News im November 2021

18. November 2021

Rausschmiss ohne Rechtsgrundlage

Rausschmiss ohne Rechtsgrundlage

Eine Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs trifft viele Mieter aus heiterem Himmel und ist in Zeiten von Wohnungsmangel und steigenden Mieten besonders hart. In einigen Fällen kommt die Kündigung aber wenig überraschend. Vor allem, wenn es zwischen Mieter und Vermieter bereits Auseinandersetzungen gab. Der Eigenbedarf ist dann häufig nur ein Vorwand, um den unliebsamen Mieter loszuwerden.


5. November 2021

Morgens Bäcker, abends Barkeeper

Morgens Bäcker, abends Barkeeper

Illegale Nebenjobs von Mitarbeitern können für Arbeitgeber zahlreiche Nachteile haben. Im Verdachtsfall dürfen Unternehmen eine Detektei einschalten.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.