Detektive auf Erfolgsbasis: Modell mit Zukunft? Erfolgshonorare bei Detektiven vs. seriöser Ermittlungsarbeit.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Erfolgshonorar vs. seriöse Detektivarbeit
In vielen Bereichen der Wirtschaft, sind Erfolgshonorare üblich; so etwa im Maklergewerbe. Der Makler erhält eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Gleiches gilt im Automobilverkauf. Auch hier erhält der Verkäufer, zusätzlich zu seinem Grundgehalt, eine erfolgsabhängige Prämie.
Das funktioniert deshalb, weil es sich bei diesen Geschäftsmodellen um sogenannte Werkverträge handelt. Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung durch den anderen Vertragsteil herzustellen / zu liefern. Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg. In Deutschland sind Werkverträge nach § 631 ff. BGB. zulässig und geregelt.
Schon immer gibt es diese Anfragen auch bei Detekteien: “Bitte ermitteln Sie uns…. Wir möchten aber nur bei Erfolg bezahlen.” Oder: “Wir zahlen, wenn wir vor Gericht gewonnen haben.” Detektiv auf Erfolgsbasis. Ist das das Modell der Zukunft für Mandanten?
Detektive sind jedoch, genau wie Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, oder auch Gastronomen Dienstleister i.S.d. §611 BGB. Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beim Dienstvertrag wird in Abgrenzung zum Werkvertrag nur der Dienst – also das Bemühen – und nicht der Erfolg – also ein bestimmtes Ergebnis – geschuldet.
Lassen Sie uns das Erfolgshonorar mal gedanklich durchspielen.
Detektive: Bezahlung nur wenn die Untreue nachgewiesen wird…
Es begann mit kleineren und kleinsten potentiellen Kunden. “Lassen Sie uns gemeinsam das Problem lösen.” So lautet ein halbwegs cleverer Versuch, kostenlose Detektiv-Leistungen zu bekommen. Andere gingen platter vor: “Am Geld soll es nicht scheitern. Zurzeit haben wir noch keines, aber wenn wir vor Gericht gewonnen haben, dann zahlen wir.” Selbst börsennotierte Konzerne gaben “Erfolgsparameter” vor – erst ab einem bestimmten erreichten Ergebnis sollte Geld fließen. Eine zweifelhafte Geschäftsanbahnung, vor allem im Rechtsverständnis.
Ihr Anwalt, ihr Steuerberater, oder ihr Hausarzt möchten ja schließlich auch bezahlt werden, egal ob Sie den Prozess gewinnen, Ihnen beim Finanzamt eine Rückerstattung winkt, oder ihr Leiden wirklich kuriert wird.
Diese drei beispielhaften Berufsgruppen und Detektive haben eines gemeinsam: Sie sind allesamt Dienstleister. Dienstleister werden nach §611 BGB u.a. durch den Dienstvertrag zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Von Erfolg ist da nicht die Rede.
Vor allen Dingen was ist denn Erfolg bei einem Detektiv?
Wenn ihr Partner Sie betrügt, ist das ein Erfolg? Oder ist es ein Erfolg wenn ihr Partner Ihnen treu ist und ihr Verdacht falsch war?
Wenn ihr Mitarbeiter während seiner Krankheit ein genesungswidriges Verhalten zeigt und anderso arbeitet, oder wenn er wirklich krank ist, sich schont, um für Sie und ihre Firma bald wieder gesund und fit zu sein? Was ist denn der Erfolg?
Detektive liefern überall auf der Welt die Wahrheit. Professionell, wertneutral, emotionsfrei und ergebnisoffen. Nicht mehr und nicht weniger.
Erfolg ist Ansichtssache; Erfolgshonorare schaden aber der Glaubwürdigkeit.
Detektive sind unabhängige, berufsmäßige Zeugen, die durch ihre Aussage ein Verfahren nachhaltig beeinflussen können. Um die eigene Glaubwürdigkeit nicht aufs Spiel zu setzen, dürfen Detektive kein eigenes, wirtschaftliches Interesse am Ausgang eines Verfahrens haben, d.h. müssen ergebnisoffen bezahlt werden.
Ich kann die Nachfrage nach erfolgsabhängigen Vergütungen sogar recht gut verstehen: Für viele Unternehmen ist es nicht einfach, eine gute Detektei von einer schlechten zu unterscheiden. Nach wie vor gibt es einige schwarze Schafe. Und auch solche Detekteien, die es nicht mal böse meinen, aber wenig bis gar nichts von dem Job verstehen, oder bei denen der Firmenchef selbst haushoch überschuldet ist, also als ‚unbestechlicher Zeuge vor Gericht‘ keinen Pfifferling wert ist.
Eine nach DIN SPEC 33452 zertifizierte Detektei garantiert höchste Seriosität!
Denn nur im Rahmen der Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 wird jährlich nicht nur die Qualifikation und Ausbildung der eingesetzten Detektive geprüft, sondern auch die Seriosität und Bonität des gesamten Unternehmens und der Geschäftsführung. Bei keiner anderen Zertifizierung ist das so der Fall!
Klar, dass die Mandanten sich gegen diese unübersichtliche Branche der Privatermittler absichern möchten. Erfolglose Detektive sollen kein Geld kosten. Logisch auch, dass es bei den ‚erfolgsbasierten‘ Anfragen ausschließlich um das Erreichen bestimmter Ergebnisse für bestimmte Mandanten geht. Viele Firmen haben einfach nicht das juristische und detektivische Wissen, um Tiefe und Umfang notwendiger Arbeiten einer Detektei abschätzen zu können, wie auch folgendes Beispiel zeigt.
Was Detektiv-suchende Mandanten bei ihren Erfolgsmodell-Anfragen nicht bedenken ist, dass viele Arbeitsstunden investiert werden müssen, um ein einwandfreies Ergebnis zu erzielen. Eine Observation ist mehr als simples Hinterherfahren; wobei selbst das bei heutiger Verkehrsdichte und heutigem Parkplatzmangel schon eine große Kunst ist, ohne dabei die Zielperson aus den Augen zu verlieren, oder aufzufallen.
Wir setzen uns nicht einfach in unsere Autos und fahren planlos irgendwohin, so nach dem Motto: ‚Mal schauen was kommt‘. Jeder Einsatz – egal ob klein oder groß – wird möglichst genau durchgeplant. Die sog. ‚Abklärung des Observationsraumes‘ ist nur ein Teil dieser Arbeiten, die wir ohnehin schon immer völlig kostenlos liefern.
Und diese Detektivstunden werden nicht erst bei Erfolg geleistet! Außerdem müssen in der Regel passende Auskunftsquellen und Register – gegen Entgelt – abgefragt, redigiert und gegengeprüft werden, um ein rechtssicheres Ergebnis nachhaltig sichtbar zu machen.
Tankstellen, Leasinggesellschaften der Einsatzfahrzeuge, Vermieter der Büros, oder sonstige Lieferanten und auch festangestellte Detektive, die ihr Geld erst Monate später, wenn überhaupt einfordern, sind uns nicht bekannt.
Erfolgshonorar vs. Wahrheit
Keine Sorge, ich bin nicht skeptisch, was den Erfolg guter detektivischer Maßnahmen angeht. Nicht umsonst bin ich seit knapp 30 Jahren erfolgreich am Markt als Privatdetektiv tätig. Aber erfolgsbasierte Honorare würden der Ergebnismanipulation Tor und Tür öffnen.
Der Dienstleister wäre ständig in Versuchung Ergebnisberichte zu manipulieren, nur um wirtschaftlich Überleben zu können.
Detektive sind Beweisnothelfer.
Wenn eine Detektei mit dem Mandanten und dessen Anwalt mit vereinten Kräften arbeiten, können 99% aller Probleme gelöst werden, wenn
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der Mandant sich schlichtweg nicht irrt und sein Verdacht falsch ist, oder
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wenn die Zielperson innerhalb des gewünschten Einsatzzeitraumes schlicht nicht das macht, was vermutet wird, weil der falsche Einsatzzeitraum von dem Mandanten ausgewählt wurde.
Liegt das nun an der Detektei? An der Dienstleistung oder der Qualität der Detektive? Nein. Es ist vielmehr das allgemeine Geschäftsrisiko dass jeder Auftraggeber bei der Beaufgtragung eines Dienstleisters – gleich welcher Branche – immer trägt.
Auch ‚Erfolgshonorare‘ bieten Potential für Streitigkeiten, wie nur eines von vielen Beispielen aus der Rechtsprechung zeigt:
Ein Privatdetektiv sollte im Auftrag eines Ehemannes, der mit seiner geschiedenen Ehefrau über den zu zahlenden Unterhalt stritt, herausfinden, „ob und in welcher Höhe“ die Frau dem Finanzamt Einkünfte meldete. Vereinbart war für die Tätigkeit eine Grundgebühr in Höhe von 500 €, die der Auftraggeber sofort bezahlte sowie eine Gebühr von 3.000 € „bei Erlangung von Informationen“.
Das Ergebnis der Ermittlungen war für den Auftraggeber ernüchternd. Der Detektiv fand keinerlei Anhaltspunkte für eine Berufstätigkeit der Frau. Daraufhin wurde ihm die Zahlung des vereinbarten Erfolgshonorars verweigert. Der Detektiv erhob Klage vor dem Amtsgericht München und erhielt Recht. Der Auftraggeber muss den restlichen Dienstlohn in Höhe von 3.000 € bezahlen. Das Gericht ging davon aus, dass es sich bei dem Vertrag um einen Dienstvertrag handelte, da der Detektiv sich nur verpflichtet hatte, bestimmte Ermittlungen durchzuführen, jedoch nicht dazu, ein bestimmtes, für den Kunden positives Ergebnis zu liefern, was bei Detektiven als Dienstleister gemeinhin auch gar nicht üblich sei, so das Amtsgericht.
Rechtskräftiges Urteil des AG München vom 13.05.2015 (Az. 262 C 7033/15)
Detektive auf Erfolgsbasis – meine persönliche Meinung
Die Idee der Bezahlung bei Erfolg finde ich im Prinzip wirklich spitze. Ich bin schließlich selbst Verbraucher. Aber das Gesetz der Wirtschaft, dem wir alle unterliegen, verbietet das.
Ich habe es im Selbstversuch auch gleich ausprobiert. Gestern Abend im Kino zum Beispiel an der Kinokasse. Der Film klang vielversprechend – ich wollte natürlich erst bei Gefallen zahlen. Ich musste den Kassierer erst niederschlagen, um ohne Ticket in den Saal zu kommen. Ich hätte hinterher auch wirklich gezahlt, denn Geld ist ja kein Problem. Aber ganz ehrlich – der Streifen war Dreck.
Heute morgen – umsonst Brötchen geknabbert. Die Bäckereifachverkäuferin schaute nur kurz traurig, als ich sagte, diese pappigen Gips-Brötchen qualitativ minderwertiger Teiglinge könne ich nun wirklich finanziell nicht honorieren.
“Na, schon den Anwalt eingeschaltet?”, fragte meine Freundin dann nach dem Friseurbesuch. Ich bin sofort wieder hin zu dem Spitzen-Coiffeur und habe meine Kohle für die letzten drei Male zurückgeholt. Das glänzende Rasiermesser in meiner Hand mit dem diabolischen Lachen von Jack Nicholson aus Stephen Kings ‚Shining‘ (die Älteren unter Ihnen erinnern sich) halfen dabei meinen Wünschen Nachdruck zu verleihen.
Auch der letzte Urlaub auf den Malediven war zwar nicht schön, aber billig. Regenzeit. “Keine Sonne, keine Moneten”, quakte ich. Das musste mein Reisebüro erstmal kapieren. Und die Betten waren darüber hinaus wirklich zu hart für meine geschundene Bandscheibe. Merkte ich aber natürlich erst nach zwei Wochen, aber es gab ja andere Gäste, die zahlten. Genug Geld im Hoteltresor für meine Rückerstattung.
Leider liege ich nun auch mit einer großen Suchmaschine ein wenig im Clinch. Ist doch klar: Warum bitte schön soll ich die AdWords Anzeige denn zahlen, wenn am Ende kaum ein Besucher meine detektivische Dienstleistung will?
Mensch, diese Datenkrake hat doch die Kohle. “Lass uns gemeinsam wachsen”, rufe ich über den Atlantik bis nach Mountain View. Ich hoffe auf eine baldige Antwort von Larry Page oder Sergey Brin persönlich.
Allzu lange warten will ich aber nicht. Jetzt möchte ich einen TV-Werbespot für meine Detektei in Auftrag geben. Und irgendwie freue ich mich schon darauf, wenn trotz Schaltung zehn Sekunden vor der Tagesschau kein neuer Interessent bei mir anfragt. Warum? Na, der Spot ist dann wohl hoffentlich umsonst, pardon, kostenlos.
Und, finden Sie das gut? Nein? Sehen Sie. Ich auch nicht.
Deshalb bin ich gegen solche unseriösen erfolgsbasierten Honorarmodelle im Dienstleistungssektor. Denn die Bezahlung eines Dienstleisters hat immer auch etwas mit Respekt vor seiner Arbeit zu tun.
Detektive + Erfolgshonorar – ein Fazit:
Gute Leistung will auch gut bezahlt werden. Das ist in allen Branchen so, auch bei uns. Wenn Sie einen Profi engagieren wollen um ihr Problem zu lösen, möchte dieser auch wie ein Profi bezahlt werden; nur Amateure arbeiten im Business kostenlos. Ein Profi weiß selbst genau, was er wert ist. Das war schon immer so, denn wie hat schon der englische Sozialreformer und Schriftsteller John Ruskin zu Recht gesagt:
‚Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis einer Leistung orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.‘
John Ruskin (1819-1900)
In diesem Sinne, lassen Sie uns gemeinsam als Partner ihr Problem professionell lösen und die Wahrheit herausfinden. In den letzten drei Jahrzehnten hat sich unsere Detektei einen Ruf als integre, leistungsstarke und seriös arbeitende Detektei unter meiner fachlicher Leitung als gerichtlich anerkannter, geprüfter Sachverständiger für das Detektei- und Ermittlungsgewerbe hart erarbeitet.
Dies hat zu einem tiefen Vertrauensverhältnis zwischen den Mandanten unserer Detektei, deren Anwälten und uns und einer weit überdurchschnittlichen Aufklärungsqoute unserer Aufträge geführt. Dafür kämpfen wir und nur dafür werden wir bezahlt.
Und am Schluss freuen wir uns, wenn auch Sie uns mit 5 Sternen belohnen. Eine Belohnung, die wir uns dann ehrlich verdient haben.
Herzlichst Ihr
Marcus R. Lentz
geschäftsführender Gesellschafter
ZAD geprüfter Privatermittler – IHK
geprüfter Sachverständiger für das Detektiv- und Ermittlungsgewerbe
Mediator (Univ.)
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dorothee S., Waiblingen
Bernd H., Konstanz
Oliver P., Leipzig
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).