News im Februar 2009

16. Februar 2009

Darf mein Chef Detektive einschalten?!?

Spätestens seit der neuesten Datenschutzaffäre der Deutschen Bahn sind Detektive und Detekteien wieder in „aller Munde“. Grund genug für uns, die Rechtslage** einmal zu erläutern: Was darf mein Chef und was darf er nicht?!?


1. Februar 2009

Packer gefeuert!

Zuverlässig zur Arbeit erscheinen – für Obst- und Gemüsepacker Mustafa F. (51) aus Baden-Baden offenbar ein Problem.


1. Februar 2009

Negative Erfahrung mit Detektiven?!?

Viele Mandanten die uns erstmalig kontaktieren, berichten von negativen Erfahrungen, oder nicht erfüllten Erwartungen, bei Beauftragung einer Detektei.


1. Februar 2009

Frechheit siegt…

..dachte sich wohl die Ex-Frau unseres gut verdienenden Mandanten. Dieser zahlte fleißig Monat für Monat 850,00 EUR Unterhalt für die angeblich seit der Scheidung bei ihren Eltern wohnenden Ex. Der Mandant schöpfte keinerlei Verdacht, bis er per E-Mail einen anonymen Hinweis erhielt, nachdem die Ex-Frau schon seit über einem Jahr mit einem neuen Partner zusammenlebte.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.