Unerlaubte Nebentätigkeit
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Unerlaubte Nebentätigkeit ist nur ein Oberbegriff für zahlreiche, teils arbeitsrechtlich, teils strafrechtlich relevante Fehlverhalten von Mitarbeitern.
Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeiter frei, neben dem Hauptjob weiteren – auch gewerblichen – entgeltlichen Tätigkeiten nachzugehen. Sie nehmen damit das Recht jedes Arbeitnehmers auf freie Berufswahl wahr, die auch die Freiheit zu Nebenjobs beinhaltet. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit nicht genehmigen. In vielen Arbeitsverträgen gibt es aber zumindest eine Vereinbarung, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informiert. Unbedingte Informationspflicht liegt vor, wenn die Tätigkeiten die Interessen des Arbeitgebers berühren.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
Dorothee S., Waiblingen
Harald K., A-5300 Hallwang
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Was ist nicht erlaubt?
Eine Nebentätigkeit darf definitiv nicht ausgeübt werden, wenn
- Die gesetzlich erlaubte Wochenarbeitszeit durch den Nebenjob wiederholt überschritten wird.
- Die Haupttätigkeit nachweislich negativ beeinflusst wird.
- Es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt.
Des Weiteren ist es nicht erlaubt, im Urlaub oder in Zeiten von Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachzugehen.
Vor allem wenn es um das Thema Konkurrenz geht, sollte eine Detektei eingeschaltet werden. Nicht nur, dass Schwarzarbeit in Deutschland strafbar ist. Ein solches Verhalten gefährdet das Unternehmen. Fehlt dem Betrieb der nötige Umsatz, kann der Firmenchef die Gehälter nicht mehr bezahlen und muss eben diese Mitarbeiter entlassen. Leider dann auch die ehrlichen Mitarbeiter.
Im Laufe der Jahre sind uns eine Reihe Fälle begegnet, die sich leider so zugetragen haben: Der Unternehmensberater, der die lukrativsten Aufträge selbst in die eigene Tasche bearbeitete. Der Maler, der sich Leiter, Pinsel, ja sogar das Malerband, von seinem Chef am Samstag mitnahm, um am Wochenende zwei komplette Wohnungen für je 900,00€ zu renovieren. Die gleichen Wohnungen, für die sein Chef zuvor angeblich überhöhte Angebote über 2.000,00 € abgegeben hatte. Der KFZ-Mechaniker, der in seiner Hobbywerkstatt die Autos der Kunden repariert, die bei seinem Chef – wegen der vorgeblich zu hohen Werkstattpreise – nur noch die Teile kaufen. Das Werkzeug „lieh“ sich der Mechaniker mal übers Wochenende aus.
Was ist zu tun?
Erfahrene und geprüfte Detektive (ZAD) können helfen, solche Sachverhalte absolut gerichtsverwertbar aufzuklären, zu dokumentieren, zu beweisen oder – unter Umständen – auch völlig zu entkräften und zu Unrecht verdächtigte Mitarbeiter zu rehabilitieren. Liegt ein konkreter Verdacht vor, ist das allerdings nur selten der Fall.
In jedem Fall haben Sie hinterher absolute Gewissheit und können Ihre Entscheidung aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund irgendwelcher Spekulationen, irgendwelcher Vermutungen oder Gerüchte treffen.
Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten! Unser vom TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem garantiert Ihnen nicht nur erstklassige Beratung vor der unkomplizierten Auftragserteilung, sondern auch eine professionelle und gerichtlich voll anerkannte Beweisführung, ausschließlich durch geprüfte Detektive (ZAD).
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?
Bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug hilft die Detektei Lentz weltweit mit einer professionellen Observation und gerichtsverwertbaren Beweisen weiter.
Was kann ich gegen die unerlaubte Nebentätigkeit meines Arbeitnehmers tun?
Berührt die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers die Interessen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer seiner Informationspflicht nachkommen. Wird er dieser nicht gerecht, hilft die Detektei Lentz mit einer gerichtsverwertbaren Aufklärung der unerlaubten Nebentätigkeit ihrer Arbeitnehmer weiter.
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?
Wirtschaftsdetektive unserer Detektei ermitteln bundesweit bei Schwarzarbeit und unerlaubter Nebentätigkeit. Hierbei müssen alle Rechtsnormen beachtet werden, damit die ermittelten Beweise auch vor Gericht Bestand haben und verwendet werden dürfen!
Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?
Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?
Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.
Expertenvorstellung: Marcus R. Lentz
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Unerlaubte Nebentätigkeit? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.
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