News im Januar 2008

1. Januar 2008

Mobile Website www.lentz.mobi ist online!

Die Detektei Lentz® war im Frühjahr 1996 eine der allerersten deutschen Detekteien mit eigener Internetpräsenz. Nach dem erfolgreichen Relaunch unserer Internetpräsenz am 03. Dezember 2007 haben wir seit kurzem wieder eine Vorreiterfunktion.


1. Januar 2008

Betriebsspionage in Gelsenkirchen und Frankfurt am Main aufgeklärt!

Der Geschäftsführer einer namhaften mittelständigen Firma aus dem Großraum Gelsenkirchen beauftragte unsere Detektei Anfang Dezember 2007 damit, seinen Stellvertreter wegen Verdachts der Betriebsspionage zu observieren.


1. Januar 2008

Eheliche Untreue in Berlin aufgeklärt

Drei unserer Berliner Detektive wurden im Dezember 2007 eingeschaltet, um den Verdacht unseres Auftraggebers zu überprüfen, nach welchem seine Ehefrau ein Verhältnis zu einem anderen Mann unterhält.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.