftatbestand.
- Bestechung und Bestechlichkeit
Bestechung und Bestechlichkeit sind konkrete Straftatbestände, die der Korruption zuzuordnen sind. Bestechlichkeit nach § 332 StGB liegt vor, wenn beispielsweise ein Amtsträger, ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter oder ein Richter seine Dienstpflichten verletzt, weil er hierfür eine Gegenleistung vereinbart oder bereits erhalten hat. Umgekehrt macht sich der Bestechung nach § 334 StGB strafbar, wer etwa einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für eine Diensthandlung unter Verletzung der Dienstpflichten einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.
Werden die Dienstpflichten bei der korrupten Handlung nicht verletzt, kann auch der Straftatbestand der Vorteilsnahme nach § 331 StGB beziehungsweise Vorteilsgewährung nach § 333 StGB erfüllt sein. Als Begleitdelikte im Bereich der Korruption zählen unter anderem Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung, Untreue, Betrug, Subventionsbetrug, Strafvereitelung im Amt, Falschbeurkundung im Amt, Verletzung des Dienstgeheimnisses oder wettbewerbseinschränkende Absprachen bei Ausschreibungen.
Welche Strafen drohen bei Korruption?
Korruption, beispielsweise in Form von Bestechung und Bestechlichkeit oder Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, ist kein Kavaliersdelikt: Jedes Jahr entstehen der deutschen Volkswirtschaft durch Korruption finanzielle Schäden in Millionenhöhe. Je nach Unternehmensgröße unserer Mandanten bedeutete dies in den durch uns begleiteten Auftragsmandaten häufig mehrere 100.000 € Schadenabwendung pro überführtem Mitarbeiter. Bei Fällen in der Führungsebene sind auch mehrere Millionen Euro Schaden keine Seltenheit gewesen. Der Aspekt der Multiplikation kann greifen, zumal wenn korrupte Mitarbeiter in Schlüsselpositionen jahrelang unerkannt bleiben.
Unternehmen und Parteien leiden nachhaltig an Reputationsschäden, wenn interne Fälle von Korruption und Bestechlichkeit ans Licht der Öffentlichkeit kommen. Das Strafmaß bei Korruption richtet sich nach dem erfüllten Straftatbestand. Beteiligten – sowohl dem aktiven als auch dem passiven Part – droht unter Umständen eine Geldstrafe oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Gernot Zehner und ihr Detektiv-Team
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Harald K., A-5300 Hallwang
Ilona C. , Bad Bramstedt
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Problembeispiele | Korruption und Bestechlichkeit
Gibt es Hinweise darauf, dass in Ihrem Unternehmen, in Ihrer Behörde oder Ihrem Amt, in Ihrer Partei oder bei der Konkurrenz Fälle von Korruption oder Bestechung und Bestechlichkeit vorliegen, etwa in der Führungsetage, in der Personalabteilung, im Vertrieb oder in der Verwaltung?
Arbeitgeber mit einem Verdacht auf Korruption und Bestechung im eigenen Unternehmen, aber auch Mitbewerber oder Geschäftspartner, sollten die illegalen Aktivitäten so schnell wie möglich unterbinden und strafrechtlich verfolgen lassen, damit der Schaden für das eigene Unternehmen minimiert werden kann. Für rechtliche Schritte wie eine Kündigung oder eine Klage reicht ein bloßer Verdacht jedoch nicht aus. Unsere Wirtschaftsdetektive ertappen für Sie korrupte und bestechliche Mitarbeiter, Amtsträger, Geschäftspartner oder Politiker auf frischer Tat.
Unsere Detektei ist ihr Ansprechpartner, wenn Sie zum Beispiel den Verdacht hegen, dass einer Ihrer Wettbewerber Schmiergeld fließen lässt, um Ihre Baugenehmigung hinauszuzögern oder zu verhindern. Oder gibt es vielleicht Hinweise darauf, dass Ihre Konkurrenz dem Entscheidungsträger einen Luxusurlaub spendiert, um den begehrten Großauftrag zu erhalten und Sie aus dem Rennen zu werfen? Haben Sie die Befürchtung, dass andere Marktteilnehmer Ihre Mitarbeiter bestechen, um an Insiderinformationen zu gelangen? Wenn Sie eindeutige Anhaltspunkte haben, Ihnen aber ein konkreter Beweis fehlt, kann unsere Detektei für Gewissheit sorgen.
Auch bei Verdachtsfällen im eigenen Unternehmen werden wir aktiv, etwa wenn Sie vermuten, dass Mitarbeiter Prüfstellen bestechen und wichtige Prüfschritte für Ihre Produkte ausgelassen oder die Prüfergebnisse manipuliert werden. Oder gibt es Anzeichen dafür, dass sich einer Ihrer Mitarbeiter durch unlautere Mittel Karrierevorteile verschafft hat oder für eine Gegenleistung Betriebsgeheimnisse verrät? All dies kann dem Ansehen Ihres Unternehmens auf lange Sicht schaden, weshalb es sich empfiehlt, in solchen Fällen schnell aktiv zu werden.
Wir ermitteln auch innerhalb von Behörden, Ämtern und anderen staatlichen Institutionen, wenn ein Verdacht auf Korruption oder Bestechlichkeit besteht. Etwa, wenn Sie beobachtet haben, dass die Beamten in der Verwaltung oder der Richter in einem Prozess teure Geschenke wie beispielsweise eine Uhr oder ein High-End-Smartphone entgegengenommen haben. Vielleicht haben Sie sogar Hinweise auf unerlaubte Parteispenden oder spendierte Luxusreisen für Politiker? Auch bei Lehrern und Lehrerinnen oder Professoren und Professorinnen kann es passieren, dass sie beispielsweise bei sexuellen Angeboten schwach werden und Prüfungsergebnisse fälschen oder ihren Studenten und Studentinnen Karrierevorteile an der Universität einräumen.
Unser Vorschlag für Sie bei Korruptionsverdacht
Wichtig ist, dass Sie bei Nachforschungen ein sogenanntes berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes haben – etwa, wenn Sie finanzielle Nachteile oder einen Imageschaden für Ihr eigenes Unternehmen befürchten. Warten Sie nicht, bis Ihnen ein internes Problem mit Korruption oder Bestechlichkeit über den Kopf wächst und ernsthafte Reputationsschäden für Ihr Unternehmen verursacht. Unsere Wirtschaftsdetektive können beispielsweise als verdeckte Ermittler in Ihrem Unternehmen ermitteln. Durch das Einschleusen dieser vermeintlichen neuen Mitarbeiter, Geschäftspartner, Prüfinstanzen oder Kunden wecken sie keinen Verdacht bei der Zielperson.
Die Detektei Lentz bietet Ihnen einen unverbindlichen Erstkontakt, der auch digital und ganz bequem per Videoberatung stattfinden kann. Unsere erfahrenen und gut ausgebildeten Wirtschaftsdetektive gehen bei allen Mandaten gründlich vor und legen eine in Ihrem Fall erfolgversprechende Vorgehensweise fest.
Unsere Wirtschaftsdetektei ist für Sie der ideale Partner, wenn es um Ermittlungen bei Korruption geht:
- Wir setzen ohne Ausnahme festangestellte ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) ein
- Um ein Höchstmaß an Diskretion zu wahren, beauftragen wir keine Subunternehmer
- In der Regel stellen Ihnen unsere Wirtschaftsdetektive täglich neue schriftliche Berichte zur Verfügung
- Unsere Ermittler besitzen Kenntnisse in psychologischer Gesprächsführung sowie unterschiedliche Branchen-Grundkenntnisse und können bei Bedarf in Ihren Betrieb eingeschleust werden, um verdeckt zu ermitteln
- Das von uns bereitgestellte Beweismaterial hat vor Gericht Bestand und kann von Ihnen für rechtliche Schritte gegen Mitarbeiter oder Wettbewerber verwendet werden
- Unsere Honorare sind transparent: Für Zeugenaussagen unserer Ermittler vor Gericht fallen für Sie keine Extrakosten an
Obwohl Korruption und Bestechlichkeit in Verwaltung, Wirtschaft und Politik weit verbreitet sind, kommen sie ohne externe Nachforschungen häufig nicht ans Licht: Die meisten Akteure wissen, wie sie ihre illegalen Machenschaften geschickt verheimlichen können. Die Aufklärung bei einem Verdacht auf Korruption oder Bestechlichkeit durch eine Detektei kann hier Gewissheit bringen. Unsere erfahrenen Ermittler gehen unauffällig vor, ohne sich verdächtig zu machen und kennen die rechtlichen Grenzen, die es bei Nachforschungen zu berücksichtigen gilt. Gerade in den Bereichen Korruption und Bestechlichkeit kann es schnell passieren, dass Personen bei Eigenermittlungen selbst in illegale Machenschaften verwickelt werden. Mit der Unterstützung unserer Wirtschaftsdetektive sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Sie benötigen zusätzliche Informationen von unserer Detektei zum Thema Korruption | Bestechlichkeit? Unser Experte beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen.
Expertenvorstellung: Alexander Malien
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Korruption | Bestechlichkeit? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.
In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.
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