News im August 2006
Die Grenzen der Detektivarbeit
Auch Detektivarbeit hat Grenzen.
Denn ein Detektiv bewegt sich bei der Ausübung seines Jobs keineswegs im rechtsfreien Raum. Ihm stehen nur die Rechte zu, die jedem anderen Bürger auch zustehen. So darf ein Detektiv beispielsweise nicht die Privat- und Intimsphäre eines Ausgespähten verletzen und Ihn z. B. in seinem Badezimmer heimlich fotografieren. Heimliche Fotos im privaten Wohnbereich sind im Normalfall ebenso untersagt wie das Mithören oder Mitschneiden von Gesprächen ohne Wissen der Betroffenen.
Qualitätsmanagement-System nochmals erweitert
Im Rahmen einer außerordentlichen Zwischenprüfung des TÜV wurden am 12. Juni 2006 alle unsere innerdeutschen Niederlassungen in Frankfurt am Main, Hanau, Bad Homburg v.d.H. und Hamburg nun mit einem separaten Qualitätsmanagementsystem (QM-System) geprüft und zertifiziert.