Diebstahl & Warenschwund am Arbeitsplatz nachweisen

Diebstahl & Warenschwund am Arbeitsplatz nachweisen

 Telefonische Sofortberatung

Kostenlose telefonische Sofortberatung
0800 – 88 333 11
(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

In Ihrem Unternehmen verschwinden immer wieder Werkzeuge, Waren, z.B. aus dem Lager oder Versandbereich, oder Geld aus der Kasse? Sie haben sogar den Verdacht, dass in Ihrem Betrieb gezielt Sabotage betrieben wird?

Die Aufdeckung von solchen kriminellen Handlungen ist schwierig und der finanzielle Schaden hoch. Schnell kommt es bei Verdacht von klauenden Angestellten zu unwiderruflichen Vorwürfen, heimlichen Überwachungen am Arbeitsplatz und weiteren Maßnahmen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten langfristig schädigen.

Bevor Sie Kündigungen und Strafverfolgungen androhen, sollten Sie sich an die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei wenden. Diese sind im Observieren geschult und sorgen für die notwendigen, gerichtsverwertbaren Beweise, um den Täter zu überführen.

Diebstahl von Werkzeugen, Waren & Arbeitsmaterialien durch eigene Mitarbeiter sind keine Seltenheit!

Laut Studien sind im Einzelhandel für die Hälfte des Schadens zwar unehrliche Kunden verantwortlich, immerhin aber noch ein Viertel der Diebstähle ist den eigenen Mitarbeitern anzulasten. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht zum Einzelhandel zählt, dürfen Sie von einer ähnlichen Quote ausgehen.

Nicht immer ist es möglich oder sinnvoll, alle Artikel oder Werkzeuge mit einer elektronischen Artikelsicherung zu versehen, um sich vor Diebstählen zu schützen. Aber zumindest einige grundlegende Punkte sollten beachtet werden, um Ihre Angestellten für das Thema zu sensibilisieren:

  • Legen Sie Ihren Mitarbeitern die Kosten, die Ihnen durch Schwund entstehen, offen.
  • Versuchen Sie, Ihre Mitarbeiter zum verantwortungsvollen Umgang mit Betriebsmitteln zu motivieren, etwa durch Beteiligung an Einsparungen.
  • Erleichtern Sie Diebstahl nicht zu sehr. Verstärken Sie die Qualitätskontrolle, z.B. durch zusätzliche Warenkontrollen.

Nichtsdestotrotz sollten Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen in Ihrem Betrieb aufgedeckt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beseitigung dieser Schwachstellen und bei der Entlarvung krimineller Mitarbeiter.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeNeben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
KundenstimmeDas Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Was ist zu tun bei Diebstahl im Betrieb?

Bild: Detektei-Diebstahl-Warenschwund-Werkzeugdiebstahl

Beauftragen Sie uns! Wir schleusen unsere Detektive als verdeckte Ermittler in Ihr Unternehmen ein und wissen nach einem meist zweiwöchigen Einsatz sehr genau, welchem Ihrer Arbeitnehmer Sie Vertrauen schenken können und welchen nicht. Sie erhalten arbeitstäglich einen lückenlosen, schriftlichen Tätigkeitsbericht, der meist auch mit einer umfassenden visuellen Beweissicherung durch verdeckte Kleinstkameras ergänzt ist.

Unsere Ermittler werden Ihren Mitarbeitern entweder als Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma, neuer Mitarbeiter zur Probe über die Arbeitsagentur, Praktikant o.ä. vorgestellt.

Entsprechend authentische und einer groben Überprüfung standhaltende Lebensläufe und fiktive Wohnadressen in der Nähe Ihres Unternehmens bringen unsere Ermittler selbstverständlich mit.

Grundsätzlich werden bei uns immer geprüfte Detektive (ZAD) mit entsprechender Vorbildung eingesetzt, die sich möglichst schnell in Ihren betrieblichen Ablauf integrieren können und die darüber hinaus psychologisch so geschult und ausgebildet sind, dass ihnen die Kontaktaufnahme zu ihren neuen Kollegen leichtfällt.

Unsere Wirtschaftsdetektive waren so in der Vergangenheit schon höchst erfolgreich z.B. in Unternehmen der Metallindustrie, des Bergbaus, der Hauswirtschaft, der Alten- und Krankenpflege, der Luft- und Raumfahrt und der Automobilindustrie eingesetzt.

Sie verdächtigen nicht Ihre Arbeitnehmer, sondern Externe des Diebstahls oder der Sabotage? Auch in diesen Fällen finden Sie in der Detektei Lentz® einen zuverlässigen Partner.

Nachweis von Warenschwund & Diebstahl am Arbeitsplatz

Die Detektei Lentz® kann Ihnen hier als vom TÜV schon seit 2003 jährlich überprüfter und zertifizierter detektivischer Dienstleister helfen, die notwendigen Beweise zu beschaffen, Sachverhalte aufzuklären und Licht in das Dunkel zu bringen. Durch unsere Tätigkeit werden Sie in die Lage versetzt, Ihre personellen und sonstigen grundsätzlichen Entscheidungen aufgrund nachweisbarer Fakten und nicht nur aufgrund eines „vagen Bauchgefühls“ zu treffen.

Lassen Sie sich unverbindlich durch uns beraten! Unser vom TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem garantiert Ihnen nicht nur erstklassige Beratung, sondern auch eine professionelle und gerichtlich voll anerkannte Beweisführung, ausschließlich durch geprüfte Detektive (ZAD).

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Welche Detektei hilft bei Diebstahl?

Bei Verdacht auf Diebstahl ist die Beauftragung einer seriösen Detektei oftmals empfehlenswert. Die geprüften Ermittler der Detektei Lentz unterstützen Sie dabei, den oder die Täter des Diebstahl mit gerichtsverwertbaren Beweisen zu überführen.

Welche Detektei hilft bei Spesenbetrug durch meinen Arbeitnehmer?

Begehen Mitarbeiter eines Unternehmens Spesenbetrug, kann bei guter Beweislage die fristlose Kündigung erfolgen. Die geprüften Detektive der Detektei Lentz bringen Licht ins Dunkel und dokumentieren den Betrug zuverlässig.

Welche Detektei ermittelt bei Diebstahl am Arbeitsplatz?

Die Detektei Lentz ermittelt bei Verdacht auf Diebstahl an Arbeitsplätzen in ganz Deutschland und der Welt und dokumentiert während ihrer Observation lückenlos.

Was passiert bei einer Einschleusung?

Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.

Expertenvorstellung: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Diebstahl & Warenschwund am Arbeitsplatz nachweisen? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.