News im Oktober 2007

1. Oktober 2007

Vermisster Sohn in den USA gefunden

Die Aufgabenstellung unserer Mandanten war klar: Finden Sie unseren Sohn.Besagter Sohn hatte vor rund zwölf Jahren – völlig überschuldet – sein Glück im Ausland gesucht und war nach England gegangen. Im Auftrag der Eltern, die dem Sohn helfen wollen, wurden wir nun tätig und konnten, im Rahmen einer vierwöchigen Ermittlung, den Aufenthaltsort des Sohnes im US-Bundesstaat Colorado in einer Kleinstadt ausmachen.


1. Oktober 2007

Unternehmensberater in Berlin observiert

Im Rahmen einer dreitägigen Observation konnte von einem unserer Berliner Detektiv-Teams der Nachweis erbracht werden, dass ein in fester Anstellung bei unserem Mandanten beschäftigter Unternehmensberater während seiner vorgeblichen Krankheit Kundentermine wahrnahm und diese über seine neu gegründete Einzelfirma, ebenfalls eine Unternehmensberatung, abrechnete.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.