Nachstellungen
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Was ist ‚Nachstellung‘?

Nachstellung ist umgangssprachlich als Stalking bekannt. Das Gesetz kennt den umgangssprachlichen Begriff Stalking jedoch nicht. Juristisch korrekt ist der Terminus als ‚Nachstellung‘ in §238 StGB. festgelegt. Stalking ist ein Begriff aus der Jägersprache und bedeutet soviel wie ‚jagen‘. Genau das tut diese Art von Täter auch. Er jagt sein Opfer und stellt ihm nach.
Nachstellung in verschiedenen Ausprägungen
Man unterscheidet heute zwischen
Beide Tatformen können auch parallel zueinander begangen werden und sind auch unter weitergehenden Gesichtspunkten möglicherweise strafbar. So kann ein Täter der seinem Opfer beharrlich nachstellt und dessen räumliche Nähe sucht sich auch der
- Nötigung, §240 StGB.
- Bedrohung, §241 StGB.
u.a. Tatbeständen strafbar machen. Jedoch ist die Beweisführung für das Opfer meist schwierig, zumal sich das Opfer in einer physischen Ausnahmesituation befindet. Professionelle Hilfe tut also Not. Hier kommen die besonders auf die Aufdeckung von Stalking / Cyberstalking geschulten Detektive unserer Detektei zum Einsatz und können schnell, effektiv und nachhaltig – meist innerhalb von ein bis zwei Wochen – helfen, dass oftmals schon monatelang andauernde Marthyrium unserer Mandanten zu beenden.
Was für Menschen werden zum Täter?
Warum jemand zum Stalker wird, kann verschiedene Ursachen haben, etwa eine Liebe, die nicht erwidert wird. Auch Rache, Hass, oder Neid können ein Grund für das beharrliche Nachstellen sein. Die Täter sind oft keine Unbekannten: Es sind vor allem Expartner, Nachbarn oder Arbeitskollegen, die zu Nachstellern werden.
Nachstellung vs. normale Liebesbekundung
Ab wann aus einer normalen Liebesbekundung, wie dem Hinterlegen von Blumen vor der Haustür, dem Einwerfen eines Liebesbriefes in den Briefkasten, oder dem lieb gemeinten Stofftier am Auto ein strafbares Nachstellen wird, entscheidet sich nachdem das Opfer klar zum Ausdruck gebracht hat, dass es das nicht möchte.
Wird dieser Wunsch vom Täter aktzeptiert und er stellt seine Handlungen ein, liegt keinesfalls eine Straftat vor. Macht er jedoch weiter und sucht weiterhin beharrlich die Nähe seines Opfer, so wird aus einer Liebesbekundung sehr schnell eine strafbare Nachstellung.
Es gibt fünf verschiedene Typen von Tätern bei Nachstellung
Die Nachstellung verläuft nicht immer gleich. In der Regel kennen sich Täter und Opfer. Doch das muss nicht immer so sein. Auch ein vollkommen Unbekannter kann einem anderen Menschen nachstellen. Oft sind davon Personen betroffen, die berühmt sind, etwa Schauspieler oder Sänger. Wissenschaftler unterscheiden fünf Typen von Tätern bei Nachstellung:
1. Der Täter, der zurückgewiesen wurde
In etwa der Hälfte aller Fälle von Nachstellung handelt es sich bei dem Täter um den Expartner des Opfers. Durch die Trennung fühlt sich der Stalker zurückgewiesen. Er will sich rächen oder die Person zurückgewinnen, die er immer noch liebt.
2. Der Täter, der Liebe sucht
Es gibt auch Fälle, in denen der Täter bei Nachstellung sein Opfer nicht kennt. Trotzdem glaubt er, diese Person zu lieben und ist davon überzeugt, dass diese auch so empfindet. Er leidet an einer Art Liebeswahn.
3. Der Täter, der Gefühle falsch versteht
Einige Menschen werden zum Täter bei Nachstellung, weil sie Gefühle und Situationen nicht richtig einschätzen können. Sie deuten das Verhalten ihres Opfers falsch. Zurückweisung wird von ihnen nicht als solche erkannt.
4. Der Täter, der Rache sucht
Ein anderes Motiv für Nachstellung kann Rache sein. Der Täter glaubt, ihm sei Unrecht geschehen – und er gibt seinem Opfer dafür die Schuld.
5. Der Täter, der einen Übergriff plant
Gefährlich sind Täter bei Nachstellung, die jemandem nachstellen, weil sie ihn sexuell missbrauchen wollen. Durch das Stalking wollen sie dessen Gewohnheiten kennenlernen. In manchen Fällen setzen die Täter ihren Plan in die Tat um.
Problembeispiel

Sie hegen den Verdacht beobachtet zu werden. Ihnen sind in letzter Zeit wiederholt Personen bzw. Fahrzeuge aufgefallen, welche Ihnen gefolgt sind. Ein Gläubiger, ein abgelehnter Verehrer, ein Mitbewerber, der so Ihre Kunden auskunftschaften möchte oder der eigene (Ex-) Ehe-/ Lebenspartner können hier als evtl. Auftraggeber in Betracht kommen.
Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen! Ein solches Verhalten kann i.S.d. §238 StGB. strafbar sein. Es drohen empfindliche Geldstrafen, oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Unser Vorschlag
Das Wichtigste zuerst: Sie müssen sich so normal und natürlich wie immer Verhalten!
Unsere Detektei stellt ein Team aus drei bis vier erfahrenen Privatdetektiven zusammen. Dann observieren wir Sie und ihre direkte Umgebung selbst und stellen so fest, durch welche Person(en) und Fahrzeuge Sie verfolgt werden. Durch Ermittlungen stellen wir zudem fest, ob es sich um Hobbydetektive (also Privatpersonen) oder professionelle Berufsdetektive einer anderen Detektei handelt, die sich nur so ‚ungeschickt‘ angestellt haben, dass Sie Ihnen aufgefallen sind, was häufig an mangelndem Personaleinsatz (zu wenige Detektive werden zeitgleich eingesetzt) liegt.
Während der laufenden Observation durch uns, dürfen Sie niemals Kontakt zu unseren Detektiven unmittelbar aufnehmen! Wenn die Observanten, die Ihnen nachstellen dies bemerken würden, wäre alle Mühe umsonst gewesen! Wir betreuen Sie aus unserer Detektei während des gesamten Einsatzes lückenlos.
Falls Sie dies wünschen, versuchen die Detektive unserer Detektei selbstverständlich auch den Auftraggeber der Observation gegen Sie festzustellen.
Sie erhalten am Schluss unserer Tätigkeit lückenlose, schriftliche Tagesberichte, mit entsprechendem visuellen Beweismaterial, damit Sie ihren berechtigten Unterlassungsanspruch gegen die Observanten und deren Auftraggeber auch gerichtlich meist problemlos durchsetzen können und auch die Kosten unserer Detektei als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ i.S.d. §91 ZPO. zurückfordern können.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team

Frances Lentz

Alexander Malien
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Volker R., Heppenheim

H.V., Frankfurt am Main

Jürgen Harms, Berlin

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Sa. von 09-19 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Welche Detektei analysiert Drohbriefe?
Unsere forensischen Schriftsachverständigen und unsere graphologischen Schriftsachverständigen analysieren Droh- und Schmähbriefe akribisch auf wissenschaftlicher Basis und können so helfen, den Täter zu überführen.
Welche Detektei hilft bei Nachbarschaftsstreitigkeiten?
Unsere Detektei ist sowohl mit Ermittlungen, Beobachtungen (Observationen) als auch mit universitär zertifizierten Mediatoren zur Streitbeilegung und Sachverhaltsklärung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten seit 1995 im Einsatz.
Welche Detektei hilft bei Nachstellungen?
Der Bereich der Nachstellung i.S.d. §238 StGB., also im Volksmund ‚Stalking‘ genannt, wird von uns regelmäßig betreut. Spezialisierte Privatdetektiv – Teams unserer Detektei helfen unseren Mandanten Nachstellung gerichtsverwertbar nachzuweisen und den / die Täter so zu überführen, dass diese auch meist für unsere Kosten nach §91 ZPO. als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ aufkommen müssen.
Welche Detektei hilft bei Stalking?
Der Bereich des Stalking i.S.d. §238 StGB., also juristisch korrekt ‚Nachstellung‘ genannt, wird von uns regelmäßig betreut. Spezialisierte Privatdetektiv – Teams unserer Detektei helfen unseren Mandanten Stalking gerichtsverwertbar nachzuweisen und den / die Stalker so zu überführen, dass diese auch meist für unsere Kosten nach §91 ZPO. als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ aufkommen müssen. Wir helfen Ihnen!
Expertenvorstellung: Susanne Weyel

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Nachstellungen? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.
Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
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