Glossar: Handy-Ortung | Handy-Tracking

Handy-Ortung | Handy-Tracking

Verschiedene Methoden zur Handyortung
(dürfen Detektive einer Detektei Handys orten?)

Um ein Handy zu orten, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder die Nachfrage beim Mobilfunkanbieter oder das Installieren einer Ortungsapp. Der Netzbetreiber kann das Gerät, sofern es eingeschaltet ist, über das Mobilfunknetz und die entsprechenden Netzdaten lokalisieren. Dazu muss er weder Zugriff auf das Handy haben noch eine spezielle Software installieren: Das Mobiltelefon wird per Dreieckspeilung (Triangulation) zwischen den Sendemasten innerhalb einer Funkzelle geortet, was nicht hundertprozentig genau ist. mobile Smartphones sind zudem meist mit einem GPS-Empfänger ausgestattet. 

Anders sieht es bei Ortungsapps aus, die vor der Nutzung auf dem Handy installiert werden müssen. Die kleinen Programme werden manchmal auch als ‚Spionagesoftware‘ bezeichnet und können verschiedene Funktionen mitbringen. So lässt sich mit einer unauffällig im Hintergrund mitlaufenden App nicht nur der Aufenthaltsort des Mobiltelefons ermitteln, sondern je nach Variante ist auch die Überwachung weiterer Telefondaten möglich, z. B. das (Mit-)Lesen von Nachrichten, das Kontrollieren ein- und ausgehender Anrufe oder Einblicke in den Browserverlauf. 

Dass die technischen Möglichkeiten vorhanden und entsprechende Apps für jedermann zugänglich sind, heißt jedoch nicht, dass die Handyortung auch erlaubt ist.

Tatsächlich ist es europaweit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im BDSG-neu, der DSGVO und dem §202a StGB. u.a. definitiv illegal, ein Mobiltelefon ohne Zustimmung des Handybesitzers zu orten oder durch Dritte orten zu lassen. Das gilt auch für Detekteien – kein seriöser Detektiv wird eine Handyortung ohne vorherige Meldung an den Besitzer und dessen schriftliche Zustimmung anbieten.

Hier ist die Rechtslage eindeutig: Nur die Polizei oder (im Notfall) der Rettungsdienst dürfen Mobilgeräte ohne Kenntnis und Erlaubnis des Besitzers lokalisieren. Auch die Telefonüberwachung (Stichwort: Handyspionage) zur Aufklärung von Straftaten ist nur der Polizei bei Vorliegen eines TKÜ-Beschlusses (Telekommunikations-Überwachungs-Beschluss) erlaubt. Das Orten des Handy geschieht dann durch eine sog. ‚stille SMS‘, d.h. das Gerät wird mit einer speziellen Kurzmitteilung – die auf dem Gerät selbst nicht sichtbar ist und keinerlei Reaktionen dort auslöst – dazu aufgefordert seine exakten Koordinaten an den Absender der ‚stillen SMS‘ zu senden. 

Gründe für eine Handyortung

Wer sein Handy verloren hat oder fürchtet, dass es gestohlen wurde, kann sich an den Mobilfunkanbieter wenden. Das Telefon verbindet sich automatisch bei jedem Einschalten mit dem Handynetz und kann nach entsprechender Prüfung und Bestätigung der Besitzverhältnisse und Befugnisse lokalisiert werden. Und natürlich kann der Besitzer auf seinem eigenen Handy auch eine Ortungssoftware installieren, ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen. Die freiwillige Handyortung ist unter anderem zur Nutzung von Kennenlern- und Dating-Apps erforderlich. Viele nutzen sie auch, um jederzeit in Kontakt mit Freunden oder Familienmitgliedern zu bleiben, deren derzeitigen Aufenthaltsort zu kennen und sich einfacher verabreden zu können.

Wer dagegen heimlich auf dem Handy eines anderen eine Ortungssoftware installiert, über GPS Bewegungsprofile erstellt oder Telefondaten überwacht, handelt nicht nur moralisch fragwürdig, sondern macht sich strafbar und muss mit harten Konsequenzen rechnen, etwa einem Bußgeld oder einer Schadensersatzforderung des Betroffenen. Selbst die Polizei ortet Handys nur, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa wenn ein Kind vermisst wird, Gefahr im Verzug ist oder Verdacht auf eine schwerwiegende Rechtsverletzung besteht. Handyortung aus Neugierde, Eifersucht oder Spaß am Spionieren ist verboten – und das ist auch gut so. 

Dürfen Eltern das Handy ihrer Kinder orten?

Die meisten Eltern fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, wo sich ihr Kind gerade aufhält und was es in ihrer Abwesenheit macht. Generell besteht die Möglichkeit, das Handy legal zu orten, sofern es einem sorgeberechtigten Elternteil gehört und das Kind noch minderjährig ist. Denn auch hier gilt: Nur der Besitzer – in diesem Fall Mutter oder Vater – muss der Handyortung zustimmen und darüber Kenntnis haben. Allerdings ist eine Überwachung ohne Kenntnis des Nutzers trotzdem riskant, denn ihre Entdeckung kann das Vertrauensverhältnis stark belasten oder sogar ganz zerstören. Spätestens ab der Volljährigkeit des Kindes, ist die Ortung ohne dessen Wissen sogar für die Eltern strafbar!

Handyortung bei dementen oder pflegebedürftigen Angehörigen

Wenn eine kranke oder demente Person ‚verlorengeht‘, kann das schlimme Folgen haben, z. B. wenn Medikamente eingenommen werden müssen oder schlicht die Orientierung fehlt, um wieder nach Hause zu finden. Hier kann das Installieren einer entsprechenden App für mehr Sicherheit und Schutz sorgen. Auch hier gilt: Der Telefonbesitzer muss von der Überwachungsmaßnahme Kenntnis haben und ihr zustimmen. Und der Handynutzer, dessen Aufenthaltsort auf diese Weise überwacht wird, sollte möglichst ebenfalls darüber informiert sein. So kann die Ortung in einem Notfall allen helfen, auch den Rettungskräften.

Illegale Handyortung und Handyspionage verhindern

Der Gesetzgeber schreibt eindeutig vor, dass jeder nur sein eigenes Handy orten (lassen) darf, wenn er der Besitzer (also Nutzer) und Eigentümer (also Käufer) ist. Ein Nutzer, der nicht gleichzeitig Besitzer des Handys ist, muss über installierte Ortungssoftware ausdrücklich informiert werden.
Das bietet natürlich verschiedene illegale ‚Schlupflöcher‘ – zum Beispiel für Arbeitgeber, die ihren Angestellten ein Firmenhandy zur Verfügung stellen. Auch wenn Sie mit dem Handy Ihres Partners unterwegs sind, kann dieser als Besitzer Ihren Aufenthaltsort mit Hilfe einer Ortungsapp ermitteln oder – von Ihnen unbemerkt – Ihre Aktionen im Netz nachverfolgen, obschon dies ganz klar strafbar ist.

Jedes Mobilfunkgerät kann grundsätzlich als Peilsender oder Abhörwanze fungieren und bei mangelnden Sicherheitsvorkehrungen auch von Unbefugten gehackt oder illegal überwacht werden. Über das allgemeine, hohe Sicherheitsrisiko sollten sich sowohl Besitzer als auch Nutzer immer im Klaren sein und mit persönlichen Daten verantwortlich umgehen. 

Wirtschaftsdetekteien befassen sich häufig mit der Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Handyspionage, z. B. Datendiebstahl, Geheimnisverrat oder Social Engineering. Vor allem Unternehmen können dabei erhebliche Schäden entstehen – von finanziellen Verlusten bis hin zum Verlust des guten Rufs. Am besten ist, es dazu gar nicht erst kommen zu lassen und Sicherheitslücken rechtzeitig zu erkennen und zu schließen. Hierbei kann die Detektei mit ihren fundierten Kenntnissen über Sicherheitstechnik und Überwachungsmethoden schnell und nachhaltig helfen.

Konsequenzen bei illegaler Handy-Ortung

Die Handy-Ortung, bzw. das Auslesen von Mobiltelefonen, also bspw. Chatprotokolle von WhatsApp o.ä. ist klar als Verstoß gegen das BDSG-neu, die DSGVO und §202a StGB. eine Straftat. Im Gesetz heißt es dazu:

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

D.h. Ihnen selbst – als Anstifter einer Straftat – und der beauftragten Detektei, die dies macht, droht eine mehrjährige Haftstrafe!

Daher sehen Sie bitte von diesbezüglichen Anfragen an die Detektei Lentz & Co. GmbH. Wir bieten ausnahmslos generell keine Handyortung, kein Auslesen von Mobiltelefonen Dritter o.ä. an.


Über den Autor: Alexander Malien

Alexander Malien

Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.

In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.