News im Dezember 2020

21. Dezember 2020

Wäsche bügeln im Homeoffice?

Wäsche bügeln im Homeoffice?

Was erlaubt ist – und wann Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen dürfen

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist das Homeoffice oder Mobile Office für viele Arbeitnehmer eine echte Alternative zum Büro. Die Arbeit von zu Hause aus hat viele Vorteile – etwa den Wegfall des Arbeitswegs. Doch nehmen Arbeitnehmer es mit der Arbeitszeiterfassung in den eigenen vier Wänden auch so genau wie im Betrieb? Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise häufig nicht erreichbar ist oder die Arbeitsleistung zu wünschen übrig lässt, wird der Chef früher oder später misstrauisch. Besteht ein begründeter Verdacht, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice bei der Zeiterfassung trickst, kann ein Privatdetektiv helfen, den betrügerischen Mitarbeiter zu überführen.


11. Dezember 2020

Detektei informiert: Fremdgehen in Corona-Zeiten geht nicht? Geht doch!

Detektei informiert: Fremdgehen in Corona-Zeiten geht nicht? Geht doch!

Die Mandantin glaubte, dass ihr 47-jähriger Ehemann trotz Corona eine intime Affäre zu einer anderen Frau habe. Nur so konnte Sie sich gefundene Kondome erklären. Sie wollte ihren Mann aber nicht zur Rede stellen, da Sie wohl völlig zu Recht vermutete ohnehin nur belogen zu werden und entschied sich stattdessen für den professionellen Einsatz unserer Detektei.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.