News im Dezember 2008

15. Dezember 2008

Detektei nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ erfolgreich TÜV zertifiziert!

Im Dezember 2008 erschien die neue DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ als konsequente Weiterentwicklung der bislang gültigen DIN EN ISO 9001:2000.Als zertifiziertes Unternehmen waren wir gespannt darauf was sich ändert und welche Maßnahmen getroffen werden mussten, um die neuen – höheren – internationalen Qualitätsmaßstäbe zu erfüllen.


1. Dezember 2008

Detektei Lentz® unterstützt den Sport

Seit September 2008 ist die Detektei Lentz® aktiver Sponsor der Turn- und Sportgemeinde Erlensee 1874 e.V. und unterstützt die Sportler in Form von Trikotsponsoring.


1. Dezember 2008

Prokurist verkaufte Daten an die Konkurrenz

Erneut konnten drei unserer Detektive in Köln einen Fall von Betriebsspionage | Datendiebstahl aufklären.Der Prokurist eines namhaften Kölner Handelsunternehmens wurde, auf Wunsch des Geschäftsführers, über einen längeren Zeitraum von drei unserer Detektive observiert. So konnte festgestellt werden, dass der Prokurist mehrfach Kontakte zu Personen hatte, die dem Kreis der Mitbewerber unserer Mandantin zuzuordnen waren.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.