Als Abhörschutz bezeichnet man technische Vorkehrungen und die Überprüfung (Sweeps) von Gegenständen und Räumen um das Abhören („Mithören“) von Gesprächen und Datenverkehr zu verhindern.
Hierbei wird unter passivem und aktivem Abhörschutz unterschieden. Der passive Abhörschutz beschäftigt sich mit der Herstellung von abhörsicheren Räumlichkeiten, Kommunikationsleitungen und Fahrzeugen, der Verhinderung sowie Unterdrückung und Verfälschung von elektromagnetischen Wellen (kompromittierende Abstrahlung z. B. von einem Monitor oder einem Computer), der Überprüfung technischer Geräte (z. B. Telefon, Fax, Computer) und anderer Einrichtungsgegenstände und der Herstellung sicherer Kommunikation unter Mithilfe von z. B. Kryptographie, dem Einsatz von verschlüsselten UDP/TCP/IP-Verbindungen (VPN) über die die Informationen (auch Sprache per VoIP) transportiert werden.
Praktische Abhörsicherheit von Räumen ist zum Beispiel durch starke elektromagnetische Abschirmung und akustische Störung möglich.
Service
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Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.
06.09.2010
Für Sie im Einsatz:
Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.
06.09.2010








