Unerlaubte Nebentätigkeit
Unerlaubte Nebentätigkeit ihrer Mitarbeiter (bei der Konkurrenz) schadet ihrem Unternehmen. Unsere Detektei hilft rechtskonforme Beweise zu erarbeiten seit 1995
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Unerlaubte Nebentätigkeit ist nur ein Oberbegriff für zahlreiche, teils arbeitsrechtlich, teils strafrechtlich relevante Fehlverhalten von Mitarbeitern.
Die Überprüfung unerlaubter Nebentätigkeiten von Mitarbeitern bei der Konkurrenz kann für Unternehmen von großer Bedeutung sein, um mögliche Interessenkonflikte, Verstöße gegen Wettbewerbsregeln oder den Diebstahl vertraulicher Informationen aufzudecken. In solchen Fällen kann der Einsatz von Privatdetektiven eine effektive und diskrete Methode sein, um Beweise zu sammeln und die Integrität des eigenen Unternehmens zu schützen.
Bei der Überprüfung unerlaubter Nebentätigkeiten bei der Konkurrenz können Privatdetektive verschiedene Ermittlungstechniken einsetzen. Dazu gehören zum Beispiel gezielte Observationen, Überwachung von digitalen Kanälen, Informationsbeschaffung durch Befragungen von Mitarbeitern oder das Überprüfen öffentlicher Aufzeichnungen. Ziel ist es, mögliche Verstöße gegen Arbeitsverträge oder Wettbewerbsvereinbarungen aufzudecken.
Der Einsatz von Privatdetektiven zur Überprüfung unerlaubter Nebentätigkeiten bei der Konkurrenz kann Unternehmen mehrere Vorteile bieten. Zum einen ermöglicht er, potenzielle Verstöße gegen Vereinbarungen frühzeitig zu erkennen und rechtliche Schritte einzuleiten. Dies hilft dabei, das eigene Unternehmen vor möglichen Schäden oder Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Zum anderen kann die Überprüfung unerlaubter Nebentätigkeiten bei der Konkurrenz dazu beitragen, das Wettbewerbsumfeld fair und transparent zu gestalten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Einsatz von Privatdetektiven bei der Überprüfung unerlaubter Nebentätigkeiten bei der Konkurrenz rechtlichen und ethischen Richtlinien folgen muss. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Aktivitäten der Detektive im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen und die Privatsphäre von Mitarbeitern und anderen Parteien respektiert wird.
Insgesamt kann der Einsatz von Privatdetektiven zur Überprüfung unerlaubter Nebentätigkeiten bei der Konkurrenz eine effektive Maßnahme sein, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu schützen und möglichen Missbrauch von Informationen oder Ressourcen zu verhindern. Durch professionelle und diskrete Ermittlungen können potenzielle Verstöße aufgedeckt und angemessen gehandhabt werden, um die Integrität des eigenen Unternehmens zu gewährleisten.
Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeiter frei, neben dem Hauptjob weiteren – auch gewerblichen – entgeltlichen Tätigkeiten nachzugehen. Sie nehmen damit das Recht jedes Arbeitnehmers auf freie Berufswahl wahr, die auch die Freiheit zu Nebenjobs beinhaltet. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit nicht genehmigen. In vielen Arbeitsverträgen gibt es aber zumindest eine Vereinbarung, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informiert. Unbedingte Informationspflicht liegt vor, wenn die Tätigkeiten die Interessen des Arbeitgebers berühren.
Unerlaubte Nebentätigkeiten rechtssicher Nachweisen mit unserer Detektei als Partner
Der Einsatz von Privatdetektiven zur Überprüfung unerlaubter Nebentätigkeiten von Mitarbeitern kann für Unternehmen eine wichtige Maßnahme sein, um potenzielle Interessenkonflikte aufzudecken und die Integrität des Betriebs zu wahren. Mitarbeiter, die neben ihrer Hauptbeschäftigung noch in Nebentätigkeiten engagiert sind, können die Leistungsfähigkeit, Loyalität und Einhaltung von Unternehmensrichtlinien beeinträchtigen.
Privatdetektive können diskret und professionell eingesetzt werden, um Verdachtsmomente auf unerlaubte Nebentätigkeiten zu überprüfen. Dabei können sie Observationen durchführen, digitale Spuren verfolgen, offizielle Unterlagen überprüfen und Zeugen befragen, um Beweise zu sammeln.
In vielen Fällen kann der Einsatz von Privatdetektiven dazu beitragen, unerlaubte Nebentätigkeiten aufzudecken und rechtliche Schritte gegen die betroffenen Mitarbeiter einzuleiten. Dies schützt nicht nur das Unternehmen vor potenziellen Risiken und Imageverlusten, sondern trägt auch zur Sicherung der Rechtmäßigkeit und Arbeitsvertragstreue bei.
Es ist wichtig anzumerken, dass der Einsatz von Privatdetektiven nur unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben und im Rahmen der Datenschutzbestimmungen erfolgen sollte. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Ermittlungen transparent, verhältnismäßig und rechtmäßig durchgeführt werden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Insgesamt kann der Einsatz von Privatdetektiven zur Überprüfung unerlaubter Nebentätigkeiten eine wirksame Maßnahme sein, um die Integrität, Transparenz und Legalität von Unternehmensabläufen zu gewährleisten. Durch professionelle und diskrete Ermittlungen können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und angemessen gehandhabt werden, um die Sicherheit und Effizienz des Unternehmens zu gewährleisten.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Was ist nicht erlaubt?
Eine Nebentätigkeit darf definitiv nicht ausgeübt werden, wenn
- Die gesetzlich erlaubte Wochenarbeitszeit durch den Nebenjob wiederholt überschritten wird.
- Die Haupttätigkeit nachweislich negativ beeinflusst wird.
- Es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt.
Des Weiteren ist es nicht erlaubt, im Urlaub oder in Zeiten von Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachzugehen.
Vor allem wenn es um das Thema Konkurrenz geht, sollte eine Detektei eingeschaltet werden. Nicht nur, dass Schwarzarbeit in Deutschland strafbar ist. Ein solches Verhalten gefährdet das Unternehmen. Fehlt dem Betrieb der nötige Umsatz, kann der Firmenchef die Gehälter nicht mehr bezahlen und muss eben diese Mitarbeiter entlassen. Leider dann auch die ehrlichen Mitarbeiter.
Im Laufe der Jahre sind uns eine Reihe Fälle begegnet, die sich leider so zugetragen haben: Der Unternehmensberater, der die lukrativsten Aufträge selbst in die eigene Tasche bearbeitete. Der Maler, der sich Leiter, Pinsel, ja sogar das Malerband, von seinem Chef am Samstag mitnahm, um am Wochenende zwei komplette Wohnungen für je 900,00€ zu renovieren. Die gleichen Wohnungen, für die sein Chef zuvor angeblich überhöhte Angebote über 2.000,00 € abgegeben hatte. Der KFZ-Mechaniker, der in seiner Hobbywerkstatt die Autos der Kunden repariert, die bei seinem Chef – wegen der vorgeblich zu hohen Werkstattpreise – nur noch die Teile kaufen. Das Werkzeug „lieh“ sich der Mechaniker mal übers Wochenende aus.
Eine unerlaubte Nebentätigkeit ist eine Tätigkeit, die nicht mit dem Hauptberuf des Arbeitnehmers vereinbar ist und somit gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Verbotene unerlaubte Nebentätigkeiten können sein:
– Konkurrenztätigkeiten: Eine Nebentätigkeit, die direkt in Wettbewerb mit dem Arbeitgeber tritt und seine Interessen gefährdet.
– Interessenkonflikte: Eine Nebentätigkeit, die zu Interessenkonflikten führt, z.B. wenn der Arbeitnehmer Informationen oder Geschäftskontakte seines Arbeitgebers für die Nebentätigkeit nutzen würde.
– Verstoß gegen Arbeitszeitregelungen: Eine Nebentätigkeit, die die Arbeitszeit des Arbeitnehmers einschränkt und somit die Arbeitsleistung beim Hauptarbeitgeber beeinträchtigt.
– Verbotene Tätigkeiten: Tätigkeiten, die gesetzlich oder vertraglich untersagt sind, z.B. Schwarzarbeit.
Es ist wichtig, vor Aufnahme einer Nebentätigkeit die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen und sicherzustellen, dass die Tätigkeit den arbeitsvertraglichen Pflichten nicht widerspricht. Andernfalls kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Abmahnung oder Kündigung.
Was ist zu tun?
Erfahrene und zweijährig ausgebildete und mehrjährig nach der Ausbildung erfahrene ‚ZAD geprüfte Privatermittler (IHK)‘ können helfen, solche Sachverhalte absolut gerichtsverwertbar aufzuklären, zu dokumentieren, zu beweisen oder – unter Umständen – auch völlig zu entkräften und zu Unrecht verdächtigte Mitarbeiter zu rehabilitieren. Liegt ein konkreter Verdacht vor, ist das allerdings nur selten der Fall.
In jedem Fall haben Sie hinterher absolute Gewissheit und können Ihre Entscheidung aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund irgendwelcher Spekulationen, irgendwelcher Vermutungen oder Gerüchte treffen.
Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten! Unser vom TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem garantiert Ihnen nicht nur erstklassige Beratung vor der unkomplizierten Auftragserteilung, sondern auch eine professionelle und gerichtlich voll anerkannte Beweisführung, ausschließlich durch festangestellte und einschleusungserfahrene ‚ZAD geprüfte Privatermittler (IHK)‘. In vielen Fällen verfügen wir über eigenes Personal mit branchenspezifischem Hintergrund (bspw. handwerkliche Bereiche, Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpfleger, Lageristen, Kraftfahrer etc.), was die Einschleusung erheblich erleichert.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Silke N., Hannover
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Dorothee S., Waiblingen
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?
Bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug hilft die Detektei Lentz weltweit mit einer professionellen Observation und gerichtsverwertbaren Beweisen weiter.
Was kann ich gegen die unerlaubte Nebentätigkeit meines Arbeitnehmers tun?
Berührt die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers die Interessen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer seiner Informationspflicht nachkommen. Wird er dieser nicht gerecht, hilft die Detektei Lentz mit einer gerichtsverwertbaren Aufklärung der unerlaubten Nebentätigkeit ihrer Arbeitnehmer weiter.
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?
Wirtschaftsdetektive unserer Detektei ermitteln bundesweit bei Schwarzarbeit und unerlaubter Nebentätigkeit. Hierbei müssen alle Rechtsnormen beachtet werden, damit die ermittelten Beweise auch vor Gericht Bestand haben und verwendet werden dürfen!
Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?
Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?
Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.
Expertenvorstellung: Marcus R. Lentz
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Unerlaubte Nebentätigkeit? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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