News im Februar 2013

1. Februar 2013

Vitaler Pensionär erwischt…

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Das dachten sich auch unsere Detektive, die diesen Einsatz bearbeiteten. Die Auftraggeberin, selbst schon 68 Jahre alt, arbeitete noch als freiberufliche Podologin. Ihr Mann, Pensionär, zählte schon 77 Jahre und war ständig unterwegs – konnte aber  nicht genau erklären, wo er denn war. „Einfach mal bummeln“, oder „spazieren“ waren übliche Erklärungen, die der Mandantin unserer Detektei aber auf Dauer nicht glaubwürdig erschienen, zumal der Mann mehrere Hundert Kilometer wöchentlich mit dem Auto fuhr.


1. Februar 2013

Der Klassiker: Ehebrecher entlarvt

Die Ehefrau eines Geschäftsmannes bekam Hinweise darauf, dass ihr Mann in seiner Heimatstadt Landshut eine Affäre hätte. Der Verdacht wurde dadurch genährt, dass der Ehemann ausgerechnet an jenem Wochenende – angeblich geschäftlich – nach Landshut fuhr, an dem seine ehemalige Freundin 35 Jahre alt wurde.


1. Februar 2013

GPS-Sender zur Observation (Beobachtung) sind strafbar!

Verdeckte GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat!

(Landgericht Lüneburg, Az. 26 Qs 45/111)

Bedient sich eine von einer Partei beauftragte Detektei eines heimlich eingesetzten GPS-Senders um Erkenntnisse über das Verhalten einer Zielperson zu gewinnen, so handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die durch die GPS-Überwachung gewonnen Erkenntnisse nicht vor Gericht verwertbar. Die Kosten, die durch die Beauftragung der Detektei entstanden sind, sind dann nicht zu erstatten. Die Berichte der Detektei dürfen nicht vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.


1. Februar 2013

Detektivkosten sind erstattungsfähig – aber nur bei stundengenauer Abrechnung!

Detektivkosten sind erstattungsfähig, sofern die Tätigkeit der Detektei für das Gericht nachprüfbar umschrieben wird.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.