Compliance – Ethischen wie rechtlichen Maßstäben strikt verpflichtet

Was ist Compliance? Und warum ist Compliance gerade bei Detekteien wichtig?
Der Begriff Compliance begegnet uns seit mehreren Jahren mit zunehmender Häufigkeit: Banken, Unternehmen, ja selbst Staaten sollen sich „compliant“ verhalten. Was aber bedeutet das genau, beispielsweise für ein Unternehmen wie die Detektei Lentz®, und warum ist Compliance so wichtig?
Unter Compliance versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und ethischen Grundsätzen von Unternehmen. Eine effektive Compliance-Organisation ist für alle Unternehmen heute unverzichtbar. Verstöße können schnell an die Öffentlichkeit gelangen. Sie schaden dem Ruf des Unternehmens und ziehen oft hohe Strafen nach sich. CEO, Vorstand und Geschäftsführung eines Unternehmens haften dabei persönlich, denn die Leitung des unternehmensweiten Compliance-Management-Systems liegt in ihrer Verantwortung.
Daher ist das Compliance-System Teil unseres TÜV zertifizierten Qualitätsmanagements und für alle unsere Teammitglieder, egal ob im operativen Außendienst oder Mitarbeiter im Backoffice, verpflichtender Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.
Regelkonformes Verhalten ohne Wenn und Aber
Die Lentz & Co. GmbH als Bestandteil der Lentz Gruppe® hat schon vor einigen Jahren ein Compliance-System eingeführt, dessen Anwendung als Bestandteil unseres Qualitätsmanagement-Systems durch den TÜV jährlich geprüft und dessen Wirksamkeit somit durch neutrale und erfahrene Prüfer (Auditoren) glaubwürdig bestätigt wird.
Damit ist sichergestellt, dass alle Mandate, die in unserer Detektei bearbeitet werden, nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien – gerade im Hinblick auf Datenschutz, Datenverarbeitung, Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Zielpersonen usw. – bearbeitet werden. Damit ist auch die gerichtliche Verwertbarkeit unserer Berichte jederzeit gewährleistet und die erarbeiteten Ergebnisse und Beweise werden deshalb vor Gericht anerkannt.
Dieses Prinzip wird zu unserem Schutz und vor allen Dingen zum strikten Schutz unserer Mandanten jederzeit eingehalten und ist auch Bestandteil unseres jährlich neu TÜV zertifiziert überprüften Qualitätsmanagementsystems. Damit haben unsere Mandanten eine höchstmögliche Sicherheit, die bei Detekteien leider nicht selbstverständlich ist.
Compliance Management in unserer Detektei
Compliance ist ein Querschnittsthema, das alle Bereiche eines Unternehmens und selbst die Mitarbeiter unmittelbar berührt: Von der IT und Verwaltung über die Ausbildung, Aufklärung und Schulung der kfm. Angestellten und der Detektive bis hin zur praktischen, täglichen Arbeit mit unseren Mandanten. Da der rechtliche Rahmen, in dem wir alle uns bewegen, komplex ist und sich nahezu täglich verändert, ist Compliance zudem ein Prozess, der ständige Aufmerksamkeit verlangt. Eine neue EU-Verordnung, eine geänderte Datenschutzbestimmung – und schon müssen Unternehmen, die sich „compliant“ verhalten wollen, nachjustieren.
Wir nehmen das Thema „Compliance“ sehr ernst. Deshalb hat die Lentz Gruppe® schon im Jahr 2002, als erste Detektei überhaupt, damit begonnen, ein präventives Risiko-Management zu implementieren, welches dafür Sorge trägt, dass eine Rechtskonformität durch alle Mitarbeiter gewährleistet wird. Die Lentz Gruppe® hat in allen sensiblen Bereichen klare Richtlinien aufgestellt, nach denen sich unsere Mitarbeiter zu verhalten haben. Unser eigener Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung des Systems und der Regeln, mit dem Ziel uns stetig zu verbessern. Ferner steht allen Mitarbeitern, aber auch unseren Mandanten, dieser Datenschutzbeauftragte zur Verfügung, der jederzeit, bei allen Fragen nach normgerechtem Verhalten bzw. Hinweisen auf rechtswidrige Taten angesprochen und konsultiert werden kann. Dies – wenn gewünscht – unter Wahrung der Anonymität.
Die Lentz Gruppe® schult alle ihre Mitarbeiter regelmäßig und flächendeckend zu relevanten Rechtsgebieten der Compliance. Die Schulungen werden von externen Fachanwälten abgehalten und gewährleisten, dass alle unsere Mitarbeiter auch rechtlich „immer auf der Höhe der Zeit und Entwicklung“ sind.
TÜV-Standard für gute Unternehmensführung
Die Notwendigkeit zur ständigen Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen – machen Compliance zu einem anspruchsvollen Projekt, das sorgfältig gemanagt sein will. Der TÜV hat dafür Anfang 2011 eigens einen „Standard für Compliance Management Systeme“ (TR CMS 101:2011) veröffentlicht. Er soll Unternehmen wie die Detektei Lentz® dabei unterstützen, die Erfüllung der vielzähligen Anforderungen zu gewährleisten, die Compliance mit sich bringt – und so zu einer guten, ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance) beitragen.
Dieser Compliance-Standard ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagement-Systems.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Timo-Aaron Brown und ihr Team

Frances Lentz

Timo-Aaron Brown
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Wolf-Peter H., Köln

M. Grammig, 21337 Lüneburg

Walther K., Viernheim
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).

Und was haben Sie als Kunde davon?
Ausgeschlossen ist damit, dass Sie – wie bei der Beauftragung von Detekteien ohne wirksames Compliance-Management-System in der Vergangenheit schon häufig passiert – vor Gericht plötzlich erfahren, dass die durch die Detektei gelieferten Berichte gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und die Berichtsinhalte damit nicht als Beweismittel anerkannt werden.
Ein extrem peinlicher Vorfall für Sie ganz persönlich, für Ihr Unternehmen und Ihren unternehmerischen Ruf! Ein Vorfall, der aber vermeidbar ist. Schützen Sie sich vor empfindlichen Strafen, indem Sie bei der Auswahl ihrer Detektei auf ein bestehendes TÜV Zertifikat für die Geltungsbereiche
- Qualitätsmanagement
- nachgewiesener Kundenzufriedenheit
- Compliance-Organisation
achten. Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, telefonisch und kostenfrei. Sprechen Sie uns an.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, Mo.-Fr. von 8 Uhr – 20 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?
Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.
Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.
Was passiert bei einer Einschleusung?
Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.