News im Dezember 2010

2. Dezember 2010

Von wegen: Stille Nacht.

Von wegen Besinnlichkeit, Liebe und Harmonie: Weihnachten wird immer mehr zum Fest der Eifersucht, Glühwein-Geknutsche, Kollegen-Sex und zerbrochenen Herzen.


2. Dezember 2010

Lauschangriff und Lauschabwehr?!?

Der große Lauschangriff seit 1998 eine deutsche Wirklichkeit mit Billigung des Gesetzgebers. Nicht nur Vermieter, Ehepartner, der Ex-Freund oder Nachbarn belauschen uns…. !


2. Dezember 2010

Und zuletzt eine besinnliche Weihnachtszeit

Wir möchten uns auf diesem Weg bei allen Interessenten, Freunden unseres Unternehmens, Lieferanten und nicht zuletzt unseren Mandanten für das im abgelaufenen Jahr 2010 entgegengebrachte Vertrauen und für die reibungslose und meist sehr angenehme Zusammenarbeit ganz herzlich bedanken.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.