News im MĂ€rz 2012

1. MĂ€rz 2012

Die Ultima Ratio GmbH ist neues Mitglied der Detektei Lentz GruppeÂź

Der anspruchsvolle Bereich der Lauschabwehr und des Abhörschutzes fordert nicht nur ein Höchstmaß an Fachkenntnis und das Vorhandensein komplexer und technischer …


1. MĂ€rz 2012

Neue Kollegin entpuppte sich als Detektivin

Verschiedene Abteilungsleiter eines namhaften Unternehmens des medizinischen Bereichs aus Ulm schlossen sich zusammen und beauftragten unsere Detektei. Hintergrund war die Tatsache, dass das medizinische Unternehmen zum Verkauf stand und seit einigen Tagen eine neue „Kollegin“ ihre Arbeit begonnen hatte, welche vom Verhalten her sehr auffĂ€llig war.


1. MĂ€rz 2012

Krank?!? Nicht zu krank fĂŒr Nebenjob…

Verschiedene Male waren der GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer mittelstĂ€ndigen Fensterbaufirma aus Wuppertal und seine Auszubildende im kaufmĂ€nnischen Bereich bereits aneinander geraten. …


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrĂŒcklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgefĂŒhrten StĂ€dten und LĂ€ndern um BĂŒros, oder Niederlassungen handelt, sondern grĂ¶ĂŸtenteils auch um von der nĂ€chstgelegenen BetriebsstĂ€tte unserer Detektei aus stĂ€ndig betreuten und fĂŒr die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmĂ€ĂŸig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrĂŒcklich fĂŒr alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten StĂ€dten werden BetriebsstĂ€tten unterhalten. Die beschriebenen EinsĂ€tze sind real und authentisch. Alle FĂ€lle haben sich so tatsĂ€chlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geĂ€ndert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wĂ€ren und RĂŒckschlĂŒsse auf ihre IdentitĂ€t möglich gewesen wĂ€re. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestĂ€tigt. MĂŒndliche Nebenabreden bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen BestĂ€tigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrĂŒcklich als stĂ€ndiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gĂŒltig fĂŒr alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.