Vor Einsatzbeginn unserer Detektei
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Sorgfältige Einsatzplanung sollte das A + O bei jeder professionellen Detektei sein. Unterbleibt diese Vorplanung, kann manchmal der ganze Einsatz schief gehen. Daher ist die ‚Abklärung des Observationsraums‘ in unserer Detektei zu ihrem Schutz unverzichtbar!
Keine seriöse Detektivarbeit ohne sorgfältige Vorermittlungen
Die Abklärung des Observationsraums ist eine der wichtigsten Maßnahmen überhaupt und auch durch noch so sorgfältiges Kartenstudium nicht zu ersetzen! Das gilt für Einsätze im Inland und noch vielmehr Auslandseinsätzen.
Angenommen, Sie haben morgen früh einen wichtigen geschäftlichen Termin in Wien. Sie müssen Punkt elf an einem bestimmten Haus sein, nichts darf schiefgehen, und Sie haben nur eine Chance ihren Geschäftspartner zu überzeugen. Würden Sie unter diesen Umständen Ihr Navi zuhause lassen und auf gut Glück aufbrechen? Sich durchfragen oder eine Münze werfen, wo Sie abbiegen sollen? Das ist wohl eher unwahrscheinlich.
Im Tagesgeschäft eines Detektivs ist das ganz ähnlich: Um sicherzustellen, dass er unerkannt und unauffällig operieren kann, die Zielperson nicht verfehlt oder verliert und die nötigen Beweise in der kürzest möglichen Zeit in bester Qualität liefert, wird er niemals ohne eine solide Vorbereitung ans Werk gehen. So genannte Ad-hoc-Einsätze sind daher niemals empfehlenswert!
In der Fachsprache wird die Phase der Vorermittlungen auch als „Abklärung des Observationsraums“ bezeichnet. Was ist damit gemeint?
Gut geplant ist halb ermittelt
Ganz einfach – wenn wir uns dazu nochmals Ihren Termin in Wien vor Augen führen: Sie werden sich vor der Abfahrt mit der Route und der Umgebung vor Ort vertraut machen, wichtige Informationen über Ihr Gegenüber recherchieren und versuchen, seine Gewohnheiten kennenzulernen, um sich für das Zusammentreffen darauf einzustellen. Ebenso vernünftig und notwendig wie diese Vorbereitung auf einen wichtigen Termin ist auch die Abklärung des Observationsraums für eine erfolgreiche Ermittlung. Im Interesse unserer Mandanten ist sie sogar absolut unverzichtbar.
Denn – man stelle sich nur vor – es kommt während einer Observation zu einer unerwarteten Wendung oder Überraschung, auf die ein Ermittlerteam nicht vorbereitet war: Er verpasst die Chance, die entscheidenden Beweise zu sichern, wird vielleicht sogar entdeckt und die Zielperson ist damit gewarnt. Dann bringt das Versäumnis der Detektive den gesamten Einsatz in Gefahr oder zieht ihn im günstigsten Fall zu Lasten der Mandantschaft unnötig in die Länge. Aus genau diesem Grund gehören akribische Vorermittlungen zu den wichtigsten Voraussetzungen seriöser detektivischer Ermittlungsarbeit. Unsere festangestellten Detektiv-Teams leisten dies regelmäßíg und ohne zusätzliche Berechnung.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Gernot Zehner und ihr Detektiv-Team
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Dr. Robert F., Basel
Wolf-Peter H., Köln
Volker R., Heppenheim
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Blick hinter die Kulissen: Methoden der Vorermittlung
Viele Mandanten hören den Begriff „Abklärung des Observationsraums“ in ihrem Vorgespräch bei uns zum ersten Mal – und möchten natürlich wissen, was sich dahinter verbirgt. Leider können wir nicht alle Methoden und Details unserer Vorgehensweise offenlegen, denn auch Diskretion und Verschwiegenheit gehören zu den Grundpfeilern unserer Arbeit. Aber wir geben Ihnen im Folgenden gerne einen Eindruck über die Grundsätze unseres Vorgehens.
Was wir tun, bevor wir etwas tun
Nach Aufnahme der Schilderungen und Daten, die wir bei unseren Auftraggebern in einem telefonischen Vorgespräch und einem vierseitigen „Fragebogen zur Zielperson“ ganz gezielt abfragen, nehmen unsere erfahrenen Ermittler den Ort des anstehenden Einsatzes schon einmal unauffällig in Augenschein.
Ziel ihrer Vorermittlung ist es, einen genauen Überblick über die Zielpersonen, Lage und Besonderheiten des Einsatzorts und die Rahmenbedingungen des Einsatzes zu gewinnen, d.h. mögliche Straßensperrungen, mögliche Zu-/ Abfahrtswege, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel usw. Wie ist das Gelände beschaffen, ist das Umfeld gut einsehbar, oder durch natürliche (Vegetation) oder künstliche (z.B. Baugerüste, Neubauten etc.) Hindernisse versperrt? Fallen Beobachter auf oder herrscht viel Trubel, der den Überblick erschwert? Kann ein mehrstöckiges Haus samt Garage von einer Position aus im Auge behalten werden – oder liegt der Stellplatz weit ab vom Gebäude und es gibt mehrere Aus- und Eingänge? Ist ein verdeckter Observationsbus notwendig? Können die Ermittler Handy- oder Funkkontakt zueinander halten – oder befindet sich ein Teil des Einsatzgebiets in einem Funkloch? Gibt es für die Zielperson mehrere Möglichkeiten der Fortbewegung – hat sie zum Beispiel auch ein Motorrad, fährt viel und gerne Fahrrad und könnte damit jedes Verfolger-Auto abhängen?
Basierend auf den Erkenntnissen, die unsere Mitarbeiter bei der Abklärung des Observationsraums gewonnen haben, können wir den Einsatz für unsere Mandanten effektiv planen. Deshalb sollte auch unter Zeitdruck niemals auf eine sorgfältige Vorrecherche verzichtet werden!
Erkenntnisse, die Ihr Geld wert sind
Erst wenn wir vorab ein Bild davon gewonnen haben, welche Gewohnheiten eine Zielperson hat, welche Wege sie im Alltag benutzt und mit welchen Personen sie regelmäßigen Kontakt hat, können wir unsere investigativen Tätigkeiten optimal planen und unsere Ressourcen effizient nutzen. Das ist wiederum auch für unsere Mandanten und ihre Budgetplanung wichtig. Denn unsere Vorermittlungen sind auch eine Voraussetzung dafür, die voraussichtlichen Kosten für den operativen Einsatz vorab abzustecken. Diese hängen natürlich maßgeblich von der Anzahl der an einer Observation beteiligten Detektive oder dem Aufwand an erforderlicher Überwachungstechnik ab. Anders als bei einem behördlichen Einsatz ist es stets unser Ziel und Anspruch, ein optimales Ermittlungsergebnis in kürzest möglicher Zeit mit einer für unsere Mandanten möglichst wirtschaftlichen Kalkulation zu verbinden.
Aufgrund dieser Vorgabe und der örtlichen, räumlichen und sachlichen Gegebenheiten empfehlen unsere Spezialisten dann ein konkretes Vorgehen: Wir können Ihnen sagen, wie viele Detektive notwendig sind, um in kürzest möglicher Zeit zu verwertbaren Ergebnissen zu kommen – ohne irgendwelche Risiken einzugehen. Und wir planen mit unserem Einsatzteam die Details der Observation: Wo die Einsatzfahrzeuge positioniert werden, wer welche Aufgaben übernimmt und welche Ausrüstung dafür mitgeführt werden muss.
Ein Tag macht den Unterschied
So sind wir selbst auf besonders tückische Eventualitäten gut vorbereitet, die schon so manchen „Hobby-Detektiv“ zu Fall (oder zur Aufgabe) gebracht haben: Wir wissen vorher, wenn die Zufahrtsstraße am Einsatztag wegen Asphaltierungsarbeiten gesperrt ist, wann morgens wegen Warenlieferungen die Sicht durch Lastwagen behindert wird, wo beim entscheidenden Foto die Sonne steht (damit die Aufnahme durch Gegenlicht nicht unkenntlich wird) und ob vielleicht ein Baugerüst hinter dem Haus zusätzliche „Fluchtwege“ eröffnet.
Wo wir in Aktion treten, kennen wir alle Eingänge, Zufahrten und Schleichwege ebenso wie eventuelle Hindernisse, die sich uns in den Weg stellen könnten – und haben aufgrund jahrelanger Erfahrung auch genug Routine, um selbst bei wirklich unvorhersehbaren Entwicklungen professionell entscheiden und handeln zu können. Dafür liefert uns die Vorermittlung unverzichtbare Informationen, die wir für die professionelle und seriöse Arbeit unserer Detektive brauchen und die im Hinblick auf die Kalkulation unserer Einsätze für unsere Mandaten von erheblicher Bedeutung sind. Die meisten Details für einen geplanten operativen Einsatz tragen unsere erfahrenen Ermittler in der Regel innerhalb eines Tages zusammen.
Zeit, die gut investiert ist, um Ihre Interessen mit einem Einsatz nach Maß optimal zu vertreten. Zeit die wir Ihnen noch nicht einmal zusätzlich abrechnen. Die „Vorabklärung des Observationsraumes“ ist für unsere Mandanten nach Auftragserfüllung kostenlos! Nur wenn Sie den Auftrag zwischen Auftragserteilung und Einsatzbeginn kündigen möchten, müssen wir Ihnen die aufgewendete Zeit für die Vorabklärung des Observationsraumes, sowie die bereits erbrachten Leistungen für Beratung, Auftragsannahme, Aktenführung, Auftragsplanung, Aktenstudium, ggf. 'Abklärung des Observationsraumes' etc. als Werteersatz, gem. §346, Abs. 2 BGB. zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abrechnen.
Diese Vorabklärung des Observationsraumes erfolgt zeitnah zu dem geplanten Einsatzbeginn und ist Bestandteil unseres TÜV zertifizierte Qualitätsmanagementsystems nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘
Für professionelle Ergebnisse, die Ihnen zu Ihrem guten Recht verhelfen ist diese Maßnahme jedoch unerlässlich!