Schriftgutachten professionell erstellen

Schriftgutachten / Schriftvergleichung gerichtsverwertbar, professionell erstellt!
Schriftvergleichung und die daraus resultierende Erstellung von Schriftgutachten ist eine Disziplin der Kriminalistik und der Kriminaltechnik zuzuordnen. Sie dient der Urheberidentifizierung einer in Frage stehenden Handschrift, z.B. der Schrift eines anonymen Briefes, der Unterschrift unter einem Testament, oder der Signatur unter einem Kunstwerk. Durch Schriftvergleichung können z. B. Unterschriftsfälschungen oder Testamentsfälschungen nachgewiesen werden
Unsere Schriftsachverständigen sind beide seit rund 20 Jahren bei uns festangestellt tätig und verfügen über jahrelange Erfahrung als gerichtliche Schriftgutachter. Die durch unsere beiden Schriftsachverständigen erbrachten forensischen Gutachten sind daher gerichtlich anerkannt und als Beweismittel in zivil- und strafrechtlichen Verfahren anerkannt und zugelassen.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Timo-Aaron Brown und ihr Team

Frances Lentz

Timo-Aaron Brown
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Jürgen Harms, Berlin

Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main

Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Problembeispiel

- Ihnen liegen anonyme, handgeschriebene Briefe vor und Sie möchten den Absender durch eine Schriftanalyse zweifelsfrei identifizieren?
- Eine Unterschrift, z.B. unter einem Vertrag / Auftrag usw., soll auf ihre Echtheit überprüft werden, bzw. es soll festgestellt werden ob die Unterschrift nachträglich hineinkopiert wurde?
- Sie wollen ein vorliegendes Testament auf Echtheit, Urheberschaft geprüft haben?
- Bei einem Kunstwerk soll die Echtheit der darauf befindlichen Signatur bestätigt oder ausgeschlossen werden?
Unser Vorschlag
Unsere Schriftsachverständigen werden sich die strittigen Dokumente und die entsprechenden Vergleichsschriften, also die Schriftproben, die als Vergleichsmaterial von Ihnen eingereicht wurden, ansehen und mit Hilfe modernster Analysetechnik, Elektronenrastermikroskopen usw. ein gerichtlich anerkanntes, gebundenes, forensisches Gutachten erstellen. Selbstverständlich stehen unsere Gutachter dann auch vor Gericht als gutachterliche Zeugen zur Verfügung, sofern dies gerichtlich gewünscht wird.
Sollten für die Analyse weitere Schriftvergleichsproben, z.B. verdächtiger Personen, erforderlich sein, so können diese durch unsere ausgebildeten Detektiv-Sachbearbeiter diskret und unauffällig beschafft werden, ohne dass Sie sich hierum selbst kümmern müssen.
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, können wir Ihnen ein solches Mustergutachten zur Einsichtnahme vorlegen.
Und was kostet ein Schriftgutachten?
Wir bieten sowohl grafologische, als auch forensische Schriftvergleichsgutachten zu fairen, transparenten Festpreisen an. So wissen Sie schon im Vorfeld, was auf Sie zukommt, um Klarheit zu erlangen.
Für ein
- grafologisches Schriftgutachten, d.h. eine nicht gerichtsverwertbare Bestimmung des Schreibers eines maschinell geschriebenen anonymen Briefes, dem möglichen Schreiber einer anonymen Anzeige o.ä. entstehen Kosten zwischen 1.750 € und 3.000 €; je nach Umfang der notwendigen Untersuchungen.
Für ein
- forensisches Schriftgutachten, d.h. die gerichtsverwertbare Klärung der Urheberschaft eines handgeschriebenen Schriftstückes, einer Unterschrift, eines Testaments, o.ä. entstehen Kosten ab 1.600 €; je nach Anzahl der strittigen Schriften / Dokumente, die untersucht werden sollen.
Diese Kosten verstehen sich immer rein netto, d.h. zzgl. 19% MwSt.
Mehr zum Thema Schriftgutachten auf unserer Sonderseite.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Fr. von 8 Uhr – 20 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Welche Detektei analysiert Drohbriefe?
Unsere forensischen Schriftsachverständigen und unsere graphologischen Schriftsachverständigen analysieren Droh- und Schmähbriefe akribisch auf wissenschaftlicher Basis und können so helfen, den Täter zu überführen.
Erstellt ein Detektiv auch Schriftgutachten?
Ein Detektiv zwar nicht. Aber unsere Detektei mit ihren eigenen, beiden angestellten forensischen Schriftsachverständigen schon. Unsere beiden Schriftsachverständigen haben bislang weit über 750 Schriftgutachten seit 2005 erstellt und sind schriftlich schon von vielen deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften als Gutachter und Sachverständige bestellt worden.