News im November 2009

2. November 2009

Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall weiterhin No. 1.

Die Deutschen Arbeitnehmer sind (oder machen?) wieder häufiger krank! Laut der AOK (24 Millionen Mitglieder) waren die Versicherten 2008 im Schnitt 18 Tage krankgeschrieben; 4,2% mehr als im Vorjahreszeitraum.


2. November 2009

Lohnfortzahlungsbetrug durch Detektive in Stuttgart nachgewiesen

Im Spätsommer diesen Jahres wandte sich der Geschäftsführer eines Stuttgarter Betriebes aus der Automobilbranche an uns. Ein – schon seit über 15 Jahre im Unternehmen beschäftigter – Schichtführer kam alleine im Jahr 2009 bislang auf über 75 krankheitsbedingte Fehltage, immer von wechselnden Ärzten attestiert.


2. November 2009

Engagement für Aus- | Weiterbildung bei der Detektei Lentz® steigend

Das die Detektei Lentz® sich gerade in Sachen permanenter Aus- und Weiterbildung von rund 95% aller Mitbewerber am Markt unterscheidet, ist längst kein Geheimnis mehr und wird auch von den Mandanten / Auftraggebern entsprechend hoch gewürdigt.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.