News im März 2011

31. März 2011

Detektei Lentz Gruppe® erhält eigenes App in Apple`s App-Store!

Wieder einmal, ist die Detektei Lentz Gruppe® Vorreiter in Sachen mobiler Kommunikation. Als weltweit erste Detektei bieten wir ab ~15.04.2011 ein eigenes App zum völlig kostenlosen Download in Apples AppStore an.


1. März 2011

Zweifel an der Treue des Partners?

Hier stimmt was nicht! Wenn ein Ehepartner diese Worte denkt oder ausspricht, ist es meistens schon zu spät. Die Gedanken kennen nur noch ein Thema: Geht mein Partner mir fremd?


1. März 2011

Erst observiert, dann abserviert!

Lange verstand man unter der Tätigkeit von Detektiven die klassische Observation von Ehebrechern und betrügerischen Versicherten. Doch auch hier hat sich das Tätigkeitsfeld ausgeweitet. Besonders Unternehmen setzen vermehrt auf die detektivischen Dienstleistungen, wie die der Detektei Lentz Gruppe®. Der Grund: Blaumacher ausfindig machen.


1. März 2011

Wenn Unternehmen gesetzwidrig handeln

Was ist privat und was für die Augen und Ohren anderer bestimmt? Kann hier eine klare Trennung vollzogen werden? Ein Gesetzesentwurf zur Überwachung am Arbeitsplatz soll nun klären, wie weit die Mitarbeiterüberwachung gehen darf.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.