Glossar: Dolose Handlungen

Dolose Handlungen

Dolose Handlungen verursachen allein in der Bundesrepublik Deutschland einen jährlichen Schaden in Milliardenhöhe. Firmen und Unternehmen die nicht konsequent gegen Dolose Handlungen vorgehen, erleiden einen enormen Wettbewerbsnachteil und sind langfristig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt.

Der rechtswissenschaftliche Begriff ,dolos‘ leitet sich vom lateinischen Wort ,dolus‘ ab, was soviel wie ,arglistig‘ und ,mit bösem Vorsatz‘ bedeutet. In der Literatur findet sich keine allgemein gültige Begriffsabgrenzung. Vielmehr existieren neben dem Terminus der ,dolosen Handlung‘ noch weitere Benennungen, wie z.B. ,Unterschlagung‘, ,Unregelmäßigkeit, ,unrechtmäßige Bereicherung‘, ,Betrug‘, sowie ,deliktische‘, also ,geschäftsschädigende‘ oder ,fraudulente‘ Handlung. Im anglo-amerikanischen Raum finden sich vorzugsweise die Begriffe ,Fraud‘ und ,Illegal Act‘.

Was sind Dolose Handlungen überhaupt?

Der Begriff ‚Dolose Handlungen‘ umfasst also umgangssprachlich beschrieben alle strafbaren, zum Schaden eines Unternehmens vorsätzlich durchgeführte Handlungen zusammen. Hierunter versteht das Strafrecht zum Beispiel

  • Schwarzarbeit
  • Erpressung
  • Insiderhandel
  • Steuerdelikte
  • Bestechung
  • Dokumentenfälschung
  • Missbrauch von Firmeneigentum

Die Gemeinsamkeit fast aller doloser Handlungen ist der massive Vertrauensbruch, da Dolose Handlungen immer von internen vermeidlichen Vertrauenspersonen begangen werden.

Die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei können bei der Aufdeckung und rechtssicheren Beweisführung doloser Handlungen ebenso helfen, wie beim Überführen der Täter und der Beweiserhebung.

Was sind dolose Handlungen: Eine Definition

Eine dolose Handlung beschreibt eine Tat, die zur Erlangung eines Vorteils für den Täter in heimtückischer Form führt, während ein Nachteil für ein Unternehmen oder einen Dritten entsteht. Dolose Handlungen zielen meistens auf Waren, Güter oder Leistungen ab. Darunter fallen Straftatbestände und Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung und Unterschlagung. Der dabei entstandene Schaden wird vom Täter vorsätzlich herbeigeführt oder grob fahrlässig in Kauf genommen. Dolose Handlungen sind meiste schwer aufzudecken und nachzuvollziehen.

Dolose Handlungen und interne Revision

Eine interne Revision ist eine Funktion, durch die Unternehmensprozesse überprüft werden. Durch eine objektive Prüfung werden die Unternehmensprozesse überprüft und angepasst. Eine solche Überprüfung kann durch Prozesse wie Planung, Organisation oder verschiedene Maßnahmen erfolgen. Durch die interne Revision kann die Einhaltung von Anordnungen und Regeln überwacht und bewertet werden. Diese Funktion kann im Hinblick auf dolose Handlungen für Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. So können vor allem Straftatbestände, die durch die eigenen Mitarbeiter oder Führungskräfte begangen werden, aufgedeckt oder verhindert werden. Durch die interne Revision können Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden mit deren Hilfe Wirtschaftskriminalität eingedämmt werden kann.

Checkliste dolose Handlungen

Sollte in ihrem Unternehmen der Verdacht auf dolose Handlungen entstehen ist sofortiger, unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben:

  • dem Verdacht auf dolose Handlungen durch unsere Wirtschaftsdetektive nachgehen und erhärten oder entkräften
  • absolute Diskretion behalten- keine Vorverurteilungen und übereilte Entschlüsse treffen
  • sorgfältige Dokumentation des Prüfungsvorgehens in enger Abstimmung mit unseren Wirtschaftsdetektiven
  • Bei Nachweis von dolosen Handlungen sofort Sanktionen zum Schutz ihres Unternehmens einleiten! (Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, sonstige)
  • eventuell eine Interne Revision aufstellen oder ggf. deren Effektivität überprüfen!
  • regelmäßige Nachkontrollen durch die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei

Aber warum eine Detektei einschalten?

Natürlich können Sie zur Aufdeckung Doloser Handlungen auch direkt die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten. Nur ist dies in den allermeisten Fällen mit einer Schädigung der öffentlichen Reputation ihres Unternehmens verbunden.

Wenn Sie Dolose Handlungen durch unsere Wirtschaftsdetektive aufdecken lassen, geschieht dies ‚geräuschlos‘, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden davon Kenntnis erlangen und Sie können dann selbst, wenn Sie alle Beweise vorliegen haben, eine fundierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen. Möchten Sie unsere Ermittlungsergebnisse den Strafverfolgungsbehörden zugänglich machen, oder möchten Sie die Angelegenheit, um Schaden von ihrem Unternehmen abzuwenden, außergerichtlich, bzw. ‚geräuschlos‘ mit dem Täter klären und so auch eine Rückführung von Ihnen zustehenden Geldern o.ä. erwirken?

Die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei sind auf die Beweiserhebung bei Doloser Handlungen seit 1995 erfahren und spezialisiert und unterstützen Sie gern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach ihren Vorgaben. Anders als die Strafverfolgungsbehörden sind wir nicht zur Meldung verpflichtet, sondern unterliegen der absoluten Verschwiegenheit Ihnen als Mandant unserer Detektei gegenüber.



Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIm Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
KundenstimmeMeine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.