News im Juni 2012

1. Juni 2012

Unser Ziel: Zufriedene Mandanten

Die Zahl der rat- und hilfesuchenden Mandanten die wir jedes Jahr betreuen ist groß.

Wir können zwar nicht jedes Problem lösen und wir maßen uns nicht an zu behaupten, wir wären die Besten, die Tollsten und könnten alles usw. Aber es gibt gute Gründe die für unsere Detektei sprechen.


1. Juni 2012

Detektei Lentz® deckt Lohnfortzahlungsbetrug bei Fachanwalt auf

Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist, die das betroffene Unternehmen schädigt, scheint nicht allen Arbeitnehmern klar zu sein: Kaum anders möchte man das immer wieder kehrende Phänomen des Krankfeierns, Blaumachens und Schwänzen von Arbeitnehmern verstehen.


1. Juni 2012

Detektei Lentz® deckt Warenschwund der besonderen Art auf

Obwohl Cyberkriminalität die Kriminalität der Zukunft ist, bleibt der Warenschwund jeder Art ein nicht zu unterschätzender Faktor der Wirtschaftskriminalität.

Im gesamten Einzelhandel summierten sich die Inventurdifferenzen 2011 auf 3,7 Milliarden Euro.


1. Juni 2012

Außendienstmitarbeiter erfand für sich die 29 Stunden Woche…Außendienstmitarbeiter erfand für sich die 29 Stunden Woche…

Der Außendienstmitarbeiter eines namhaften Schmuckvertriebes stand unter Verdacht, seine Arbeitszeit nicht so genau zu nehmen. Die Geschäftsführung des in Hessen ansässigen Unternehmens wandte sich daher im Juni an unsere Detektei.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.