Was kostet ein Gutachten und wie lange dauert es?
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Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Egal ob es sich um ein forensisches Schriftgutachten, oder ein grafologisches Schriftgutachten handelt, richtet sich der Preis nach dem zu erwartenden Umfang der Arbeit, nach dem Schwierigkeitsgrad und damit auch nach der Anzahl der strittigen, bzw. zu untersuchenden Schriftstücke.
Die Kosten für seriöse Gutachten richten sich nach Umfang und Schwierigkeit der Aufgabe.
Um dem Mandanten im Vorfeld bereits ein Optimum an Klarheit zu geben, vereinbaren wir mit allen Mandanten im Vorfeld anhand einer bestehenden, festen Kostenstruktur in Anlehnung des für Sachverständige gültigen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) einen Festpreis, der die komplette Untersuchungsarbeit, auftragsbegleitende Untersuchungen und die eigentliche Gutachtenerstellung beinhaltet.
Welche Kosten entstehen für ein Schriftvergleichsgutachten?
Nach einer umfassenden telefonischen Erstberatung mit einem unserer für diesen Fachbereich geschulten Mandantenbetreuer, können wir Ihnen jedoch meist schon direkt am Telefon einen Festpreis nennen, wenn wir den Umfang der notwendigen Arbeiten und die Anzahl der zu untersuchenden und der Vergleichsschriftstücke kennen.
Übrigens: Schriftvergleichsgutachten sind als Kosten der notwendigen Beweisführung nach §91 ZPO. erstattungsfähig, wenn sich durch das Gutachten die prozessuale Stellung des Beteiligten entscheidend ändert.
Die eigentliche Beauftragung ist dann denkbar einfach:
Sie erhalten von uns einen unterschriftsreifen Auftrag, wahlweise per Telefax oder per E-Mail als hochauflösende PDF-Datei. Diesen Auftrag müssen Sie nur noch unterschreiben und uns – am besten wieder per Telefax/ E-Mail – zurück senden.
Nach Rücksendung des rechtsgültigen Auftrages vergeben wir eine individuelle Auftragsnummer, die Sie dann bitte bei der Kontaktaufnahme mit unserem (eigenen) Labor angeben. Dorthin schicken Sie dann bitte die für die Untersuchung und anschließende Erstellung des Gutachtens benötigten Unterlagen vollständig ein.
Nach circa ein bis maximal drei Wochen, je nach Auslastung, erhalten Sie das fertige Gutachten online in unserem Lentz Membersclub® mit digitaler, rechtsgültiger Signatur, übermittelt. Die uns eingereichten Unterlagen erhalten Sie per Einwurf-Einschreiben tagesgleich im Original wieder zurück. In dringenden Fällen kann – gegen einen Expresszuschlag – das Gutachten bevorzugt bearbeitet und nach drei Tagen garantiert fertig an Sie versendet werden.
Die hier genannten Zeiträume verstehen sich ab Eingang aller Schriftproben bei uns.
Ihre Berater zum Thema Schriftgutachten
Jürgen Kaufmann, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Expertenvorstellung: Jürgen Kaufmann
Herr Kaufmann ist bereits seit 1982, nach erfolgreichem Abschluss des Studium der Graphologie in Celle und München, als Schriftsachverständiger tätig und hat – nach entsprechender Berufserfahrung – im Jahr 1987 seine Abschlussprüfung abgelegt und sein Diplom an der Europäischen Gesellschaft für Schriftpsychologie und Schriftexpertise erworben.
Nach seinem Ausscheiden als Oberst bei der Bundeswehr ist Herr Kaufmann bereits seit dem Jahr 2001 in unserem Team als geprüfter Schriftsachverständiger tätig und wurde seither von zahlreichen Anwälten, Gerichten und Staatsanwaltschaften durch schriftlichen Beschluss als Sachverständiger bestimmt und eingesetzt.
In seiner Freizeit ist der mehrfache Großvater viel in Frankreich in seinem Ferienhaus unterwegs.
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