Detektei hilft bei Verleumdung von Unternehmen und übler Nachrede
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Üble Nachrede kann Ihre Existenz gefährden
Klatsch und Tratsch sind seit jeher ein beliebtes Gesprächsthema. In der Wirtschaft können Gerüchte und unwahre Behauptungen aber ernsthafte Folgen haben, denn eine bewusst verbreitete Unwahrheit kann dem guten Ansehen eines Unternehmens erheblichen Schaden zufügen.
Ein seriöses Firmen-Image ist für jedes Unternehmen überlebenswichtig – umso mehr im Internetzeitalter, wo negative Schlagzeilen Ewigkeitswert erhalten und für jede Person öffentlich einsehbar sind.
Wie kommt es zu falschen oder sogar verächtlichen Äußerungen über ein Unternehmen?
Mit zunehmendem Erfolg zieht ein Unternehmen – egal in welcher Branche – Neider an. Konkurrenten werden durch bessere Produkte, Dienstleistungen oder Preise überholt und die öffentliche Meinung zur eigenen Firma steigt. Da kommt bei vielen Wettbewerbern der Gedanke auf, den unliebsamen Konkurrenten mit einer kleinen Rufschädigung das Handwerk zu legen. Der Täter kann sich dabei vor allem das Internet zunutze machen und schnell, anonym und weitreichend unwahre Bewertungen und Äußerungen über die andere Person bzw. das andere Unternehmen abgeben. Ziel dabei ist es, den Gegner herabzuwürdigen oder in schweren Fällen sogar aus dem Markt zu drängen.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Lars K., Aachen
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Oliver P., Leipzig
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
„Unternehmen, die auf ihrer Internetseite nichts anderes tun, als sich über ihre Mitbewerber am Markt zu äußern, versuchen damit fast immer von eigenen Schwachstellen abzulenken. Das sind dann auch meist die Unternehmen, die im Internet falsche Bewertungen über ihre Mitbewerber abgeben lassen.“, so Frances Lentz, Gesamtprokuristin und Mediatorin (Univ.) der Lentz Gruppe®.
Doch wieviel Aufwand ein Unternehmen in seine positive Außendarstellung auch stecken mag: 'Ein geschickt gestreuter Verdacht oder eine falsche Anschuldigung kann den Leumund so nachhaltig beschädigen, dass am Ende sogar die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens auf dem Spiel steht', weiß auch Marcus Lentz, selbst ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und ebenfalls seit 1995 Geschäftsführer der international operierenden Lentz Gruppe®.
Vom Wurstfabrikanten bis zum Computerspiele-Entwickler, von der Schnellimbiss- bis zur KFZ-Werkstatt-Kette – sie alle gerieten schon einmal mit negativen Meldungen in öffentliche Schlagzeilen. Nicht wenige Unternehmen schlittern in der Folge schlimmer Behauptungen sogar in die Pleite, vor allem im Mittelstand. Wie aber können sich Unternehmen vor Rufschädigung schützen?
Wann spricht man von Verleumdung / üble Nachrede?
Natürlich steckt nicht hinter jeder negativen Stellungnahme zu einem Unternehmen gleich eine groß angelegte Rufmord-Kampagne. Gekündigte Mitarbeiter und unzufriedene Kunden hinterlassen heute schnell einmal eine schlechte Bewertung auf entsprechenden Online-Plattformen – dagegen hilft nur, vorsorglich möglichst gute Beziehungen zu pflegen.
Nehmen die negativen Einträge aber plötzlich überhand, können auch durchaus Konkurrenten dahinterstecken, die sich durch eine „gekaufte“ Abwertung des Mitbewerbers Marktvorteile verschaffen wollen. Werden dazu wissentlich falsche Behauptungen oder gar Anschuldigungen an die Adresse eines Unternehmens oder seiner Führung verbreitet, liegt definitiv der Tatbestand einer Verleumdung vor.
Misstrauisch werden sollten User immer dann, wenn ein Unternehmen jahrelange gute Reputation hatte und sich plötzliche negative Schlagzeilen und Bewertungen häufen. Dies kann ein sicheres Anzeichen sein, dass Mitbewerber dahinterstecken. Dagegen können und sollten Betroffene sich unbedingt wehren, rät Chefermittler Marcus Lentz. Fast allen Bewertungsportale, auch Google selbst, ist daran gelegen nur echte Bewertungen zu veröffentlichen. Es gibt Anlaufstellen, wo man anhand der IP-Adresse des Bewertenden sehr schnell feststellen kann, ob es sich um eine echte Bewertung oder mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen „Racheakt“ eines Dritten handelt. Bewertungen, die zum Beispiel versuchen ihre wahre Identität mit Hilfe von Proxy-Servern zu verschleiern, sind niemals echt.
Auch sollte man sich – was bei Google problemlos möglich ist – die anderen Bewertungen dieser User anschauen. Wenn ein User Orte in ganz Deutschland bewertet, d.h. ein Kino in Hamburg, ein Eiscafé in München, einen Friseur in Frankfurt am Main und ein Restaurant in Düsseldorf ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich nicht um einen „echten“ User handelt. Erfahrungsgemäß bewerten User immer Orte in ihrer Nähe. Gleiches gilt, wenn User generell nur stark negativ, oder nur äußerst positiv bewerten. Auch hier ist Vorsicht geboten! Meist stimmt etwas nicht., ein Eiscafé in München, einen Friseur in Frankfurt am Main und ein Restaurant in Düsseldorf ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich nicht um einen „echten“ User handelt. Erfahrungsgemäß bewerten User immer Orte in ihrer Nähe. Gleiches gilt, wenn User generell nur stark negativ, oder nur äußerst positiv bewerten. Auch hier ist Vorsicht geboten! Meist stimmt etwas nicht.
Wie Unternehmen sich gegen üble Nachrede wehren können: Eine Leumundsprüfung bringt Licht ins Dunkel
Bei übler Nachrede ist schnelles Handeln gefragt, um den Schaden so gut wie möglich zu begrenzen: „Häufig kann die professionelle Recherche versierter Ermittler im Rahmen einer Leumundsprüfung die Quelle der verleumderischen Falschinformation aufdecken“, weiß Marcus Lentz.
Wo möglich, werden dabei auch gerichtsverwertbare Beweise gesichert, die es dem Geschädigten erlauben, dem Treiben der Rufschädiger auch juristisch den Riegel vorzuschieben und sogar die Kosten der Detektive nach §91 ZPO. als „Kosten der notwendigen Beweisführung“ zu regressieren.
Lässt sich ein konkreter Schaden beziffern, sind sogar weitergehende Schadensersatzforderungen möglich. „Ein bekanntes süddeutsches Architekturbüro wandte sich an uns, weil innerhalb weniger Wochen auf mehreren Onlineseiten über 50 negative Bewertungen und abfällige Erfahrungsberichte aufgetaucht waren. Das hatte Bedenken bei einem großen Auftraggeber geweckt und das Unternehmen deshalb eine wichtige Ausschreibung verloren“, berichtet der Chef der regelmäßig weltweit agierenden Lentz Gruppe®. Da parallel noch eine weitere, große Bewerbung lief, war schnelles Handeln angezeigt.
Die erfahrenen Detektive der Detektei Lentz & Co. GmbH fanden schnell heraus, dass die über 50 negativen Posts und Kommentare von insgesamt drei verschiedenen IP-Adressen stammten – und stellten dem Auftraggeber der offensichtlich gekauften bzw. gefakten Bewertungen eine Falle. „Wie sich herausstellte, war die Quelle der Rufmordkampagne der größte Konkurrent unseres Mandanten. Rund ein Drittel der entgangenen Auftragssumme wurde ihm daraufhin im Rahmen einer langwierigen Schadensersatzklage zugesprochen.“ Dabei hatte der unlautere Mitbewerber noch Glück: Für die Verbreitung übler Nachrede können in bestimmten Fällen sogar Haftstrafen verhängt werden.
Für die Architekten ging der Fall glimpflich aus, sie erreichten mit dem Richterspruch sogar relativ schnell die Löschung der falschen Negativ-Bewertungen. „Viele Betroffene warten aber zu lange ab, bis sie tätig werden oder sich kompetente Hilfe suchen oder scheuen die damit verbundenen Kosten und hoffen, dass sich das Problem von alleine löst. Ein fataler Fehler!“, weiß Frances Lentz.
Ist es strafbar, negative Bewertungen abzugeben?
Wir machen es kurz: Wenn Sie auf Google eine schlechte Rezension schreiben, können Sie sich durchaus strafbar machen. Die bewertete Person oder das bewertete Unternehmen kann dann eine Strafanzeige gegen Sie erstatten.
Oft wird auch die angebliche Anonymität oder ein Pseudonym Sie dann nicht schützen können, da Google & Co. zu jeder Bewertung auch die IP-Adresse speichern, unter der diese Bewertung im System abgegeben wurde und über diese IP-Adresse können Sie von den Strafverfolgungsbehörtden kinderleicht identifiziert weden!
Wann ist eine Google-Bewertung strafbar? Ganz klar: Immer dann, wenn in der Rezension strafrechtlich relevante Inhalte vorzufinden sind.
Beispiele:
- Sie bedrohen jemanden in der Google-Bewertung. Das ist ein Straftatbestand und kann zur Strafanzeige führen, vgl. § 241 StGB.
- Sie beleidigen eine Person. Auch das ist in einer Rezension strafrechtlich relevant, vgl. § 185 StGB.
- Es ist üble Nachrede in dem Eintrag vorhanden. Das ist strafbar, vgl. § 186 StGB.
- Sie verleumden jemanden, in dem die Bewertung falsche / unwahre Inhalte enthält. Auch hier kann eine Strafanzeige folgen, vgl. § 187 StGB.
- Sie verdächtigen jemanden falsch. Strafanzeige möglich, vgl. § 164 StGB.
- Sie verstoßen mit der Bewertung gegen eine vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtung, vgl. §203 StGB.
- Sie sind ein Mitbewerber und haben mit dem bewerteten Unternehmen keine Geschäftsbeziehung.
Speziell in diesem, letzten Punkt 7 gilt:
Fake Bewertungen sind strafbar!
Fake-Bewertungen von Waren und Dienstleistungen im Internet stellen seit geraumer Zeit ein zunehmendes Problem dar. Die Variationen sind dabei vielseitig. So werden negative Evaluierungen von zu Unrecht unzufriedenden Kunden genauso abgegeben wie gefälschte Rezensionen durch die Konkurrenz. Gerade für Verkäufer und Dienstleister, die online agieren kann dies gravierende, teils existenzbedrohende Folgen haben. Freilich ist auch der Verbraucher selbst Leidtragender solcher Bewertungen, da eine fundierte Prüfung der Ware oder Dienstleistung im Vorfeld erschwert wird.
Um gegen dieses Phänomen vorzugehen, ist bereits vor einiger Zeit die europarechtliche Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften in der europäischen Union (2019/2161) ins Leben gerufen worden. Auf Basis dieser Richtlinie soll nun § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert werden. Konkret soll die Vorschrift um den Absatz 3 b) erweitert werden. Hier wird es heissen:
Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.
Weitere Straftatbestände sind denkbar. Wir wollen hier nicht auf alle möglichen Straftatbestände eingehen. Fakt ist jedoch, dass eine Google-Bewertung sehr wohl und sehr schnell strafbar sein kann. Sie können aufgrund eines Eintrags bei Google schnell Post vom Staatsanwalt erhalten.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung zur Aufdeckung von Verleumdung und übeler Nachrede telefonisch Kontakt auf!
Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-18 Uhr und sonntags 09-14 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen sehr gern ausführlich über unser Kontaktformular.
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)
Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?
Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.
Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.
Was passiert bei einer Einschleusung?
Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.
Expertenvorstellung: Alexander Malien
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Detektei hilft bei Verleumdung von Unternehmen und übler Nachrede? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.
In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.
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