News im Juni 2018

6. Juni 2018

Urteil des EuGH zu Fanpages

Urteil des EuGH zu Fanpages

Aufgrund des Urteils des EuGH vom 05. Juni 2018, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Fanpage im Social Network ‚Facebook‘ bis auf weiteres zu deaktivieren.


1. Juni 2018

Strengere Regeln für private Ermittler

Strengere Regeln für private Ermittler

Datenschutz-Grundverordnung setzt Detekteien beim Umgang mit personenbezogenen Daten engere Grenzen. Am 25. Mai trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO oder DSGVO) in Kraft und löste das bisherige Datenschutzrecht ab. Die DSGVO schafft nun ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht und definiert Datenschutzregeln für Personen und Körperschaften jeglicher Größe, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.