News im August 2008

1. August 2008

Untreue die Zweite…

Bereits im Juni 2005 waren für unseren Mandanten in Weiterstadt bei Darmstadt tätig und observierten seine untreue Ehefrau. Seinerzeit gelang es uns in drei Observationstagen die Frau der Untreue zweifelsfrei zu überführen.


1. August 2008

Untreueverdacht in Rosenheim bestätigt…

Drei unserer Detektive wurden im Mai diesen Jahres in Rosenheim tätig. Es galt den Untreueverdacht eines Auftraggebers gegen seine Frau zu überprüfen, während dieser sich in den USA auf einer Geschäftsreise befand.


1. August 2008

Fall von Softwarepiraterie in Aachen aufgeklärt!

Ein Softwarehersteller aus Düsseldorf hatte schon seit längerem den Verdacht, dass seine Produkte als Raubkopien in nicht unerheblichem Maße im Umlauf sind und schaltete schließlich im Februar 2008 unser Unternehmen ein, um hierfür gerichtsverwertbare Beweise zu sichern und die Täter Dingfest zu machen.


1. August 2008

Personensuche in Spanien und USA erfolgreich beendet…

Mit nicht viel mehr als einem Namen und einem Geburtsdatum „bewaffnet“ suchte im November 2007 eine junge Frau unsere Niederlassung in Hamburg auf und wollte, dass wir ihre Mutter suchten.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.