Mietnomaden | Mietpreller durch Detektive unserer Detektei überführen

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Detektei hilft bei Mietnomaden | Mietpreller

„Hilfe, mein Mieter hat die Wohnung verwüstet – und mich auf 20.000 Euro Schaden sitzen lassen!“ So, oder so ähnlich lauten die Anfragen in Bezug auf Mietpreller häufig an unsere Detektei.

Sie haben Mieter, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen – und haben Probleme, zu Ihrem Recht zu kommen? Leider nimmt die Zahl von Mietbetrügern, sogenannten Mietnomaden, immer weiter zu: Zwar gibt es keine offizielle Statistik. Nach Schätzungen der Vereinigung ‚Haus und Grund‘, der Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer, ist Mietbetrug in Deutschland mit jährlich rund 15.000 bis 100.000 Fällen aber fast schon an der Tagesordnung. Die Mietnomaden nutzen den rechtlich weit reichenden Mieterschutz in Deutschland aus, um sich durch ihre Verzögerungstaktik einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil zu erschleichen – und dem Vermieter so einen mitunter erheblichen Schaden zuzufügen. Dieser bleibt am Ende nicht selten auf horrenden Kosten sitzen. Oft ohne jede Aussicht darauf, den Verlust jemals ersetzt zu bekommen.

Der beste Schutz für Vermieter gegen Mietnomaden: Vorbeugend handeln, Rechtsmittel ausschöpfen

Viele Mietnomaden handeln von vornherein in betrügerischer Absicht. Anders als Mieter, die aufgrund von unerwarteten finanziellen Schwierigkeiten die Miete für ihre Wohnung nicht (mehr) begleichen können und selbst unter ihren Mietschulden leiden, wollen notorische Mietpreller gar nicht bezahlen, sondern sich die Kosten fürs Wohnen einfach sparen. Oft steckt System dahinter: Die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse werden verschleiert, um schon beim Besichtigungstermin einen guten Eindruck zu machen und den Vermieter hinters Licht zu führen. Ist der Mietvertrag dann unterschrieben, ist der Schaden bereits geschehen – auch wenn es meist noch etliche Monate dauert, bis der Eigentümer merkt, dass er sich Betrüger ins Haus geholt hat, die er schnellstmöglich wieder loswerden muss.

Die Folgen – Mietausfall, Kündigung, Räumungsklage, Rechtsstreit – können sich im schlimmsten Fall über Jahre hinziehen. Kommen dann noch hohe Kosten für das Entrümpeln und Sanieren einer verwüsteten Wohnung dazu, geraten die betroffenen Vermieter häufig an die Grenzen ihrer nervlichen und finanziellen Belastbarkeit.

Ist der betrügerische Mieter untergetaucht oder behauptet, zahlungsunfähig zu sein, muss der Vermieter die gesamten Kosten vorlegen und hat kaum Aussicht, sein Geld zurückzubekommen. Auch die Vollstreckungs- und Pfändungskosten muss er erstmal aus eigener Tasche bezahlen – unabhängig davon, ob in der Wohnung oder beim Mieter etwas Verwertbares gefunden wird oder nicht.

Selbst beim Berliner Modell, einer deutlich günstigeren und schnelleren Form der Räumungsklage, bei der der Gerichtsvollzieher nur den Mieter vor die Tür setzt und das Schloss der Wohnung auswechselt, fallen noch Kosten von bis zu 500 Euro an, auf denen die Vermieter meist sitzenbleiben.

Welche Auskünfte dürfen Vermieter verlangen?

Wer seine Rechte kennt und schon vor dem Unterzeichnen des Mietvertrags alle Rechtsmittel ausschöpft, hat deutlich bessere Chancen, Mietnomaden schnell zu erkennen und sich vor Schaden zu schützen. Verlassen Sie sich bei Besichtigungs- und Gesprächsterminen nie allein auf Ihr Bauchgefühl, denn Betrüger wissen genau, wie sie auftreten müssen, um künftige Vermieter für sich einzunehmen. Lassen Sie sich stattdessen von potenziellen Mietern, die ernsthaftes Interesse an der Wohnung bekunden, aussagekräftige Dokumente vorlegen, um auf Nummer sicher zu gehen, z. B.:

Personalausweis: Als Vermieter dürfen Sie die Angaben zur Identität nachprüfen, indem Sie sich einen gültigen (also nicht abgelaufenen) Ausweis zeigen lassen und Name, Anschrift und Geburtsdatum notieren. Eine Ausweiskopie dürfen Sie aus Datenschutzgründen jedoch nicht anfertigen.
Einkommensnachweise, z. B. eine Kopie der aktuellen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, eines Kontoauszugs oder Steuerbescheids. Der angehende Mieter muss jedoch nur eine Abrechnung vorlegen und darf nicht erforderliche Angaben darin unkenntlich machen (schwärzen).
Arbeitgeberbescheinigung: Darin muss der Arbeitgeber keine genaue Angabe machen, sondern kann auch einfach bestätigen, dass das Einkommen oberhalb einer bestimmten Grenze liegt. Die Dauer der Beschäftigung geht den Vermieter dagegen nichts an.
Bonitätsauskünfte: Vor dem Vertragsabschluss darf der Vermieter bei Auskunfteien wie der Schufa Bonitätsauskünfte einholen oder sich die entsprechenden Formulare (Eigenauskunft) vom Mieter vorlegen lassen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen aus dem letzten bzw. aktuellen Mietverhältnis sind zwar nicht rechtswidrig, doch rechtlich umstritten. Vermieter können danach fragen, sie aber nicht als Voraussetzung für die Vermietung der Wohnung einfordern.

Um auf rechtssicherem Boden zu bleiben, sollten Immobilienbesitzer sich außerdem von einem Anwalt beraten lassen. Weitere gute Ansprechpartner sind der Deutsche Mieterbund und der Haus- und Grundbesitzerverein. Und natürlich bieten auch Wirtschaftsdetekteien rechtliche Beratungen für Vermieter an, die sich vor Mietnomaden schützen wollen.

Die Mietkaution dient lediglich als Absicherungsstandard und schützt nicht gegen Mietnomaden.

Die Mietkaution für eine Wohnung darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Außerdem darf der Mieter diese Summe in drei Raten bezahlen, damit die erste Miete keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Alternativ kann als Mietsicherheit laut §551 ff. BGB auch eine Bürgschaft vereinbart werden.

Was für ehrliche Mieter ein gutes Recht und eine finanzielle Erleichterung ist, bietet Mietnomaden leider weitere Möglichkeiten, den Vermieter zu betrügen oder hinzuhalten. Und selbst wenn die gesamte Kaution hinterlegt wurde, reicht das Geld in der Regel nicht aus, um systematisch angehäufte Mietschulden zu begleichen oder aufwendige Entsorgungen und Reparaturen zu bezahlen. Trotzdem sollten Hausbesitzer auf keinen Fall auf die Mietkaution verzichten und sie auch im Mietvertrag genau dokumentieren.

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Mietausfallversicherung. Die normale Police deckt Sachschäden ab und kann durch eine zusätzliche Mietnomadenversicherung ergänzt werden. Vor allem private Vermieter, die durch Mietausfall und Mietschulden selbst in große finanzielle Not geraten können, profitieren von diesem Schutz.

Bonität im Vorfeld von einer Detektei überprüfen lassen

Mit Hilfe einer Wirtschaftsdetektei können Sie die Bonität potenzieller Mieter zuverlässig überprüfen lassen. Mietnomadenkennen viele Tricks, um geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Zahlungsfähigkeit und ehrliche Absichten vorzutäuschen. Das ist jedoch strafbar und, falls es erst nach Vertragsabschluss erkannt wird, auch ein Grund für die fristlose Kündigung der Wohnung.

Wer bewusst Falschangaben macht und damit wider besseres Wissen vorgibt, seine Vertragsverpflichtungen erfüllen zu können, begeht Eingehungsbetrug, eine Sonderform des Betrugs. Als Vermieter haben Sie das Recht, sich vor einer drohenden Straftat und drohendem Schaden zu schützen, indem Sie rechtzeitig einen Detektiv einschalten. Sie bleiben juristisch dabei stets auf der sicheren Seite, denn seriöse Wirtschaftsdetekteien observieren und ermitteln stets auf Grundlage des geltenden Rechts. Alle von der Detektei gelieferten Erkenntnisse und Beweise sind vor Gericht verwertbar.

Privatermittler helfen nicht nur beim Abwenden von Schäden, sondern auch beim Aufdecken der wahren Identität bei Falschangaben, beim (Wieder-)Finden untergetauchter säumiger Schuldner und beim Durchsetzen der aufgelaufenen Forderungen. Da viele Mietnomaden jedoch tatsächlich kein Vermögen haben, ist es weitaus sinnvoller, den Detektiv schon im Vorfeld mit der Bonitätsprüfung zu beauftragen, als den Fall bis zur Räumungsklage eskalieren zu lassen und dann nur noch die Scherben aufräumen zu können.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

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Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Wie kann ich gegen Mietnomaden vorgehen?

Wenn ein Mieter seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, bleiben Sie als Vermieter häufig auf horrenden Kosten sitzen. Die Detektei Lentz & Co. GmbH unterstützt Sie mit diskreten Ermittlungen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und auch schon vor Vertragsabschluss Mietnomaden zu erkennen.

Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?

Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.

Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?

Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.

Was passiert bei einer Einschleusung?

Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.

Expertenvorstellung: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Mietnomaden | Mietpreller durch Detektive unserer Detektei überführen? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.