FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ

Die Beauftragung einer Detektei ist Vertrauenssache. Wir wollen Ihnen Sicherheit geben und beantworten hier Ihre Fragen. Sollten Sie hier keine zufriedenstellende Antwort finden, rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir beraten Sie gern persönlich.

Wie läuft die Beauftragung der Detektei Lentz® im Einzelnen ab?

Beratungsgespräch:
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch in einer unserer Niederlassungen, in Ihren Räumen oder am Telefon klären wir gemeinsam Ihre individuellen Beauftragungsziele und die Rahmenbedingungen. In den meisten Fällen, ist zur Beurteilung des Sachverhalts bereits eine ausführliche telefonische Beratung als Erstberatung ausreichend.

Auftrag:
Die Beauftragung kann völlig unkompliziert und bequem per E-Mail oder Fax erfolgen. Sie schließen mit uns einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag. Dann werden der oder die Detektiv-Sachbearbeiter über den Auftrag informiert, in die spezifischen Einzelheiten eingewiesen und beginnen umgehend mit der Bearbeitung. Sie werden regelmäßig über die Fortschritte des Auftrags informiert.

Auftragsende:
Mit Abschluss des Auftrages erhalten Sie einen umfangreichen, gerichtsverwertbaren Bericht inklusive Bild- und/oder Videomaterial in einer fest laminierten Mappe. Alle eingesetzten Detektive sind in diesem Bericht mit vollem Namen genannt und stehen auch als Zeugen persönlich zur Verfügung.

Wann können Sie anfangen?

Unsere Vorlaufzeit beträgt zwischen wenigen Stunden und bis zu zwei Wochen, abhängig von Art und Umfang des Auftrages und vom Einsatzort.

Wann endet der Auftrag?

Generell endet jeder Auftrag mit seiner Zweckerfüllung. Darüber hinaus können Sie, als Mandant, einen Auftrag zum Ende eines jeden Arbeitstages ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.

Haben Sie schriftliche Referenzen?

Aus nachvollziehbaren Gründen wahren wir die Anonymität unserer Auftraggeber. Auf Wunsch können Sie jedoch Referenzschreiben zufriedener Privatkunden, Unternehmen und Anwälte aus dem In- und Ausland persönlich bei uns einsehen.

Welche Kosten entstehen mir?

Die Detektei Lentz® hält sich bei der Honorargestaltung an die Empfehlungen der Berufsverbände. Das heißt, Sie zahlen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Zuschläge für spezielle Ausrüstung oder Anfahrtskosten zum eigentlichen Einsatzort unserer Detektive entstehen Ihnen bei uns nicht. Sie bezahlen unsere Detektive erst, wenn diese den tatsächlichen Einsatzort erreicht haben - ganz egal wo in Europa das ist.

Kann ich ein Kostenlimit für den Auftrag setzen?

Überhaupt kein Problem. Benennen Sie ein Kostenlimit schriftlich im Auftrag. Ist das Limit erreicht und der Auftragszweck noch nicht vollständig erfüllt, unterbrechen wir die Ausführung und Sie werden über das bisher Erreichte informiert. Sie können dann eine Entscheidung treffen ob und ggf. in welchem Umfang wir den Auftrag für Sie fortsetzen.
Abhängig von der Art des Auftrags können Sie ein Pauschalhonorar vereinbaren. Bitte klären Sie diese Möglichkeit jedoch mit uns in einem Beratungsgespräch.

Übernimmt meine private Rechtschutzversicherung ihre Kosten?

Im Regelfall werden die Kosten für die Einschaltung einer Detektei nicht von den Versicherern getragen. Die Detektei Lentz® hat in der Vergangenheit jedoch schon Ausnahmen erlebt. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Versicherer.

Kann ich mir die Kosten des Auftrages erstatten lassen?

Detektivkosten werden vielfach von Deutschen Gerichten nach §91 ZPO als „notwendige Kosten der Beweisführung“ anerkannt und sind damit steuerlich absetzbar und unter Umständen von der Gegenseite einklagbar. Bitte lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten. Gerne empfehlen wir Ihnen einen geeigneten und versierten Fachjuristen aus unserer Mandantschaft.

Arbeitet die Detektei Lentz® auch auf Basis von Erfolgshonoraren?

Detekteien werden rechtlich als Dienstleistungsgewerbe eingestuft. Das heißt, wir arbeiten erfolgsunabhängig und werden nur für die Erbringung unserer Leistung bezahlt. Nur so können wir für Sie vor Gericht als glaubwürdige Zeugen auftreten, da unsere Honorare nicht vom Ausgang des Verfahrens abhängt. Sie beauftragen uns nicht, um Wunschergebnisse zu liefern, sondern um die Wahrheit aufzudecken - selbst wenn die Wahrheit unangenehm ist.

Wie viele Detektive arbeiten an einem Auftrag?

Bei reinen Ermittlungen werden im Regelfall ein oder zwei Detektiv-Sachbearbeiter gleichzeitig tätig; bei Observationen mindestens drei Detektiv-Sachbearbeiter, in Ausnahmefällen - z.B. bei PKW-Verfolgungen in das Ausland - auch vier oder fünf. Eine Observation mit nur einem Detektiv-Sachbearbeiter funktioniert vielleicht im Fernsehen, hat aber mit der Realität und tatsächlichen Verkehrssituationen wenig gemeinsam.
Bei Observationen nutzen wir einen verdeckten Observationsbus und verschiedene Einsatzfahrzeuge bzw. -motorräder aus unserem umfangreichen Fuhrpark. Durch unterschiedliche Kfz-Kennzeichen können bei einer Verfolgung jederzeit die Fahrzeuge gewechselt werden und die Zielperson schöpft keinen Verdacht. Darüber hinaus stehen uns zahlreiche "technische Helferlein" und natürlich unsere Erfahrung zur Verfügung.

Kann ich bei der Bearbeitung meines Auftrages dabei sein?

Ihre Anwesenheit während der Auftragsbearbeitung ist leider nicht möglich. Die professionelle Durchführung wäre gefährdet, da es - gerade bei Privatpersonen – zum Ausbrechen aus der Beobachterrolle kommen kann. Außerdem können wir unseren Kunden keinen Zugang zu den Kennzeichen und der Ausstattung unserer Einsatzfahrzeuge gewähren, da wir so unsere eigene Anonymität – die Grundlage unserer Arbeit - gefährden.

Kann ich mit den Detektiven während der Auftragsdurchführung telefonieren?

Auf Wunsch kann der Einsatzleiter vor Ort Sie telefonisch über den aktuellen Zwischenstand informieren. Dazu benötigen wir Ihre Zustimmung zur Herausgabe Ihrer Telefonnummer an den Einsatzleiter, der Sie anruft. Direkte Anrufe bei Detektiven sind leider nicht möglich, da unsere Mitarbeiter durch eine unkontrollierbare Menge von Anrufen nicht abgelenkt oder gestört werden dürfen. Schließlich wollen wir eine professionelle Auftragsbearbeitung gewährleisten.
Grundsätzlich ist Ihr Ansprechpartner entweder unsere geprüfte Detektivin (ZAD) und Datenschutzbeauftragte, Frau Marina-Lisa Lentz, unser Herr Dr. Jürgen Kaufmann, oder einer der Mandantenbetreuer, Frau Christina Egerer, Herr Klaus-Michael Eritt, Herr Gernot Zehner und Herr Wolfgang Wedelstedt. Alle verfügen über einschlägige Erfahrung in der Beurteilung detektivischer Sachverhalte und können Sie kompetent und versiert beraten und informieren.

Erhalte ich einen Bericht?

Die Detektei Lentz® erstellt Ihnen als Auftraggeber nach Auftragsbeendigung einen umfassenden Bericht. Üblicherweise können Sie die Berichte bequem online über unseren SSL-geschützten Lentz Membersclub® sofort nach Ende eines jeden Einsatztages mit allen Bildern einsehen. Neben dem aktionsgenauen schriftlichen Bericht übergeben wir Ihnen die umfangreiche visuelle Beweisführung (Fotos / Videoaufzeichnungen / Video-CD) ebenfalls über unseren Lentz Membersclub® online. Alle eingesetzten Detektiv-Sachbearbeiter werden namentlich genannt, falls sie persönlich als Zeugen, z.B. vor Gericht, bei der Polizei oder sonstigen Stellen auftreten sollen. Die Berichte der Detektei Lentz® sind grundsätzlich minutiös, sachlich und in gerichtsverwertbarer Form formuliert. Sofern gewünscht, wird der Bericht gegen einen geringen Aufpreis von Muttersprachlern auch in Englisch, Französisch, Ungarisch oder Spanisch erstellt.

Können die Ergebnisse des Auftrags vor Gericht eingesetzt werden?

Selbstverständlich. Dafür beauftragen Sie uns. Die Berichte der Detektei Lentz® sind detailliert und sachlich formuliert und werden vor Gericht anerkannt.

Erfahren die eingesetzten Detektive etwas über meine Identität?

Die Detektiv-Sachbearbeiter erhalten nur die Informationen, die für die Auftragsbearbeitung zwingend notwendig ist. Dazu gehört im Regelfall nicht die Identität des Auftraggebers. Sollte zur Auftragsbearbeitung die Weitergabe Ihrer Identität an den einsatzleitenden Detektiv vor Ort – und nur an diesen - erforderlich sein, so werden Sie im Vorfeld durch ihren Mandantenbetreuer informiert und müssen ausdrücklich zustimmen.

Wer erfährt von meiner Identität?

Wir sichern Ihnen höchstmögliche Anonymität zu. Ausschließlich die Geschäftsleitung unseres Unternehmens und der für Sie zuständige Mandantenbetreuer kennen ihre Identität. Mitarbeiter in der Telefonzentrale sehen nur Ihren Namen und die Auftragsdetails, keine personenbezogenen Details wie Straße, Wohnort, Geburtsdatum. Sie identifizieren sich am Telefon mit Ihrer Auftragsnummer und einem Kundenkennwort.

Kann ich Sie auch anonym beauftragen?

Generell Ja. Nämlich über einen Rechtsanwalt. In diesem Fall tritt uns gegenüber nur der Rechtsanwalt als Auftraggeber auf. Er versichert uns, dass ein berechtigtes Interesse an der Auftragsdurchführung besteht und übernimmt die Haftung für unser Honorar. Sie selbst sind uns namentlich nicht bekannt. Unsere Rechnung wird an den Anwalt gestellt, der Ihnen die Kosten – ggf. mit neutraler Formulierung – dann weiter berechnet.

Welche Vorteile habe ich davon, die Detektei Lentz® zu beauftragen?

Wir führen Aufträge so aus, dass weder Sie noch wir strafrechtlich belangt werden können und das Ergebnis von jedem deutschen Gericht als Beweismittel akzeptiert wird. Privat durchgeführte Ermittlungen erkennen Richter vielfach nicht an. Wir verfügen über viel umfangreichere Personalkapazitäten, Informationsquellen, Technik, Erfahrung und rechtliches Know-how. Außerdem setzen Sie sich so nicht der Gefahr aus, von der Zielperson erkannt zu werden.

Was für Personen sind das, die Detektive?

Vergessen Sie bitte den Detektiv, den Sie aus dem Fernsehen kennen. Die Arbeit eines Detektivs unterscheidet sich sehr von Lenßen & Partner, Matula & Co. Zum einen ist ein Polizist nicht unbedingt ein guter Detektiv und zum anderen muss sich ein Detektiv wie jeder andere Bürger auch an das Gesetz halten, will er seine Glaubwürdigkeit vor Gericht nicht verlieren. Auch haben die im TV vielfach gezeigten „Observationen“ mit der Realität rein gar nichts gemein.

Unsere Mitarbeiter sind alle fest angestellt und teilweise schon seit Jahren im Unternehmen. Die Kooperation mit Subunternehmern im detektivischen Bereich lehnen wir grundsätzlich und ohne jede Ausnahme ab. Jeder Detektiv wird vor seiner Einstellung umfassend auf Vorstrafen, einwandfreie, private Lebensumstände, Vorleben etc. geprüft. Neben einer abgeschlossenen, 2-jährigen Vollzeitausbildung zum geprüften Detektiv (ZAD) sind alle unsere Mitarbeiter in einem weiteren Beruf, z.B. im kaufmännischen oder elektronischen Bereich ausgebildet. Stetige Weiterqualifizierung der Detektive ist bei der Detektei Lentz® selbstverständlich.

Oft werden Mitarbeiter in Detekteien aus dem Polizeidienst oder Sicherheitsdienst übernommen, ohne in firmeneigene Aus-und Weiterbildung zu investieren. Streifenpolizisten sind aber in der Regel nicht als Detektiv-Sachbearbeiter einsetzbar, das Know-how zu Observations- und Ermittlungstaktik fehlt. Ebenso sind gern beworbene "ehemalige Geheimdienstmitarbeiter" nur bedingt geeignet, da es sich meist um Mitarbeiter aus dem kaufmännischen Bereich der entsprechenden Behörde handelt, also ohne Einsatzerfahrung.

Sie können also sicher sein, dass Ihr Auftrag bei der Detektei Lentz® seriös und von ausgebildeten, qualifizierten und erfahrenen Detektiven durchgeführt wird.

Welche Rechte hat ein Detektiv?

Ein Detektiv hat in Deutschland keine Sonderrechte. Er verfügt über die Jedermannsrechte, die jedem Bürger zustehen.

Hafte ich dafür, wenn ein Detektiv zur Erfüllung meines Auftrags eine strafrechtliche Handlung begeht?

Nein. Ein Auftraggeber haftet nicht für die Maßnahmen, die ein Detektiv ergreift. Ein seriöser und erfahrener Detektiv wird jedoch ohnehin niemals strafrechtliche Handlungen zur Erfüllung eines Auftrages begehen. Zum einen riskiert er seinen guten Ruf vor Gericht und zum anderen gefährdet er damit die Verwertbarkeit des kompletten Ergebnisses vor Gericht.

Können sie für mich Gespräche mithören und aufzeichnen?

Nein, das Aufzeichnen von Gesprächen ist in Deutschland aus gutem Grund ein Straftatbestand, denn es gilt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, sofern nicht alle beteiligten Gesprächspartner vor Gesprächsbeginn zugestimmt haben. Die einzige Ausnahme ist das Aufzeichnen von Gesprächen mit richterlicher Anordnung. Dies kann jedoch niemals von einem Detektiv sondern immer nur von den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Ermittlungen durchgeführt werden.

Führen Sie auch Inkassotätigkeiten durch?

Die Detektei Lentz® ist weder ein zugelassenes Inkassobüro, noch treiben wir Gelder für unsere Auftraggeber ein. Gerne vermitteln wir Ihnen aber einen Kontakt zu unserem ständigen Kooperationspartner, welcher eine entsprechende Inkassozulassung durch den zuständigen Gerichtspräsidenten besitzt und diese Tätigkeit für Sie ausführt.

Stellt die Detektei Lentz® auch Kaufhausdetektive?

Seit ihrer Unternehmensgründung hat sich die Detektei Lentz® darauf spezialisiert, Ermittlungen, Beobachtungen und Recherchen zum Zivil-, Straf- und Familienrecht durchzuführen. Die branchenangrenzenden Bereiche der Kaufhausüberwachung und des Objektschutzes decken wir nicht ab. Wir empfehlen Ihnen aber gern geeignete Berufskollegen.

Ich finde auf detektei-lentz.de keine Lösung für mein Problem.

Fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail weiter.

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Für Sie im Einsatz:

Momentan observiert unsere Detektei im Gebiet Berlin mit drei Detektiven in einem Fall von Unterhaltsbetrug, sowie in Leipzig und in Düsseldorf in Fällen von Unterhaltsbetrug mit jeweils drei Detektiven. Außerdem sind drei unserer Detektive derzeit auf Mallorca im Einsatz.


02.09.2010

Für Sie im Einsatz:

Zwei aktuelle Observationen unserer Detektei Raum Hamburg und im Raum Essen / Ruhrgebiet jeweils in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall bzw. Arbeitszeitbetrug durch Außendienstmitarbeiter. Außerdem ist unser Spezialteam Lauschabwehr | Abhörschutz aktuell ebenfalls für zwei Firmen in Frankfurt am Main und München im Einsatz.


02.09.2010

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