News im März 2012

1. März 2012

Die Ultima Ratio GmbH ist neues Mitglied der Detektei Lentz Gruppe®

Der anspruchsvolle Bereich der Lauschabwehr und des Abhörschutzes fordert nicht nur ein Höchstmaß an Fachkenntnis und das Vorhandensein komplexer und technischer …


1. März 2012

Neue Kollegin entpuppte sich als Detektivin

Verschiedene Abteilungsleiter eines namhaften Unternehmens des medizinischen Bereichs aus Ulm schlossen sich zusammen und beauftragten unsere Detektei. Hintergrund war die Tatsache, dass das medizinische Unternehmen zum Verkauf stand und seit einigen Tagen eine neue „Kollegin“ ihre Arbeit begonnen hatte, welche vom Verhalten her sehr auffällig war.


1. März 2012

Krank?!? Nicht zu krank für Nebenjob…

Verschiedene Male waren der Geschäftsführer einer mittelständigen Fensterbaufirma aus Wuppertal und seine Auszubildende im kaufmännischen Bereich bereits aneinander geraten. …


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.