News im November 2016

15. November 2016

Detektive im Einsatz – Ein Beitrag zum Thema Diebstahl von Materialien durch den Arbeitnehmer.

Detektive im Einsatz - Ein Beitrag zum Thema Diebstahl von Materialien durch den Arbeitnehmer.

Wann ist ein Diebstahl rechtlich vollendet?

von Dipl.-Jur. (Univ.) Haakon Dammann


3. November 2016

Regeltreue ohne Wenn und Aber

Regeltreue ohne Wenn und Aber

…auch – oder gerade – auch für Detekteien. Die Lentz & Co. GmbH als Bestandteil der Lentz Gruppe® hat schon vor einigen Jahren ein Compliance–System eingeführt, dessen Anwendung als Bestandteil unseres Qualitätsmanagement–Systems durch den TÜV jährlich geprüft und dessen Wirksamkeit somit durch neutrale und erfahrene Prüfer (Auditoren) glaubwürdig bestätigt wird.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.