News im Mai 2012

1. Mai 2012

Unterhaltsbetrug in Berlin nachgewiesen

Der Mandant unserer Detektei Berlin zahlte schon seit Jahren Monat für Monat runde 1000 € nachehelichen Unterhalt an seine in Berlin wohnhafte Ex-Frau.
Nachdem kein Ende absehbar war (…), wollte der im Raum Koblenz lebende Mann das einfach mal „professionell überprüfen lassen“


1. Mai 2012

Lohnfortzahlungsbetrug im Umland von Hamburg aufgedeckt

Unsere Detektei Hamburg wurde im April eingeschaltet, um den bei dem Geschäftsführer eines nördlich von Hamburg, in Quickborn, ansässigen Bauunternehmens bestehenden Verdacht eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall eines Mitarbeiters zu bestätigen, oder absolut zu entkräften.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.