Herr Marcus R. Lentz – selbst ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), seit 1987 als Privatdetektiv tätig und seit 1995 geschäftsführender Gesellschafter der Lentz GmbH & Co. Detektive KG – ist seit 2005 auch als Sachverständiger für das Detektei Gewerbe, mit Spezialisierung auf die Begutachtung strittiger Aufträge, Leistungen, Abrechnungen und Berichten von Detektiven / Detekteien aus ganz Deutschland und dem deutschsprachigen Raum tätig und wurde bereits von zahlreichen Gerichten und privaten Auftraggebern mit der Gutachtenerstellung beauftragt.
Dabei ist er zusätzlich:
Am häufigsten erhält der Sachverständige Herr Marcus R. Lentz als Sachverständiger im Detektei- und Bewachungsgewerbe Aufträge für ein Sachverständigengutachten oder eine sachverständige Beratung von:
Sachverständige Gutachter, wie Herr Marcus R. Lentz, die Mitglied im 'Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.' sind, habenein sehr Jahrzehnten bewährtes Aufnahmeverfahren durchlaufen. Dieses Aufnahmeverfahren garantiert, dass nur qualifizierte Sachverständige und Gutachter in den Bundesverband aufgenommen werden. Als Auftraggeber gehen Sie damit auf 'Nummer sicher', dass ein Gutachter / Sachverständiger für das Detektei- und Bewachungsgewerbe des Bundesverbandes in diesem Fachbereich kompetent und erfahren ist.
Zu den wichtigsten Aufnahmekriterien gehören eine fundierte Berufsausbildung im Fachbereich und eine mehrjährige, nachweisbare Berufserfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Natürlich gehören auch Referenzen zu den Voraussetzungen. Das Aufnahme- und Auswahlverfahren stellt eine wichtige Grundlage für das Vertrauen dar, welches Gerichte, Behörden udn private Auftraggeber dem 'Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.' (BDSG) und dem Sachverständigen / Gutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe entgegenbringen.
Hier unterscheidet man zwischen fachlicher und persönlicher Voraussetzung des Sachverständigen. Beides greift ineinander ist extrem wichtig, um das Gutachten nicht angreifbar zu machen.
Hat etwa ein Gutachter bereits die Eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben und ist so Pleite wie die sprichwörtliche ‚arme Kirchenmaus‘, kann ein seriöses Gutachten von der Gegenseite problemlos angezweifelt werden. Hier wird der sprichwörtliche ‚Bock zum Gärtner‘ gemacht. Mangelhafter Leumund wird so zum Ausschlusskriterium eines seriösen Gutachters; man könnte unter Umständen unterstellen, der Gutachter hat für einen gewissen Obulus ein Gefälligkeitsgutachten verfasst.
Langjährige, nachweisbare Berufspraxis, exzellente Branchenkenntnis, eine durchgängige 'saubere' Vita des Sachverständigen und vor allen Dingen eine fundierte Ausbildung in dem Bereich, in dem der Sachverständige als Gutachter tätig sein will und viele Jahre nachweisbare Erfahrung im Detektei Gewerbe sind fachliche Grundvoraussetzung für ein seriöses Gutachten, auf dessen Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.
Lassen Sie sich daher unbedingt diese
im Gutachtervertrag mit dem Sachverständigen schriftlich bestätigen, damit das Gutachten nicht im Nachhinein wegen mangelnder Integrität des angeblichen ‚Sachverständigen‘ in Zweifel gezogen werden kann.
Ein Sachverständiger der einem Unternehmen vorsteht, mit Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen‘ und ggf. zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein Garant für ein seriöses Sachverständigengutachten.
Der Sachverständige Gutachter, Marcus R. Lentz verfügt über beides. Langjährig gewachsenes fachliches Wissen in der Beurteilung detektivischer Sachverhalte und die nötigen 'soft skills', wie einen hervorragenden Leumund, hohe Integrität, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein. Beste persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Erstellung glaubwürdiger, inhaltsstarker und nachvollziehbarer Gutachten.
Die Einsatzgebiete von Detekteien sind genauso vielfältig, wie die Beauftragungsgründe für einen Sachverständigen, denn immer wieder führen die Auftragsbearbeitung von Detektiven und die Rechnungsstellung zu Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Detektei
Hier eine Auswahl möglicher Gründe für die Einschaltung eines Sachverständigen im Detekteigewerbe:
Die Mitgliedschaft des Sachverständigen im serösen Berufsverband ‚Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.‘ - BDSF ist ein Garant für den Qualifikationsnachweis nach internationalen Maßstäben. Damit sind die Qualifikationen national und international gut vergleichbar. Innerhalb der EU wurde so für ein einheitlich hohes Niveau von Sachverständigen-Wissen gesorgt. Sachverständige, die sich zusätzlich freiwillig nach DIN EN ISO/IEC 17024 haben zertifizieren lassen, haben nachgewiesen, dass die Kompetenz nach einem weltweit gültigen Standard dokumentiert wurde.
Vor allen Dingen Gerichte und Unternehmen setzen zunehmend auf derart qualifizierte Sachverständige als Gutachter und Quelle der Kompetenz.
Bei gerichtlichen Gutachten eines Sachverständigen wird im Regelfall auf Stundenbasis nach Aufwand abgerechnet. Bei gerichtlichen Beauftragungen richtet sich die Sachverständigenvergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vom 11.10.2016 und bemisst sich je nach der Komplexität der Aufgabenstellung. Diese ergibt sich im Regelfall aus der Fragestellung des Gerichtes. Vergütet wird der Sachverständige in diesem Fall über die Gerichtskasse; die das Geld schlussendlich von einer, oder beiden Prozessparteien zurückfordert.
Für Privatgutachten eines Sachverständigen sind die Stundenverrechnungssätze frei verhandelbar. So werden bei uns Stundenverrechnungssätze ab 67,23 € zzgl. 19% MwSt., mithin 80,00 Euro pro angefangener Sachverständigenstunde abgerechnet. Auch hier richtet sich der exakte Stundenverrechnungssatz nach der Komplexität der Aufgabenstellung. Diese ergibt sich im Regelfall aus der Fragestellung des Auftraggebers. Bitte beachten Sie, dass vor der Gutachtenerstellung meist ein umfangreiches Aktenstudium notwendig ist, dass ebenfalls zu vergüten ist.
Eine Erstberatung zu Sachverständigengutachten bieten wir gern telefonisch, per Videoberatung, oder – nach Terminvereinbarung – persönlich an.
Gern steht Ihnen unser erfahrener Sachverständiger, Herr Marcus R. Lentz telefonisch, oder per Videoberatung für eine weitergehende Beratung unter
nach Absprache zur Verfügung.