News im April 2008

1. April 2008

Was Sie über Detektive wissen sollten

In einem Rechtsstaat ist jedermann darauf angewiesen, dass er sein Recht, so wie es ihm per Gesetz zusteht, auch tatsächlich bekommt. Sind private Einigungen nicht möglich, so entscheidet ein Gericht.


1. April 2008

Eheähnliches Verhältnis durch Detektive in Bad Kreuznach nachgewiesen…

Schon im April 2007 wandte sich ein Mann aus dem Großraum Mainz an uns mit dem Hinweis, dass seine Ex-Frau ganz erhebliche Unterhaltszuwendungen von ihm erhalten würde und dennoch in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würde – dies vor Gericht jedoch standhaft bestritt.


1. April 2008

Diebischer Mitarbeiter klaut Kondome

Die Geschäftsleitung einer Firma die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Kondomen beschäftigte, nahm Ende Februar Kontakt mit unserer Niederlassung in Bad Homburg auf. Hintergrund war die Tatsache, dass einer der in der Produktion beschäftigten Mitarbeiter in Verdacht stand, größere Mengen an Kondomen regelmäßig zu entwenden und im Kofferraum seines privaten PKW abzutransportieren.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.