News im Februar 2010

1. Februar 2010

Lohnfortzahlungsbetrug in München aufgeklärt!

Immer wenn es hektisch wurde, meldete sich der schon über 15 Jahre in einem großen Münchner Autohaus beschäftigte KFZ-Meister arbeitsunfähig krank. Grund: Angeblich die Bandscheibe. Als es nun wieder einmal soweit war, schaltete der Geschäftsführer die Detektei Lentz ein, um in München den Sachverhalt mit drei Detektiven unserer Detektei in der ersten Januarwoche 2010 zu klären.


1. Februar 2010

Detektei Lentz® wird 15 Jahre alt

Die Detektei Lentz® feiert in diesem Jahr ihr 15jähriges Bestehen. Ganz genau am 01. März. So hat sich aus der „2-Mann-Detektei“ in den letzten 15 Jahren eine höchst erfolgreiche, weltweit tätige Detektei mit Niederlassungen auf drei Kontinenten entwickelt.


1. Februar 2010

Betrug unter Palmen

Drei unserer Detektive waren in der ersten Januarwoche für einen Mandanten in Florida im Einsatz. Die Ehefrau des Mandanten war für eine Woche dort „geschäftlich“. Unser Mandant zweifelte an der Geschäftsreise und beauftragte uns, die Sache aufzuklären. So begannen drei unserer Detektive bereits am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen damit die Dame zu observieren und konnten feststellen, dass diese in der Tat einen Non-Stop-Flug mit Delta von Frankfurt nach Fort Myers bestieg.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.