News im Juni 2008

1. Juni 2008

Tochter arbeitete im Bordellbetrieb des Freundes

Im März dieses Jahres erhielt die Telefonzentrale unserer Detektei den Anruf einer völlig aufgelösten Mutter. Diese informierte uns, dass die in dem gleichen Haus lebende gerade 18jährige Tochter ständig größere Mengen Bargeld mit sich führte, die Sie durch ihre Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau wohl kaum verdienen könne.


1. Juni 2008

Schwarzarbeit in Hamburg / Pinneberg aufgeklärt

Anfang April 2008 kontaktierte ein Mandant unsere Hamburger Niederlassung am Valentinskamp mit den Worten: „Ich zahle für meine Frau Unterhalt, weil die angeblich nix hat. Sogar Hartz 4 bekommt sie noch, dabei arbeitet Sie schwarz…“.


1. Juni 2008

Anleitung zum krank Feiern, krank feiern leicht gemacht!

Unter diesem vielversprechenden Buchtitel offeriert ein Verkäufer auf dem Internetportal eBay ein Buch zum Sofort-Kaufen Preis von 4,44 €. Damit sei das Werk, billiger als jede Praxisgebühr, offeriert der Anbieter vollmundig.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.