Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

Diese Frage ist wahrlich nicht einfach zu beantworten. Aber wir wollen uns heute dieser Frage ausführlich widmen und Ihnen Entscheidungshilfen an die Hand geben, damit auch Sie den richtigen Partner finden, um ihre Probleme beweiskräftig zu klären.

In Deutschland gibt es rund 900 Detekteien, die um die Gunst der Mandanten im Wettbewerb zueinander stehen. Für den Interessenten ist es schlicht unmöglich, sich in diesem Dschungel zurecht zu finden.

Wenn Sie die nachfolgenden Punkte beachten, haben Sie zumindest eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit einen kompetenten und verlässlichen Partner gefunden zu haben unter den Anbietern. Wenn Sie sich dann auch noch gut beraten und menschlich „abgeholt“ fühlen, kann eigentlich fast nichts mehr schief gehen.

Die Auswahl an Detektiven im Internet

Über 95% aller Mandanten verschaffen sich im Internet einen Überblick. Auf Hochglanzwebseiten stellen sich die zahlreichen Anbieter investigativer Dienstleistung – also Detektive und Detekteien – vor. Wichtig ist es hierbei, auf harte, nachprüfbare Fakten zu achten:

Die 12 goldenen Regeln der Mandatsvergabe an eine Detektei

  1. Ist der Anbieter Mitglied im einzigen deutschen Berufsverband für Detektive dem BUDEG (Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbe e.V.) mit Sitz in Berlin? In diesem Fall muss der Inhaber / Geschäftsführer einen Kompetenznachweis erbracht haben und über eine sprichwörtlich „weise Weste“ verfügen und aus geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen kommen. Nur dann ist eine Mitgliedschaft im Verband nämlich möglich. Daher ist die Verbandsmitgliedschaft ein Gütesiegel. Die meisten Verbandsmitglieder werben mit dem Verbandslogo des BUDEG auf ihrer Webseite.
     
  2. Verfügt der Anbieter über ein Qualitätsmanagement nach DIN SPEC 33452 (geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen), dass durch den TÜV o.ä. seriöse Zertifizierungsstellen jährlich geprüft und zertifiziert wird? Hierbei wird auf die tatsächliche Ausbildung der eingesetzten Detektive (ZAD geprüfte Privatermittler – IHK) und die tatsächliche Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Datenschutz, Mandantenschutz, rechtskonforme Arbeitsweise und Berichtslegung geachtet und geprüft. Insoweit bringt nur die DIN SPEC 33452 den wirklichen, bestmöglichen Nachweis, dass auch die eingesetzten Detektive ausgebildete Profis sind!
     
  3. Hat der Anbieter seine Geschäftsbedingungen transparent und vollständig auf seiner Webseite veröffentlicht? Nur dann können Sie sich schon im Vorfeld einen Überblick, über die Geschäftsbedingungen machen und schauen, ob diese Geschäftsbedingungen auch ihrem Empfinden entsprechen.
     
  4. Ist in den Geschäftsbedingungen klar geregelt, dass der Detektiv einen schriftlichen Bericht erstellt und dass die eingesetzten Detektive mit vollem Namen im Bericht genannt sind und den Bericht auch selbst unterschreiben?

    Nur dann wissen Sie nämlich überhaupt, wen Sie als Zeugen ggf. vor Gericht benennen können und nur dann haben Sie die Garantie, dass die eingesetzten Detektive auch wirklich persönlich selbst vor Ort waren! Wenn Sie eine Detektei finden, die mit faulen Ausreden (Schutz der eigenen Mitarbeiter) die namentliche Benennung und Unterschriften ihrer Detektive im Bericht verweigert, sollten Sie unbedingt Abstand nehmen! Dies kann als ernstes Warnsignal betrachtet werden, dass es sich nicht um einen seriösen Anbieter handeln könnte.
     
  5. Ist vertraglich in den Geschäftsbedingungen die Weitergabe von Aufträgen an betriebsfremde Detektive (Subunternehmer / Nachunternehmer) wirklich ausgeschlossen?

    Wenn nein, Finger weg! Sie beauftragen durch dieses Hintertürchen nämlich eine völlig andere Detektei – nämlich die des Subunternehmers – der eine völlig andere (evtl. auch gar keine ) Qualifikation wie die Detektei hat, die Sie eigentlich beauftragen wollten. Ebenso gibt es erhebliche Lücken bei der Haftung bei Schlechtleistung, oder falschen Ergebnissen. Es ist nicht verwerflich, wenn eine Detektei auch Subunternehmer beschäftigt, etwa für spezielle Aufgaben, wie Schriftgutachten, oder Forensik. Jedoch sollte doch wohl das Kerngeschäft – also die Erbringung detektivischer Dienstleistung – durch eigenes Personal erfolgen. Geschieht dies regelmäßig nicht, ist die Auftragslage meist so schlecht, dass auch im Umkehrschluss nicht von einem seriösen Profi gesprochen werden kann. Prüfen Sie die Angebots-/ Vertragsunterlagen gründlich, ob die eingesetzten Detektive wirklich festangestellt sind. Geben die Angebots-/ Vertragsunterlagen keinen Aufschluss darüber, fragen Sie gezielt nach und lassen sich das unbedingt schriftlich bestätigen.
     
  6. Achten Sie darauf, dass Sie eine ausführliche, gute und zielorientierte Beratung (telefonisch, per Videoberatung, oder im Gespräch) erhalten und dass Ihnen die Geschäftsbedingungen erklärt werden und zwar Punkt für Punkt! Die Beratung sollte nicht nur aus Floskeln bestehen, sondern auch die Erfahrung der Detektei in ihrer Problemsituation widerspiegeln.
     
  7. Achten Sie darauf, dass die eingesetzten Detektive nicht nur festangestellte sind, sondern auch die Ausbildung zum „ZAD geprüften Privatermittler – IHK“ o.ä. alle wirklich abgeschlossen haben. (Ein Zertifizierungsmerkmal der DIN SPEC 33452!) Lassen Sie sich im Zweifel auch die Zertifikate vorlegen. Eine seriöse Detektei wird damit kein Problem haben!
     
  8. Lassen Sie sich davon überzeugen, dass die ausgewählte Detektei langjährig Erfahrung und tiefe Expertise in ihrer Problemsituation hat und vergleichbare Mandate bereits erfolgreich bearbeitet hat. (Wann wurde die Detektei gegründet? Wie lange schon erfolgreich am Markt?) Nehmen Sie Abstand von Anbietern die angeben alles zu können (Ermittlungen, Beobachtungen, Sicherheitsdienst, Objektüberwachung, Videoüberwachung, Kaufhausüberwachung, daktyloskopische Laboruntersuchungen etc.) Niemand kann alles! Ein seriöser Anbieter wird ehrlich sagen, wenn er etwas nicht kann und wird Sie an den Berufsverband verweisen, um dort einen kompetenten Kollegen zu finden.
     
  9. Achten Sie darauf, dass eine schriftliche „Auftrags- und Honorarvereinbarung“ mit Ihnen geschlossen wird und dass das vereinbarte Honorar darin ebenso niedergeschrieben ist, wie ganz genau was getan werden soll. Je genauer der Auftragsgegenstand schriftlich vereinbart ist, desto sicherer sind Sie als Mandant! Nehmen Sie Abstand von allgemeinen Formulierungen wie z.B. „Observation bei Ehebetrug“. Das öffnet der Detektei Tor und Tür alles zu machen und ist vergleichbar mit dem „Auto TÜV fertig machen“ bei einem Werkstattauftrag. Sie geben der Werkstatt – oder eben der Detektei – mit solchen allgemein gehaltenen Formulierungen praktisch einen Freibrief.
     
    Nicht nur die Einsatzdauer, sondern auch die Einsatzzeiten sollten schriftlich fixiert werden.
     
  10. Für jede Zahlung, egal wie Groß, oder Klein, muss Ihnen direkt und unmittelbar nach Zahlung eine ordentliche, kaufmännische Rechnung ausgestellt werden. Verweigert der Anbieter das, gilt: Finger weg!!!

    Dass Detekteien Anzahlungen und Abschlagszahlungen bei Neukunden verlangen, ist völlig normal. Aber spätestens in der Abschlussrechnung sollten alle Aufwendungen, Arbeitsstunden, gefahrene Einsatzkilometer ganz explizit jedem einzelnen Detektiv namentlich zugeordnet detailliert aufgezählt und abgerechnet werden. Die Namen der eingesetzten Detektiv sollten in der Rechnung ebenfalls aufgeführt sein und mit denen im schriftlichen Bericht übereinstimmen.

    Die Detektei, bzw. ihr Ansprechpartner sollte Ihnen die Rechnung Punkt für Punkt erklären und erläutern können.

  11. Nehmen Sie niemals den günstigsten Anbieter. Ein langjährig erfahrener Detektiv will auch professionell entlohnt werden für seine Dienste und vor allen Dingen für seine Erfahrung. Sie kaufen nicht nur einen Privatermittler. Sie kaufen auch seine langjährige Erfahrung, seine Expertise und sein Wissen, wie man ein Problem wirklich lückenlos, gerichtlich verwertbar beweisen muss.
     
  12. Holen Sie sich eine Bonitätsauskunft über die von ihnen gewählte Detektei / den Detektiv ein. Creditreform, die SCHUFA u.a. Auskunfteien liefern hierzu qualitativ aussagekräftige Auskünfte. Wenn Sie keinen entsprechenden Zugang haben, bitten Sie den Detektiv, dass er Ihnen eine aktuelle Selbstauskunft vorlegt, oder erkundigen sich bei unserem Berufsverband unter www.budeg.de

Bewertungen im Internet sind hilfreich. Vergleichen Sie aber auf jeden Fall Bewertungen unterschiedlicher Portale. Verlassen Sie sich aber nicht nur auf Bewertungen im Internet, sondern achten darauf, dass die hier genannte 12 goldenen Regeln wirklich komplett und vollständig erfüllt sind, bei dem Detektei-Anbieter ihrer Wahl.

Alles passt? Dann kann es los gehen

Wenn Sie diese 12 goldenen Regeln beachten und die Beratung zwischen ihnen und der Detektei / dem Detektiv vertrauensvoll, auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten und wirklich kompetente durchgeführt wird, haben Sie beste Chancen einen Profi gefunden zu haben, der ihr Problem wirklich ernst nimmt und lösen kann.

Sie haben Fragen?

Unser geschäftsführender Partner Marcus Lentz ist selbst ZAD geprüfter Privatermittler (IHK) und geprüfter Sachverständiger für das Detektiv- und Ermittlungsgewerbe und steht Ihnen mit über 30 Jahren Berufs- und Einsatzerfahrung gern mit seinem Team telefonisch, kostenfrei zur Seite.

Nicht nur für Beratungen und Erstgespräche, sondern auch bei Problemen und Nachfragen zu Detektiv-Tätigkeitsberichten im Allgemeinen, da er selbst geprüfter sachverständiger Fachgutachter für das Detektiv- und Ermittlungsgewerbe ist.

Sprechen Sie uns werktags von 09-17 Uhr gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 an. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
KundenstimmeMeine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.