News im April 2007

1. April 2007

Woran erkenne ich eine gute Detektei?

Diese Frage hören die Berater und Beraterinnen in der Telefonzentrale unserer Detektei immer wieder. Meist von Anrufern, die mit dieser Branche noch nichts zu tun hatten.


1. April 2007

Tankbetrug im großen Stil aufgeklärt…

Im Rahmen einer insgesamt 2-wöchigen Observation durch drei Detektive unserer Detektei im Großraum Raunheim, Groß-Gerau und Darmstadt konnte ein Tankbetrug im großen Stil aufgeklärt werden.


1. April 2007

Lohnfortzahlungsbetrug in Hamburg aufgeklärt…

Immer wenn es in der Firma hektisch wurde und die Auftragslage anzog, meldete sich der Lagerleiter unserer Auftraggeberfirma krank.


1. April 2007

Erneut Fall von Produktpiraterie bei Markenuhren aufgeklärt…

Da – gerade im Mittelmeerraum – immer mehr, mit vergleichsweise geringem Aufwand hergestellte Fälschungen und Kopien von Luxusarmbanduhren unseres Auftraggebers auftauchten, wurde die Lentz GmbH & Co. KG schon im August letzten Jahres eingeschaltet, um deren Herkunft und Herstellungsort zu klären.


1. April 2007

Detektive dürfen Ex-Frau des Auftraggebers überprüfen

Ein zu nachehelichem Unterhalt verpflichteter Mann darf durch Detektive überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.