Glossar: Lauschabwehr

Lauschabwehr

Lauschabwehr, was ist das?

Unter Lauschabwehr (auch aktiver Abhörschutz genannt) versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen sollen bereits vorhandene Abhörgeräte (auch Wanzen genannt) zu lokalisieren und aufzufinden. Bei einem effektiven Lauschabwehreinsatz muss man alle in Frage kommenden Angriffsarten abwehren bzw. detektieren können.

Wonach wird bei einer professionellen Lauschabwehr gesucht?

Sinn und Zweck einer professionellen Lauschabwehr ist das zuverlässige detektieren (auffinden) aller Abhörmaßnahmen und das herstellen einer Abhörsicherheit für den Mandanten.

In der Regel kommen bei einem Lauschangriff winzig kleine Mikrofone und Kameras zum Einsatz, die an den undenkbarsten Stellen ‚unsichtbar‘ versteckt werden.

  • Manipulierte Leuchtmittel (Glühbirnen), können ebenso ein Versteck sein, wie
  • manipulierte Telefonhörer,
  • Telefondosen, oder
  • Steckdosen,
  • Ziergegenstände jeder Art,
  • Uhren,
  • Spiegel

um nur einige der bekanntesten Versteckmöglichkeiten zu nennen. Selbst Getränkeflaschen, Spraydosen etc. können genutzt und unbemerkt beim abzuhörenden Opfer platziert werden.

Lauschabwehr ist Sache für Profis mit Fachwissen

Sie werden eine effektive Lauschabwehr daher niemals und unter gar keinen Umständen mit einem sog. ‚Wanzenfinder‘ erfolgreich durchführen können, die sie hundertfach im Internet zu kaufen kriegen!

Eine Lauschabwehr setzt somit nicht allein fundiertes Fachwissen voraus, sondern auch eine Gerätschaft die in der Lage ist, das breite Spektrum der möglichen Lauschangriffe durch eine gezielte Lauschabwehr zu enttarnen.

Technik ohne Erfahrung in der Lauschabwehr ist nichts wert

Jedoch ist Technik nicht alles. Alles technische Gerät nutzt nichts, wenn es kein ausgebildeter und langjährig erfahrener Techniker bedient und die Messergebnisse sorgfältig auswertet. Trotz aller heute verfügbaren Technik sind Sweeps (Lauschabwehreinsätze) zu einem großen Teil eine manuelle Tätigkeit – insbesondere kabelgebundene Abhörgeräte können nur durch entsprechende visuelle Suche und Messungen direkt in den Leitungen geortet und gefunden werden.

Detektive sind nicht für eine Lauschabwehr qualifiziert!

Normale Detektiven und Detekteien sind hierfür niemals qualifiziert. Zwar wird dieser Themenbereich in der Ausbildung bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe kurz behandelt; jedoch wird hier lediglich das Grundverständnis vermittelt, das keinesfalls eine Qualiifikation nach den gültigen BSI-Standards beinhaltet.

Lauschabwehr nach BSI Standards

Der behördliche BSI-Standard für die Erbringung von Lauschabwehrmaßnahmen wird bundesweit nur von einer Hand voll anbieter nachweißlich eingehalten, u.a. vom Technischen Abschirmdienst der Lentz Gruppe®.

Dieser Tatsache dass Detektive nicht hinreichend qualifiziert sind Rechnung tragend, haben wir schon vor einigen Jahren unseren ‚Technischen Abschirmdienst‚ gegründet. Hier sind – unter fachlicher Leitung eines jahrelang erfahrenen Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik – speziell ausgebildete Abhörschutztechniker mit dem nötigen Equipment ausgestattete europaweit tätig, um professionelle Lauschabwehr nach BSI-Standards durchzuführen.



Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDie Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
KundenstimmeIn einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
KundenstimmeBeobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.