News im November 2011

17. November 2011

Neues Update der Detektei Lentz® App

Bereits seit dem 15.04.2011 bietet die Wirtschaftsdetektei Lentz® als erste Detektei eine eigene App in Apple’s App-Store und I-Tunes zum völlig kostenlosen Download an. Jetzt wurde die App hinsichtlich der Niederlassungen aktualisiert, empfängt sämtliche Newsletter per Push Notification Anzeigedienst und informiert den User über Neuigkeiten live in Echtzeit. Die App kann ab sofort in der Version 1.3 kostenlos über ITunes downgeloadet werden.


1. November 2011

Zoofachverkäuferin meldete sich immer krank, wenn Sie als Babysitterin für den Enkelsohn ran musste…

Der Inhaber eines Zoogeschäfts hatte ein Problem mit einer seit rund 5 Jahren beschäftigten 55jährigen Mitarbeiterin. Die Frau meldete sich, speziell im letzten Jahr, immer wieder, von unterschiedlichen Ärzten attestiert, arbeitsunfähig krank.


1. November 2011

Lohnfortzahlungsbetrug in München und Dachau nachgewiesen!

Unsere Detektei München erhielt kurz nach Dienstbeginn unserer Telefonzentrale Montag morgens den Anruf eines aufgebrachten Geschäftsführers einer Werbeagentur. Einer seiner langjährigen Grafiker meldete sich nun schon die dritte Woche in Folge arbeitsunfähig krank. Der nun schon drei Wochen andauernden Krankmeldung war eine Abmahnung wegen nicht Einhaltung von Pausenzeiten vorausgegangen.


1. November 2011

Fliesenleger nach Bypassoperation krankgeschrieben. Schwarzarbeit ging trotzdem…

Ein 52-jähriger Fliesenleger aus Nürnberg mit zwei Bypässen war seit drei Monaten arbeitsunfähig krank geschrieben. Dem Inhaber der Fliesenlegerei mit 8 Arbeitsplätzen, in der der Mann angestellt war, kam während der Krankschreibung zu Ohren, dass dieser schwarz arbeitete und für seine sorgfältige Arbeit von den schwarz bearbeiteten Kunden auch gelobt wurde.


1. November 2011

Kundendienstmeister eines Berliner Autohauses in Potsdam und Brandenburg der Schwarzarbeit überführt…

Die Detektei Lentz Gruppe® unterhält in vielen Städten eigene mobile Observationsgruppen vor Ort. Daher können die ortskundigen Detektive unserer Detektei absolut ohne Kosten für An-/ Abfahrt zum eigentlichen Einsatzort schnell und sicher eingesetzt werden. Diesen Vorteil nutzte auch der Geschäftsführer eines Autohauses aus Berlin.


1. November 2011

Lohnfortzahlungsbetrug in in Bremen und Oldenburg aufgeklärt…

Unsere Detektei für Bremen erhielt den Auftrag einen arbeitsunfähig krank geschriebenen Mitarbeiter einer Druckerei in Oldenburg zu beobachten. Hintergrund war die Tatsache, dass der in Oldenburg wohnhafte Mitarbeiter der insgesamt 8 Angestellte beschäftigenden Druckerei eine Woche Urlaub beantragt hatte, jedoch aufgrund hohen Arbeitsaufkommens diesen Urlaub nicht genehmigt bekam.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.