Unerlaubte Nebentätigkeit

Unerlaubte Nebentätigkeit

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(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

Unerlaubte Nebentätigkeit ist nur ein Oberbegriff für zahlreiche, teils arbeitsrechtlich, teils strafrechtlich relevante Fehlverhalten von Mitarbeitern.

Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeiter frei, neben dem Hauptjob weiteren  – auch gewerblichen – entgeltlichen Tätigkeiten nachzugehen. Sie nehmen damit das Recht jedes Arbeitnehmers auf freie Berufswahl wahr, die auch die Freiheit zu Nebenjobs beinhaltet. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit nicht genehmigen. In vielen Arbeitsverträgen gibt es aber zumindest eine Vereinbarung, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informiert. Unbedingte Informationspflicht liegt vor, wenn die Tätigkeiten die Interessen des Arbeitgebers berühren.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeBeobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
KundenstimmeMit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Was ist nicht erlaubt?

Nebenbeschäftigung

Eine Nebentätigkeit darf definitiv nicht ausgeübt werden, wenn

  • Die gesetzlich erlaubte Wochenarbeitszeit durch den Nebenjob wiederholt überschritten wird.
  • Die Haupttätigkeit nachweislich negativ beeinflusst wird.
  • Es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt.

Des Weiteren ist es nicht erlaubt, im Urlaub oder in Zeiten von Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachzugehen.

Vor allem wenn es um das Thema Konkurrenz geht, sollte eine Detektei eingeschaltet werden. Nicht nur, dass Schwarzarbeit in Deutschland strafbar ist. Ein solches Verhalten gefährdet das Unternehmen. Fehlt dem Betrieb der nötige Umsatz, kann der Firmenchef die Gehälter nicht mehr bezahlen und muss eben diese Mitarbeiter entlassen. Leider dann auch die ehrlichen Mitarbeiter.

Im Laufe der Jahre sind uns eine Reihe Fälle begegnet, die sich leider so zugetragen haben: Der Unternehmensberater, der die lukrativsten Aufträge selbst in die eigene Tasche bearbeitete. Der Maler, der sich Leiter, Pinsel, ja sogar das Malerband, von seinem Chef am Samstag mitnahm, um am Wochenende zwei komplette Wohnungen für je 900,00€ zu renovieren. Die gleichen Wohnungen, für die sein Chef zuvor angeblich überhöhte Angebote über 2.000,00 € abgegeben hatte. Der KFZ-Mechaniker, der in seiner Hobbywerkstatt die Autos der Kunden repariert, die bei seinem Chef – wegen der vorgeblich zu hohen Werkstattpreise – nur noch die Teile kaufen. Das Werkzeug „lieh“ sich der Mechaniker mal übers Wochenende aus.

Was ist zu tun?

Erfahrene und geprüfte Detektive (ZAD) können helfen, solche Sachverhalte absolut gerichtsverwertbar aufzuklären, zu dokumentieren, zu beweisen oder – unter Umständen – auch völlig zu entkräften und zu Unrecht verdächtigte Mitarbeiter zu rehabilitieren. Liegt ein konkreter Verdacht vor, ist das allerdings nur selten der Fall.

In jedem Fall haben Sie hinterher absolute Gewissheit und können Ihre Entscheidung aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund irgendwelcher Spekulationen, irgendwelcher Vermutungen oder Gerüchte treffen.

Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten! Unser vom TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem garantiert Ihnen nicht nur erstklassige Beratung vor der unkomplizierten Auftragserteilung, sondern auch eine professionelle und gerichtlich voll anerkannte Beweisführung, ausschließlich durch geprüfte Detektive (ZAD).

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?

Bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug hilft die Detektei Lentz weltweit mit einer professionellen Observation und gerichtsverwertbaren Beweisen weiter.

Was kann ich gegen die unerlaubte Nebentätigkeit meines Arbeitnehmers tun?

Berührt die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers die Interessen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer seiner Informationspflicht nachkommen. Wird er dieser nicht gerecht, hilft die Detektei Lentz mit einer gerichtsverwertbaren Aufklärung der unerlaubten Nebentätigkeit ihrer Arbeitnehmer weiter.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?

Wirtschaftsdetektive unserer Detektei ermitteln bundesweit bei Schwarzarbeit und unerlaubter Nebentätigkeit. Hierbei müssen alle Rechtsnormen beachtet werden, damit die ermittelten Beweise auch vor Gericht Bestand haben und verwendet werden dürfen!

Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?

Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.

Expertenvorstellung: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Unerlaubte Nebentätigkeit? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.