Spesenbetrug durch Arbeitnehmer

Spesenbetrug durch Arbeitnehmer

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Betrug bei der Spesenabrechnung

Die rechtliche Lage ist klar und eindeutig: Begeht ein Mitarbeiter Spesenbetrug, so rechtfertigt dies im Regelfall eine fristlose Kündigung. Die Beweislast jedoch liegt beim Arbeitgeber. Hier kommen die geprüften Detektive (ZAD) der Detektei Lentz® ins Spiel! Denn nur professionelle Ermittler können Ihnen die notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise liefern. Doch zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht muss es gar nicht erst kommen.

Was bedeutet Spesenbetrug?

Zunächst klären wir den Begriff Spesen. Ein Arbeitnehmer, der im Auftrag des Unternehmens unterwegs ist, zahlt Hotelübernachtungen, Bewirtung, Benzinkosten u.ä. zunächst aus eigener Tasche. Die Quittungen und Abrechnungen ersetzt der Arbeitgeber dann.

Bei der Abrechnung von Spesen ist die Versuchung groß, sich steuerfrei zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Man hat es doch verdient, denken sich viele Arbeitnehmer. Aber diese Annahme ist unzutreffend, denn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde ein Arbeitsvertrag vereinbart, der klar die zu leistende Arbeit und den Verdienst regelt. Lässt sich der Mitarbeiter nun inkorrekte oder nicht vorhandene Kosten erstatten, handelt er strafbar und riskiert eine Abmahnung oder sogar einen Kündigungsgrund. Die gängige Praxis von Arbeitnehmern ist die falsche Abrechnung der gefahrenen Kilometer, der Verpflegungs- und Übernachtungskosten.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

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Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Erfolgsaussichten bei Spesenbetrug für den Arbeitgeber

Spesenbetrug

Die Arbeits- und Zivilgerichte sind in der Regel nicht nachsichtig bei Spesenbetrug. Es bedarf allerdings stichhaltiger Beweise von Seiten des Unternehmens, die den Beklagten klar überführen. Nicht jeder Arbeitgeber möchte falsche Spesenabrechnungen vor Gericht behandeln. Auch im Fall einer außergerichtlichen Einigung mit dem Beklagten können Ihnen unsere Detektive helfen.

Erfahrungsgemäß willigen über 95% der Mitarbeiter, die von unseren Mandanten mit den Berichten unserer Detektei konfrontiert wurden, einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu. Der Mitarbeiter umgeht so eine mögliche Strafanzeige und erhält vielleicht doch noch ein halbwegs gutes Arbeitszeugnis. Denn: Wird ein Mitarbeiter wegen eines erwiesenen Spesenbetrugs entlassen, so darf dies auch im Arbeitszeugnis vermerkt werden, so die aktuelle Rechtsprechung!

Was wir für Sie im Fall von Spesenbetrug tun können:

Unsere Ermittler observieren Ihren Mitarbeiter ? meist über die Dauer von zunächst einer Woche ? komplett und dokumentieren absolut lückenlos:

  • morgens exakter Arbeitsbeginn
  • alle zurückgelegten Fahrtstrecken
  • alle besuchten Adressen mit Uhrzeit und Aufenthaltsdauer
  • alle sonstigen erkennbaren Aktivitäten
  • abends exaktes Arbeitsende

Sie können dann unseren Tätigkeitsbericht mit den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und ggf. den Spesenabrechnungen bzw. Reisekostenabrechnungen Ihres Mitarbeiters abgleichen und so ganz klar Ungereimtheiten und Betrügereien aufdecken und vor allen Dingen gerichtsverwertbar beweisen.
Neben dieser schriftlichen Dokumentation erhalten Sie auch eine nachvollziehbare visuelle Beweissicherung in Form digitaler Fotos und Videoaufzeichnungen.

Selbstverständlich sind alle unsere, an einer solchen Observation beteiligten, Detektive in den jeweiligen Tagesberichten mit vollem Vornamen und Familiennamen genannt und können jederzeit über unsere Firmenanschrift als Zeugen geladen werden; meist ist dies jedoch gar nicht mehr erforderlich.

Handeln Sie beim Verdacht von Spesenbetrug!

Sie vermuten, dass ein Mitarbeiter vorsätzlich falsche Reiseberichte oder Bewirtungsbelege vorlegt? Die Kilometerabrechnung stimmt nicht?

Äußern Sie keinen falschen Verdacht! Vor Gericht ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, benötigen Sie gerichtsverwertbares Material, mit dem Sie auch den betreffenden Mitarbeiter konfrontieren können. Eine versierte und erfahrene Detektei kann Ihnen als Firmeninhaber oder Geschäftsführer helfen, langwierige Arbeitsgerichtsverfahren zu vermeiden.

Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten! Als einzige nach DIN SPEC 33452 zertifizierte Detektei garantieren wir Ihnen nicht nur erstklassige Beratung vor der Auftragserteilung, sondern auch eine professionelle und gerichtlich voll anerkannte Beweisführung.

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Wer hilft bei Abrechnungsbetrug?

Das Nachweisen von Arbeitszeitbetrug des Arbeitnehmers gestaltet sich für den Arbeitgeber oft nicht einfach. Daher ist in den meisten Fällen der Einsatz von professionellen Ermittlern unumgänglich. Die Detektei Lentz hilft Ihnen hier gerne weiter und sammelt vor Gericht verwertbare Beweise.

Was kann ich bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug tun?

Das Nachweisen von Arbeitszeitbetrug des Arbeitnehmers gestaltet sich für den Arbeitgeber oft nicht einfach. Daher ist in den meisten Fällen der Einsatz von professionellen Ermittlern unumgänglich. Die Detektei Lentz hilft Ihnen hier gerne weiter und sammelt vor Gericht verwertbare Beweise.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?

Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?

Ein professioneller Detektiv ist dazu in der Lage, Lohnfortzahlungsbetrug rechtskonform zu dokumentieren und zu beweisen, woraufhin in den meisten Fällen die fristlose Kündigung erfolgen kann. Darüber hinaus kann Lohnfortzahlungsbetrug als Unterform des §263 StGB. (Betrug) auch strafrechtlich verfolgt werden.

Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.

Expertenvorstellung: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Spesenbetrug durch Arbeitnehmer? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.